Woher kennt die Krankenkasse die Bankverbindung?
Habe das bisherige Geschäftskonto gekündigt, um mit einem neuen Konto durchzustarten. Obwohl ich keinen Hinweis an die gesetzliche KK gegeben habe, wußte die KK die neue Bankverbindung, was sie dann auch gleich zu nutzen verstand (Pfändung). Damit war meine Verhandlungsposition gleich null.
Also wer und woher bekommt die Bankdaten zu erfahren ?
Vielleicht kann hier mal einer Licht in´s Dunkel bringen.
5 Antworten
Hast Du echt geglaubt, mit der Kündigung des Kontos eine Pfändung aushebeln zu können ?
Die Krankenkasse gehört genauso zu Deinen Gläubigern wie die anderen auch. Demzufolge ist sie - wie alle anderen Gläubiger auch - immer über Dein offiziellen Finanzgeschäfte informiert.
P.S. für so dämlich halte ich mich nicht und was eine Pfändung bedeutet, ist mir klar. Nicht klar ist, wie die KK auf die neue Bankverbindung kommt.
Das Konto war bei der Bank, wo ich vier Jahre Kunde war. Zum Zeitpunkt der Kündigung gab es die Pfändung nicht. Ein paar Wochen später bei der neuen Bank kamm dann die Pfändung der KK, obwohl ich denen keine neue Bankverbindung mitgeteilt habe. Also muss es doch der Schufa ähnliche Möglichkeiten geben. Schufa war es nicht, da gab es keine Bewegung.
wenn du den Kontowechselservice der Bank in Anspruch genommen hast, dann hast du automatisch die Einverständnis erteilt, dass die Bank der Kasse die neue Bankverbindung mitteilt.
Nichts von alledem. Nur gekündigt und dann mit dem schon vorhandenen Konto weitergearbeitet. Es ist mir ein Rätsel, woher die Behörde bzw. die IKK die Bankverbindung hat.
wer kannte denn die neue Kontonummer? zunächst du und die neue Bank - oder hast du nur das Konto gewechselt und nicht die Bank.
wie von anderer Seite erwähnt - wenn eine Pfändung vorliegt muss die Bank der KK mitteilen, dass das Konto "weggegangen" ist.
nenn es Schufa oder Creditauskunft oder sonstwie - die Krankenkassen haben sehr gute Möglichkeiten ihr Geld , bzw. das Geld ihrer Kunden, zu finden
bloß wie und über welche Wege, das ist mir ein Rätsel .. hmmm ?
Schufa und Creditreform waren es gerade nicht
?
oder wenn die KK bei der Bank nachfragt - dann muss die Bank Auskunft geben. KKs, zumindest die AOK, haben da, soweit ich weiß, Sonderrechte .... weil sie ja das Geld der Arbeitnehmer auf die einzelnen Sparten der Soz.Versicherung verteilen müssen ( einfach ausgedrückt)
deshalb können die AOKs zb auch sehr schnell ein Konto pfänden
die kriegen die Info über die Schufa , da weiß auch jede Bank, wo du noch ein Konto hast. Mein Sparkassenfuzzi merkte dabei, das ich ein Tagesgeldkonto bei der Mercedes Bank habe und wollte mich zur Sparkasse holen.
Schufa war es nicht, denn dort bekomme ich sofort Mitteilung, sobald jemand eine Anfrage startet.
du hast also ein neues Konto eröffnet, weil das alte leer war? womöglich bei der selben Bank ?
nicht leer, sondern bekannt, um darauf zuzugreifen
Das Konto war bei der Bank, wo ich vier Jahre Kunde war. Zum Zeitpunkt
der Kündigung gab es die Pfändung nicht. Ein paar Wochen später bei der
anderen Bank kam dann die Pfändung der KK, obwohl ich denen keine neue
Bankverbindung mitgeteilt habe. Also muss es doch der Schufa ähnliche
Möglichkeiten geben. Schufa war es nicht, da gab es keine Bewegung.
P.S. Das andere neue Konto war schon drei Jahre unter meinem Namen, nur wenig genutzt.