Information an gesetzlichen Betreuer bei Krankenhausaufenthalt notwendig?
Hallo, leider finde ich nichts im Internet… Vor einigen Wochen hatte mein Großvater wohl einen Krankenhausaufenthalt, er ist Heimbewohner und dement. Er hat einen gesetzlichen Betreuer, der in allen Wirkungskreisen agiert. Das Heim hat weder uns (hier weiß ich, dass es nicht verpflichtend ist) noch den Betreuer informiert. Der Betreuer weiß nur, dass er im Krankenhaus war, weil das Krankenhaus ihn angerufen hat, um zu fragen, ob mein Opa beatmet werden darf… Meine Frage ist, ob eine Pflegeeinrichtung gegenüber einem gesetzlichen Betreuer in der Pflicht steht, ihn über einen Krankenhausaufenthalt zu informieren?
Bitte nur antworten, wenn ihr 100% sicher seid.. Es sind in der Vergangenheit viele Probleme aufgetreten, weshalb ich mich gerne an die Heimaufsicht wenden würde.. Wenn ihr ggf. sogar eine gesetzliche Grundlage habt, wäre es perfekt.
Liebe Grüße
4 Antworten
Nein, außer es wird im Heimvertrag so festgehalten.
Allerdings sollte es zum guten Ton gehören. Trotzdem ist das Nicht-Informieren keine Straftat.
Angabe wie gesagt ohne Gewähr. Basiert auf Aussagen meines Rechtskundelehrers Pflege.
Ich kann leider nur wiedergeben, was mir gesagt worden ist. Vielleicht wäre ein Blick ins Heimgesetz sinnvoll, jedoch kann ich dir aus Erfahrung mitteilen, dass die Einweisung von Patienten und das nicht-informieren von Angehörigen schon öfters vorgekommen ist.
Da sagst du leider was Wahres .. Dass es dazu noch kein Gesetz gibt, ist wirklich traurig …
Vielen Dank für deine Hilfe 🙂
Auch wenn der Betreuer informiert worden wäre hätte das ja nichts daran geändert, dass der Betroffene alleine im Krankenhaus gewesen wäre
Wir hätten ihn doch dann besucht??
Du hast aber doch gefragt, ob der Betreuer hätte informiert werden müssen....
Ja, das war meine Frage .. und deine Aussage war, dass er trotzdem alleine im Krankenhaus gewesen wäre - was ja eigentlich nichts zur Sache tut.. Aber ja, er wäre trotzdem im Krankenhaus gewesen .. aber wenn der Betreuer zu Beginn Bescheid gewusst hätte, hätte er uns informieren und wir meinen Opa besuchen können..
Wenn die Einweisung ins Krankenhaus aufgrund eines Notfalls erfolgt ist, muss der Betreuer nicht informiert werden. Die behandelnden Ärzte sind ja offensichtlich vom Heim darüber informiert worden, dass eine Betreuung vorliegt, und haben sich die notwendige Einwilligung für die Beatmung eingeholt.
Im Nachgang zieht sich ein Betreuer noch den Entlassungsbericht, damit ist seine Arbeit aber auch schon getan. Ihn früher zu informieren hätte also nichts geändert und mit Blick auf den Ablauf gibt es nichts, was Anlass für eine Beschwerde gibt. Die sollte der Betreuer dann auch selbst einleiten, sofern er sie für notwendig hält.
Vielen Dank für deine Antwort.
Jedoch muss ich dir in einem Punkt widersprechen - für meinen Großvater von 93 hätte es schon etwas geändert, wenn der Betreuer involviert gewesen wäre … er hätte uns informiert und mein Opa wäre in einer fremden Umgebung nicht über Tage alleine gewesen … man hätte nach ihm schauen können.
Der Betreuer war doch involviert. Du hast doch geschrieben, dass bei ihm die Genehmigung für die Beatmung eingeholt wurde.
Ein rechtlicher Betreuer ist übrigens nicht dazu verpflichtet, Angehörige zu informieren. Das ist nicht sein Job.
