Wie Widerspruch gegen Amtsärztliches Gutachten einlegen
Hallo, ich und meine Freundin sind langsam am Verzweifeln. Fangen wir bei der Vorgeschichte an, meine Freundin hatte im Frühjahr 2012 ihre erste Hirnblutung und Ende 2013 die zweite Hirnblutung.
Von ihrem Facharzt (Neurologe) und ihrem Hausarzt wurde ihr mehrfach, gesagt und bestätigt das sie am Tag nicht mehr als 3-4 Stunden arbeiten darf, zusätzlich noch mit der Einschränkung, keine schweren Arbeiten. Nun kam das ärztliche Gutachten, natürlich nach Aktenlage und nicht mal unterschrieben, dass besagt 6 Stunden und mehr arbeiten wäre möglich.
Da die zweite Hirnblutung, nach großer Belastung ausgelöst wurde, haben wir nun natürlich Angst und fragen uns wie man dagegen vorgehen kann. Bei der Bundesagentur will uns natürlich niemand helfen und im Internet, ist leider auch nicht wirklich etwas dazu, zu finden. Gestern war sie bei ihrem Hausarzt, der wundert sich auch über das Gutachten und rät zum Widerspruch. Tja da sind wir wieder bei der Fragen Wo? Bis wann? Wie genau formulieren? Dazu kommt das wir gern mal den sogenannten Teil A des Gutachtens sehen wollen, denn irgendwo muss ja der große Unterschied her kommen.
Schließen wir also nochmal mit der Zusammenfassung der Fragen ab:
Wohin muss der Widerspruch, inkl. Anforderung von Teil A erbitten, geschickt bzw. wo abgeben werden? Welche Fristen sind zu beachten? Wie am besten formulieren?
Wir danken euch schon für eure Antworten
5 Antworten
Die Fristen für den Widerspruch sind in dem Bescheid angegeben (steht meistens in der Rechtsmittelbelehrung am Ende). Die musst du unbedingt beachten.
Den Widerspruch richtest du an die Adresse ( Rechtsmittelbelehrung ) und unter deinem Aktenzeichen die auch in dem Bescheid angegeben ist.
Den Widerspruch kannst du handschriftlich, aber per Einschreiben mit Rückschein, der Behörde zuschicken.
Du schreibst zunächst, dass du gegen den Bescheid, zur Wahrung der Fristen, Widerspruch einlegst. Die Begründung des Widerspruchs wird nachgereicht. Damit gewinnst du Zeit.
Der Sachverhalt ist so verzwickt und umfangreich, dass es, nach meiner Meinung, nur mit Hilfe eines versierten Rechtsanwaltes / In zu klären ist. Der Anwalt muss im Sozialrecht Spezialist sein.
Nur der Anwalt hat bekommt Akteneinsicht und damit Kenntnis von allen Unterlagen.
Mehr kann ich dir leider nicht schreiben. MfG
Tja.. da liegst du total daneben. Da ein Gutachten keine Rechtskraft besitzt gibt es auch keine Rechtsmittelbelehrung. Du hättest dir also deine kompletten Ausführungen sparen können.
genau da liegt das Problem eine Rechtsmittelbelehrung gab es nicht
Den Widerspruch musst du dort stellen der auch das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Wenn es bei dir die Bundesagentur für Arbeit war, dann dort.
Verwaltungsrechtlich wäre dass dann eine Stellungnahme.
Was den Teil A betrifft. Der steht unter besonderem Datenschutz. Hier würde ich pers. beim ÄD vorsprechen und meinen Ausweis mitnehmen und dort um eine Kopie des Teil A bitten. Freundlich und Ruhig auftreten. Aber mich nicht abwimmeln lassen. Fristen habe ich keine im Kopf. Würde aber einfach jetzt sofort eine Widerspruch schreiben und die Begründung nachreichen. Teile dies der BA mit, dass du die Begründung erst liefern kannst, wenn du auch den Teil A des ÄD gesehen hast.
Außerdem würde ich an deiner Stelle noch Antrag auf Akteneinsicht bei der BA stellen und mir im Rahmen des Widerspruches mal die Akte näher unter die Lupe nehmen. Kann für einen Widerspruch sehr hilfreich sein. Dies betrifft nicht nur die Handakte sondern auch die elektr. Akte....
Mit dem Teil A würde ich dann auch bei meinem FA und HA vorsprechen und mir dort eine Stellungnahme ausstellen lassen.
Von wem ist das Gutachten in Auftrag gegeben worden? Dort müsst ihr Widerspruch(Stellungnahme ) einlegen! Das geht dann formlos. Ihr schreibt zB:
Hiermit lege ich fristgemäß Widerspruch ein gegen das (amtsärzliche?) Gutachten vom (Datum), ausgestellt von (Arzttitel, Name, ggfs Amt) (Stellungnahme zum...)
Es sind leider mehrere Fakten unberücksichtigt geblieben
Begründung: Bei mir liegt folgender Sachverhalt vor: ...
Mein Neurologe ... schreibt dazu ... (Attest)
Mein Hausarzt ... schreibt dazu (Attest)
Diese Begutachtung kann nur fachärztlich persönlich durchgeführt werden.
Schlusssatz fällt euch selber ein. Ich kenne einen Fall, bei dem der Amtsarzt keine fachärztliche Qualifikation für den Fall hatte und sogar persönlich innerhalb einer Stunde diesen Patienten beurteilt hatte. Sein Gutachten war falsch. Der Arbeitgeber wollte das Gutachten haben. Bei dem Arbeitgeber wurde dann Widerspruch eingelegt. Dem wurde dann stattgegeben. Das neue Gutachten wurde ambulant anhand von über sechs Stunden Tests, in einer Klinik gründlich vorgenommen. Es war dann richtig und führte zum Ziel.
Viel Glück und gute Besserung!
Gegen ein Gutachten kann man keinen Widerspruch einlegen da es kein Verwaltungsakt ist.
Du kannst maximal eine Stellungnahme bzw. Gegendarstellung schreiben..mehr nicht.
so sieht es aus...
jetzt sage ich dir mal was,Gutachter arbeiten zu 99 % im Interesse der rentenkasse,wenn die dich krank schreiben,bekommen die eine auf den deckel,du steckst da ganz schön in der klemmee
Auf gut deutsch würde das bedeuten, man ist der Willkür des Arztes bzw. der Ärztin ausgeliefert und kann nix da gegen machen?