Wie weit darf eine Betreuerin im Umgang mit dem Betreuten gehen betreffend der Hilfe bei Problemen mit der Sexualität?
Ich würde gerne wissen, was eine Betreuerin beispielsweise bei einem Klient machen darf. Hypothetische Sachlage stellt sich wie folgt dar: Die Betreuerin ist eine Berufsbetreuerin, jedoch keine gesetzliche Betreuerin, welche also auf Wunsch des Betreuten hin arbeitet. Grundlage dafür ist ein Betreuungsvertrag, der beiderseitig jederzeit aufgelöst werden kann.
Der zu Betreuende ist nun gleich zu Beginn des Betreuungsverhältnisses darüber informiert worden, dass die Betreuerin in jedem Bereich des Lebens helfen kann, sofern dies gewünscht/erforderlich ist. So auch beim Thema "Sexualität".
Nun habe ich die Frage dazu, ob diesbezüglich nur Beratungsleistungen angeboten werden dürfen oder mehr. Um konkreter zu werden: Der zu betreuende, angenommen, 21-jährige, hat tatsächlich ein Problem mit seinem Penis. Darf er nun die Betreuerin fragen, ob Sie sich dies mal anschaut?
Und viel wichtiger: Dürfte die Betreuerin diesbezüglich helfen und sich das Geschlechtsteil tatsächlich ansehen und es anfassen? (rein zu Untersuchungszwecken!) Es ist natürlich klar, dass die Betreuerin keine echte ärztliche Untersuchung ersetzen soll oder will. Der Betreute möchte einfach ungern zu einem Facharzt gehen und hofft darauf, dass die Betreuerin vielleicht schon etwas dazu weiß, sodass ein Arztbesuch vermieden werden kann.
So, hoffe es wurde nichts falsch verstanden! Bitte um hilfreiche, keine dummen Antworten!
4 Antworten
Eine Untersuchung oder Diagnose Stellung ist keine Betreuung und beinhaltet nicht den Betreuungsvertrag.
Es ist aber so, dass es während der Arbeitszeit sein soll, weil es ja schließlich auch zur Arbeit gehört (theoretischer Annahme vorrausgesetzt). Das soll kein sexuelles Vergnügen im Privatleben nach der Arbeit sein. Es geht bei Ernsthaftigkeit darum, dass sich die Betreuerin den Penis kurz ansieht, ihn kurz anfasst vielleicht und dann möglicherweise sagt, dass man das Problem so lösen kann oder ein Termin beim Urologen notwendig sein wird.
Habe ich selbst schon klar gestellt. Es soll nur mal um kurz ansehen gehen, weil der Betreute es eben will, da ihm Arztbesuche gänzlich unangenehmer sind! Es geht nicht um eine Diagnose oder eine richtige Untersuchung!
Ganz klar Nein!
Das hat erst einmal mit dem Betreuungsverhältnis nichts zu tun, denn wenn der zu Betreuende den Wunsch hat, eine andere Person möchte sich mal sein Penisproblem ansehen, dann ist es erst einmal unabhängig, ob die andere Person eine Betreuerin ist oder nicht. Es ist eine Vertrauensfrage. Außerdem schaut sich die Betreuerin in deinem geschilderten Beispiel nicht von sich aus den Penis an, sondern auf Bitten des Betreuten. Und bitten kann er jede Person darum, wenn er das möchte.
Anders sieht es aus, wenn eine fremde Person durch Auftrag einer Behörde (zum Beispiel Sozialstation o.ä,) sich um einen Menschen kümmern soll, der sich alleine nur schwer helfen kann, besonders wenn es darum geht, ihm auch beim Waschen, Baden oder Duschen zu helfen. Wenn der Hilfebedürftige nicht in der Lage ist, sich so zu säubern, wie es angebracht werde, also konkret, wenn er selbst seine Vorhaut beim Waschen nicht zurück ziehen könnte, dann muss die betreuende Person auch diese Aufgabe übernehmen und den Penis berühren und säubern. Das hat dann nichts mit sexueller Belästigung oder ähnlichem zu tun. Auch eine Krankenschwester muss die männlichen Patienten entsprechend waschen, wenn sie selbst dazu nicht in der Lage sind.
Die Betreuerin muß dem Betreuten unmißverständlich klar machen, daß nur ein Arzt für solche Fälle zuständig ist.
Da beide über 18 Jahre alt sind können sie machen was sie wollen. Das hat aber nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tuen.