Der Betreuer wurde aber erst einige Tage später angerufen, nicht von Beginn an.
Und dass es nicht Aufgabe des Betreuers ist, Angehörige zu informieren, weiß ich
Ein früherer Anruf beim Betreuer hätte an der Situation absolut nichts geändert. Da hilft es nur, als Angehöriger selbst regelmäßig zum Telefon zu greifen und entweder selbst im Heim nachzufragen, oder mit dem Angehörigen zu telefonieren. Die soziale Betreuung ist nun einmal weder Aufgabe eines rechtlichen Betreuers, noch des Krankenhauses. Lass beim sozialen Dienst des Heims einen Vermerk machen, dass Ihr zukünftig sofort informiert werden wollt, wenn ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist, und gleiches beim sozialen Dienst des Krankenhauses, in dem Euer Angehöriger eingewiesen worden ist.
Wir melden uns regelmäßig im Heim , bzw gehen regelmäßig hin. Der Aufenthalt war aber genau in der Woche, in der wir nicht da waren.
Den Vermerk gibt es schon sehr lange, nur hält sich niemand daran… ich bin selbst Pflegefachkraft und habe die Frage hier online gestellt, weil ich nicht verstehen kann, wie man Angehörige nicht informieren kann, das sollte eine gute Fachkraft in meinen Augen automatisch machen, sobald einer der Bedürftigen eingewiesen wird. Außerdem ist mir das ehrlich gesagt neu, dass man das nicht macht. Immerhin hat man eine Fürsorgepflicht und zu dieser gehört meiner Meinung nach, dass man die Bedürfnisse des Bedürftigen achtet - sprich, man sollte vertraute Personen involvieren.
Das hat ja nun nichts mehr mit Deiner ursprünglichen Frage zu tun.
Beschwer Dich bei der Heimaufsicht, wenn Du es für richtig hältst. Nur passieren wird da nichts, weil es keinen Anlass gibt.
Natürlich hat es was mit meiner Fragestellung zu tun - die Fragestellung war, ob man man den Betreuer informieren muss. Ein Betreuer gilt auch als Vertrauensperson, also wieso soll der Kommentar nichts mit der Fragestellung zu tun haben?
Und diese Frage ist nun ausführlich beantwortet.
Woher wusste denn das Krankenhaus, dass dein Opa einen Betreuer hat? Also muss das Krankenhaus doch informiert worden sein.
Von dem Pflegeheim, aber zu dem Zeitpunkt war es bzgl. Beatmung etc. schon zu spät…
Weil die Kenntnis über die Verfügung dem Krankenhaus erst vorlag, als sie den Betreuer am Tag darauf angerufen hatten (mein Großvater wurde nachts eingeliefert)
Nochmal, Das Heim ist nicht für die Patientenverfügung zuständig (auch wenn du es gerne so hättest). Der Betreuer ist dafür eingesetzt und kann die Beatmung auch beenden, du kannst den Betreuer oder auch das Krankenhaus darauf aufmerksam machen. Die Beatmung muss dann auch eingestellt werden.
Man kann keine Beatmung, die über eine Intubierung läuft, nicht einfach so abstellen - soll man den Menschen ersticken lassen ?
doch da findet eine Sedierung statt.
Spätestens wenn im Krankenhaus irgendeine Behandlung ansteht, muss der Betreuer ja informiert werden, denn er muss ja die Einwilligung dazu geben
Genau, leider wussten wir und der Betreuer erst infolgedessen, dass er überhaupt im Krankenhaus ist.. :/
Ist richtig.
Danke für deine Antwort. Und du bist dir 100% sicher? Bin am Überlegen, ob ich evtl. Stellen im Heimgesetz heranziehen soll, die auf das Wohlbefinden abzielen… ich finde halt auch, dass es eigentlich auch menschlich sein sollte - stattdessen lässt man ihn tagelang alleine in einem Krankenhaus liegen. :(