Wird man mit paranoider Schizophrenie bz. bipolarer Störung nach dem Strafrecht n i c h t bestraft oder hat man trotzdem den Staatsanwalt im Nacken?
5 Antworten
Grundsätzlich hat die paranoide Schizophrenie und die Bipolare Störung an sich erstmal keinerlei Auswirkung.
Wenn die Störung allerdings so heftig ist, dass Schuldunfähigkeit vorliegt, dann wird das per Gutachten festgestellt und es liegt entsprechend keine Straftat vor. Das Gericht wird in diesem Falle allerdings, je nach schwere des Delikts und Gefähdung der Umwelt, ggf. eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik anordnen und die gilt in der Regel so lange bis aus der Klinik Grünes Licht gegeben wird, dass die Person keine extreme Gefahr mehr für ihre Umwelt darstellt.
Wie dem auch sei: Erstmal wird die ganze Sache ganz normal verfolgt. Wenn rauskommt, dass diese oder jene Krankheit vorliegt, dann muss ein Gutachten erstellt werden, um zu schauen welchen Einfluss die psychische Störung auf die Tat hatte.
Die Staatsanwalt hat man zu 100% "am Nacken", egal ob eine psychische Erkrankung vorliegt oder nicht. Das Verfahren wird vor Gericht kommen, wo dann am Ende über das Urteil entschieden wird.
Je nach Auswirkungen der psychischen Erkrankungen und dem Straftatbestand, kann das Urteil dann dazu führen, dass man aufgrund seiner Erkrankungen, in die forensische Psychiatrie kommt.
Das kann man im allgemeinen so nicht sagen!
Was allerdings für dich sehr blöd wäre, das wenn du eine Straftat begangen hast, kommt allerdings darauf an was, und das Gericht bei der Verhandlung weiß das du eine Psychische Erkrankung hast die zu einer Manie führen könnte, wahrscheinlich auch wird. Kann es je nach Straftat passieren das du in unter Psychiatrischer Beobachtung stehen könntest. Also das definitiv! Die Voraussetzung muss aber gegeben sein das man weiß das du "Schizophren" bist.
Es kann je nach Schweregrad passieren, (beginnend bei der Niedrigsten Straftat) das du:
- Medikamentös eingestellt (Psychopharmaka)
- bekommst einen Psychiater an die seit bei dem du dich regelmäßig vorstellen musst
- Maßregelvollzug (Forensik) [= psychiatrisches Gefängnis]
Das letztere wird höchstwahrscheinlich wahrscheinlich passieren bei versuchten Mord/Mord/Vergewaltigung/Pädopihlie und was weiß ich nicht noch für Dinge.
Denn die Schuld wird tatsächlich unter anderen auf deine kranke Psyche geschoben!
Aber gut bei einer paranoiden Schizophrenie sollte eigentlich nix passieren wenn man unter Psychiatrischer Behandlung ist. Denn der Psychiater wird dir definitiv Medikamente/Psychopharmaka verschreiben!
Wenn was passiert trotz alledem, wir die Schuld auf die Falsche Dosierung geschoben und dann wird daran herumgetüftelt und du stehst unter noch genauerer Beobachtung.
Laut meiner Erfahrung kann ich nur sagen das ein Gefängnis im Gegensatz zu einer Forensik überhaupt nix ist. Nur mal so zum Vergleich kannst du wenn du Pech hast in einem Gefängnis, in einem deutschen Gefängnis in Deutschland fünf Jahre sitzen und wenn du in eine Forensik gehst bis zu 15 Jahre aufwärts. Aber wie bereits gesagt es kommt immer darauf an was wie und wo. Gab einen Plan eine Straftat auszuführen oder gab es diesen nicht. Das wird dann alles vor Gericht ausgewertet. Grundlegend sag ich nach wie vor! Es kommt speziell gesehen darauf an was direkt deine Straftat ist!
Geistige Störungen können, falls mit der Tat zusammenhängend, als Schuldausschließungsgrund wirken. Demnach ist die Person dann nicht strafbar... Allerdings wird man dann in eine Forensik oder so eingewiesen.
Das kommt auf die konkrete Situation und deine konkrete Diagnose an