Wie war das Einschulungsalter in der DDR geregelt?

8 Antworten

Normalerweise war der 31.05. der Stichtag.

Ausnahmen bestätigten allerdings wie so oft die Regel, ich wurde erst im August 6 Jahre alt und wurde trotz allem schon eingeschult!

Ach sorry, mir fiel eben noch ein..die DDR gab es zu dem Zeitpunkt ja noch gar nicht als ich eingeschult wurde :)))

matzevalentin 
Beitragsersteller
 15.02.2020, 20:50

Nanu? Wie alt bist du denn dann?

zetra  15.02.2020, 21:01
@matzevalentin

Alt genug, das kannst du aus meinen Berichten ersehen.

matzevalentin 
Beitragsersteller
 15.02.2020, 21:02
@zetra

Würdest du nicht aus allem und jedes ein Geheimnis machen, könntest du heute viel viel älter sein!

zetra  15.02.2020, 21:05
@matzevalentin

Ich habe dir keinen Grund gegeben, das du hier unhoeflich wirst.

matzevalentin 
Beitragsersteller
 15.02.2020, 21:05
@zetra

Das sollte eigentlich ein lustiger Spaß sein.

zetra  15.02.2020, 21:13
@matzevalentin

Ist schon verziehen, jeder versteht das allerdings nicht, solche Spaesse.

amdros  15.02.2020, 21:15
@matzevalentin

Tja..drei mal darfst Du raten.."asbach"??

matzevalentin 
Beitragsersteller
 15.02.2020, 21:17
@amdros

Wunderbar - ich ahnte es. Kirk Douglas war 103 Jahre. Nur Mut!

amdros  15.02.2020, 21:19
@matzevalentin

Behalt das bitte mal im Auge und drück mir die Daumen..würde es gern schaffen vorausgesetzt, meine Gesundheit spielt mit und bleibt wie sie zum jetzigen Zeitpunkt ist!?

In der früheren DDR wurden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 31. Mai das sechste Lebensjahr vollendet hatten. 

Kuhlmann26  15.02.2020, 20:26

Wenn es eine "frühere" DDR gegeben hätte, hätte es auch noch andere geben müssen, zum Beispiel eine "noch frühere" oder eine "spätere". Gab es aber nicht. Nicht "ehemalige", nicht "frühere" und auch sonst nichts, einfach nur "DDR".

whgoffline  15.02.2020, 20:26
@Kuhlmann26

Die Formulierung stammt nicht von mir.

Kuhlmann26  15.02.2020, 20:31
@whgoffline

Das mag sein. Wenn man aber einen gedanklichen Anstoß bekommt, überlegt man sich, ob man weiter nachplappert. Ich nehme mich selbst vom Nachplappern gar nicht aus. Wir sagen ja auch nicht das ehemaligen Inkareich.

matzevalentin 
Beitragsersteller
 15.02.2020, 20:47
@Kuhlmann26

Es gab dann aber auch keine "DDR" in Anführungsstriche, nur in der die DDR dämonisierenden westlichen CIA-geführten Springer-Presse im häßlichen Westdeutschland, diesem allierten Separatgebiet westlich der Elbe. (So. Wir Ossis können auch!). Alles Ausgeburten der "Alleinvertretungsanmaßung" der alten BRD.

Kuhlmann26  15.02.2020, 21:08
@matzevalentin

So wie Du die Anführungszeichen verstehst, nämlich als "angebliche" DDR, waren mein Anführungszeichen nicht gemeint, Eher im Sinne eines Zitats. Also so:

"In der DDR wurden die Kinder schulpflichtig, die..."

Ich wollte nicht den ganzen Satz wiederholen, sondern nur die Abkürzung "DDR". Ich würde ja vor dem Wort gerne die Anführungszeichen unten setzen, aber das geht in den Textfeldern bei gutefrage.net nicht. Dadurch kann der Eindruck entstehen, man meint die "vermeintliche/angebliche DDR".

Am liebsten schreibe ich »DDR«. Für diese Anführungszeichen kenne ich aber die Tastenkürzel auf der Apple-Tastatur nicht.

matzevalentin 
Beitragsersteller
 15.02.2020, 20:52

Und wer das 6. Lebensjahr vollendet hatte, war dann 6 Jahre alt und im 7. Lebensjahr.

Mit 6 Jahren wurde ich eingeschult, das ist verbuergt.

Es herrschte grosser Andrang damals, somit wurden `schwache` Kinder zurueck gestellt, die dann natuerlich mit 7 Jahren eingeschult wurden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
matzevalentin 
Beitragsersteller
 15.02.2020, 20:56

"Es herrschte grosser Andrang damals, ..."

Hatte sich dann eine Schlange gebildet?

zetra  15.02.2020, 20:58
@matzevalentin

Es kamen 14 Millionen, nicht freiwillig, aus dem Osten. Davon blieben 4 Millionen dann in der spaeteren DDR.

Das Schuljahr begann immer am 1. September.

Kinder, die davor bis zum 31. Mai, das sechste Lebensjahr vollendet haben, sind ab da schulplichtig.

Kinder, die vom 1. September bis zum 31. Dezember, das sechste Lebensjahr vollendet haben, sind im Folgejahr schulpflichtig.

Kinder, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. August, das sechste Lebensjahr vollenden, sind ebenfalls im Folgejahr schulpflichtig und kamen somit mit 7 Jahren zur Schule. Allerdings gab es für sie eine "Kannbestimmung", nach der sie bereits im laufenden Jahr eingeschult werden konnten. Voraussetzung ist, daß die Eltern es wollen und daß die Schuluntersuchung die körperliche und geistige Eignung/Reife bestätigt.

Diese Schuluntersuchung war auch für alle anderen zur Einschulung vorgesehenen verbindlich, wer noch nicht die nötige Eignung/Reife hatte, wurde für ein Jahr zurückgestellt.

Kinder werden eingeschult, wenn sie schulfähig sind, entweder mit sechs oder sieben