wieviel ersparnisse darf man besitzen, um als härtefall beim zahnersatz zu gelten?
neuerdings fragt die krankenkasse nach ersparnissen bzw nach zinseinnahmen, sofern man die härtefallregelung beim zahnarzt in anspruch nehmen will. von daher gibt es ein limit an ersparnissen, die man haben darf???
2 Antworten
Ein Härtefall im Rahmen des § 55 SGB V (Zahnersatz) liegt dann vor, wenn deine monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt unter dem folgenden Betrag liegen:
1.162,00 EUR (alleinstehend, bei mehreren im Haushalt lebenden Personen erhöht sich dieser Betrag)
2. du Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch oder im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz, Leistungen nach dem Recht der bedarfsorientierten Grundsicherung, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Dritten Buch erhälst oder
3.die Kosten der Unterbringung in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung von einem Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden.
Als Einnahmen zum Lebensunterhalt zählen nicht deine Ersparnisse, jedoch Einnahmen aus Kapitalvermögen sprich Zinsen. Des Weiteren zählen als Einnahmen zum Lebensunterhalt auch die Einnahmen anderer in dem gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen des Lebenspartners.
Alle Einnahmen die zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt zählen kannst du ganz leicht bei Google finden unter "Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene vom 04.12.2013 in der Fassung vom 19./20.03.2015 zu Ein-
nahmen zum Lebensunterhalt".
vielen dank, endlich mal eine verwertbare aussage
du kannst davon ausgehen, wer irgendwelche ersparnisse hat, gilt - zu recht - nicht als härtefall...
wenn du 5,--zinsen auf dem sparbuch hast, dann hast du verdammt viel guthaben, bei den derzeitigen zinsen!
das ist nicht wahr, die wollen die zinseinnahmen sehen, und die hast du schon, sofern du 5 euro auf dem sparkassenbuch hast