Entgueltige Betreuung für den Vater?
Mein Papa hatte Ende März 2019 einen Schlaganfall und ist momentan auf Betreuung angewiesen... Um sofort handeln zu können, habe ich im Eilverfahren eine vorläufige Betreuung beim Amtsgericht beantragt... Welche nunmehr abgelaufen ist... Nun geht es um die entgueltige, dauerhafte Betreuung, welche ich auch beim Amtsgericht beantragt habe... Jetzt habe ich ein Schreiben von der Betreungsbehoerde erhalten, die vom Gericht aufgefordert wurde, sich mit mir in Verbindung zu setzen um mit mir ein Gespräch zu führen... Mich würde jetzt interessieren, warum oder für was das Ganze... Ist das jetzt ein ganz normaler Ablauf? Kenne mich in diesem Bereich absolut nicht aus
6 Antworten
Wenn es so ist, wie Du weiter unten schreibst, dass Du nur für die beiden Betreuungskreise "Aufenthaltsbestimmung" und "Gesundheitssorge" zuständig bist, dann gibt es offensichtlich noch jemand anderen, der bereits jetzt schon den Bereich "Vermögenssorge" abdeckt.
Dies ist dann wohl ein Berufsbetreuer, den man Dir bisher verschwiegen hat. Wenn dieser Berufsbetreuer dann auch noch Rechtsanwalt ist und zudem noch Immobilienbesitz vorhanden ist, ist davon auszugehen, dass das Betreuungsgericht diesem Berufsbetreuer alle Betreuungskreise übertragen möchte. Dieser darf dann doppelt abrechnen: einmal bezieht er für 6 bis 8 Stunden pro Monat eine Betreuungsgebühr und zum anderen kann er bei der Vermögensverwaltung noch Rechtsanwaltgebühren abrechnen.
Sobald man Dir die Betreuungskreise weggenommen hat, kann es sein, dass der Betreuer ein Kontaktverbot zu Deinem Vater anordnet, um auf diese Weise weitere Rechtsanwaltgebühren zu generieren.
Nach dem geltendem Betreuungsrecht giltst Du nämlich als nicht beteiligte Person, die im Hinblick auf eine Betreuung keinerlei Rechte hat. Dem Berufsbetreuer kommt die Aufgabe zu, den Vater vor "ungerechtfertigten" Übervorteilungen durch "Dritte" zu schützen. Jeder, der ihm in seine Betreuung reinreden möchte, steht unter Generalverdacht, unlautere finanzielle Interessen zu haben.
Um dann noch Kontakt und Informationen über die Situation das Vaters zu erhalten, besteht dann nur noch die Möglichkeit in einem Anhörungsverfahren Deine Sicht der Dinge darzulegen Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass Betreuungsgerichte und Berufsbetreuer unter einer Decke stecken.
Hallo Novosibirsk ... "Aufenthaltsbestimmung" und "Gesundheitssorge" ich ... Vermögenssorge mein Sohn ... so habe ich es jedenfalls beim Amtsgericht beantragt ...
Sie wollen mit dir über die weitere Vorgehensweise bezüglich deines Vaters sprechen. Ist dir das denn so egal oder warum musst du ein normales Gespräch so hinterfragen?
Gruß
@SoIid
Zitat: "warum musst du ein normales Gespräch so hinterfragen?"
Die Antwort ist ganz einfach: "Weil die Erfahrungen von hundertausenden Betreuungsopfern gezeigt haben, dass das Geschäftsmodell der gesetzlichen Betreuung die Betreuungsopfer arm, aber die Berufsbetreuer und die mit diesen verbandelten Personen reich macht.
Die Betreuungsbehörde muss zunächst den Sachverhalt durch Anhörung des Betroffenen feststellen, um somit den Betreuungsgericht geeignete Betreuer bennen zu können. In der Regel wird eine Privatperson als Betreuer bestellt, sollte jedoch keine gefunden werden, wird ein Berufsbetreuer eingesetzt.
@Solid Hatte bereits die Vorläufige.. also eine Befristete... nach seinem Schlaganfall war fixes Handeln gefragt... Damit er so schnellst als möglich in die entsprechende Frueh-Reha kommt... Umso schneller, desto besser sind die Chancen.. Also möchte ich eigentlich nur die Befristete in eine Dauerhafte umwandeln oder wenigstens so lange wie mein Vater eben seinen Geschäften etc. nicht nachkommen kann...
Die befristet Betreuung geht in der Regel ein halbes Jahr, danach wird wieder geprüft, ob eine dauerhafte Betreuung in die Wege geleitet werden muss.
Es kann auch ein ganz anderer Betreuer bestellt werden vom Amtsgericht.
Sie prüfen nun, ob du zuverlässig bist.
Dann könnte dir die Betreuung zufallen.
Dennoch musst du 1 x im Jahr einen Rechenschaftsbericht abgeben, der vom Amtsgericht überprüft wird.
Darin musst du die Einnahmen/Ausgaben auflisten.
Sie prüfen, dass du das vorhandene Geld nicht verschleuderst oder für dich verwendest.
Ich kann nur vermuten das sie mit dir sprechen wollen über eine Unterbringung im Heim, Pflege daheim durch Pflegestation oder eventuell Betreuung durch die Familie.
Es geht darum ob Du Dich um seine Belangen kümmern kannst oder ob ein Betreuer bestellt werden muss.
Halloele Solid, danke für die schnelle Antwort... jetzt bin ich beruhigt.. und nein es ist mir nicht egal.. Ich frage mich nur warum zuerst das Gespräch geführt werden soll, bevor ich die Bestätigung für entgueltige Betreuung vom Amtsgericht erhalte... Das bedeutet, daß ich bis zu diesem Zeitpunkt Handlungsunfaehig bin... Ich habe die Betreuung für Aufenthaltsbestimmung und die Gesundheitssorge... Was passiert ist wenn meinem Papa etwas passiert und ich für egal welche gesundheitlichen Eingriff eine Unterschrift zu leisten hätte, und daß momentan überhaupt nicht darf?