Würden Sanitäter in einem leeren Rettungswagen jemandem ohne „Auftrag“ helfen?

14 Antworten

Von Experte RedPanther bestätigt

Hi,

Darf er dann anhalten und „Erste Hilfe“ leisten, oder nicht?

Er darf nicht nur - er muss es sogar.

Alles andere wäre erstmal ein klassischer Fall von unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) und damit strafbar - genauso wie bei jedem anderen Bürger.

Die besondere Verpflichtung des Rettungsdienstes als Daseinsfürsorge und die Garantenstellung bei Übernahme der Behandlung (§ 13 StGB) mal ganz außen vor.

Auf welchem Wege man zu einem Einsatz kommt, ist vollkommen egal - ob der Notruf abgesetzt wird, man zufällig einen Hilfebedürftigen auffindet oder es ein "Hilfeersuchen auf der Rettungswache" ist macht in der Konsequenz keinen Unterschied.

In den letzteren Fällen wird schlicht die Leitstelle informiert, die daraufhin einen Einsatz eröffnet, danach geht alles seinen üblichen Gang.

Es kann ja immerhin sein, dass die hilfsbedürftige Person obdachlos ist und sie das nicht wissen. Würden sie dann später Ärger bekommen, weil sie Kosten verursacht haben?

Abgerechnet werden kann (mit Ausnahme von Notarzteinsätzen) ohnehin nur der Transport - wird die betroffene Person nicht transportiert, ist es eine Fehlfahrt. Hierfür gibt es vom Träger des Rettungsdienstes eine gewisse Unkostenpauschale.

Davon abgesehen: man kann tatsächlich davon ausgehen, dass bis auf ziemlich wenige Ausnahmen sämtliche Personen in Deutschland krankenversichert sind. Und für diejenigen, die durch das Raster fallen (wie z.B. Obdachlose) springt im Zweifelsfall eben das Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt als Kostenträger ein.

Unterm Strich wird es also schon pauschal sehr wenige Fälle geben, indem die Einsatzkosten nicht erstattet werden.

Davon abgesehen kann es - wie RedPanther schon erwähnt hat - dem Rettungsdienstler erstmal vollkommen egal sein, ob die betroffene Person versichert ist. Arbeitsrechtliche Konsequenzen, die hieraus folgen könnten (z.B. Abmahnungen) würde jedes Arbeitsgericht ohne mit der Wimper zu zucken in der Luft zerreißen - der Schutz der Rechtsgüter Leben und Gesundheit überwiegt jede arbeitsrechtliche Vorschrift.

Mir ist zudem kein einziger Fall bekannt, in dem es hier seitens der Führungsebene irgendwelche Beschwerden gegeben hätte.

LG

Man darf nicht nur Hilfe leisten sondern man muss Hilfe leisten!, die Hilfeleistungspflicht in Paragraph 323c des Strafgesetzbuches (StGB). Wenn möglich, dann muss sogar ein Rettungsfahrzeug mit Notfallpatient anhalten und erste Hilfe leisten, zumindest aber einen kurzen Überblick verschaffen und eine Meldung an die Leitstelle abgeben. Die Leitstelle wird natürlich darüber informiert, denn sie muss ja auch wissen, dass das jeweilige Fahrzeug gerade nicht mehr einsatzbereit ist. Auch ein Obdachloser bekommt die notwendige medizinische Hilfe, wenn er sie benötigt, das Strafrecht macht hier keinen Unterschied!. Auch wenn jemand wegen eines Obdachlosen den Notruf wählt, muss der Rettungsdienst ausrücken.

Mfg.

Von Experten Rollerfreake und Kelrycorfg bestätigt

Ganz im Gegensatz der Rettungsfahrer muss das sogar machen, so wie jeder andere Fahrer oder Passant auch.

Wenn man das nicht macht handelt es sich um Unterlassene Hilfeleistung und das ist Strafbar.

Rettungsfahrer bleiben in so einem Fall eher stehen und helfen auch Personen die vielleicht noch nicht der unmittelbaren Hilfe bedürftig sind, aber so aussehen wie wenn sie sie benötigen.

Weil kann ja sein, dass das jemand ist, der obdachlos ist & sie das nicht wissen - würden sie dann später Ärger bekommen, weil sie für „Manko“ gesorgt haben?

Was hat denn das mit Obdachlos oder nicht zu tun? Die Hilfeleistung gilt ja auch für Obdachlose...

Probsteier  05.01.2021, 16:08

Was ist ein RETTUNGSFAHRER???

PeterKremsner  05.01.2021, 16:10
@Probsteier

Der Fahrer des Rettungswagens.

Wird in Österreich Umgangssprachlich eben als Rettungsfahrer bezeichnet.

Probsteier  05.01.2021, 16:11
@PeterKremsner

Ah sowas wie Polizeiautofahrer und Feuerwehrautofahrer.

PeterKremsner  05.01.2021, 16:15
@Probsteier

Bei der Feuerwehr ja wird aber anders genannt.

Bei der Polizei ist das ein Polizist wie jeder andere.

Der Rettungsfahrer unterscheidet sich zum Rettungssanitäter dadurch, dass er berechtigt ist das Fahrzeug zu lenken und eine eigene Ausbildung hat.

https://www.bic.at/berufsinformation.php?brfid=1015

Probsteier  05.01.2021, 16:25
@PeterKremsner

Peter,... du hast als Profil Expertenthemen

Angegeben.
Wenn du dich in diesen Gebieten auskennst sind die Antworten sicher fundiert.

aber wen du keinerlei Beruflichen,professionellen Kompetenzen im Bereich Notfallmedizin hast, solltest du auch keine Antworten geben. Da diese meist nicht richtig sind.
Es gibt keine

KRANGENWAGENFAHRER

POLIZEIAUTOFAHRER

FEUERWEHRAUTOFAHRER.

Das würde deren Berufliche,professionelle Ausbildung in den jeweiligen Bereichen ignorieren und sie zu reinen Kraftfahrern degradieren.
Kein Polizist,Feuerwehrmann oder Notfallsanitäter freut sich darüber, dass man seine Arbeit,sein Engagement und seinen Einsatz für die Bevölkerung, auch unter Gefährdung des eigenen Lebens ignoriert,übersieht,herabwürdigt.
Das mindeste was man diesen Berufen entgegenbringen kann ist der nötige Respekt.

Und diese Berufsstände als Fahrer zu deklarieren ist schlicht respektlos

PeterKremsner  05.01.2021, 19:44
@Probsteier

Ich weiß ehrlichgesagt nicht wo dein Problem liegt.

Wo habe ich diese Personen zu Kraftfahrern degradiert? Der einzige der hier diesen Term verwendet hast bist du...

Ich habe niemals behauptet, dass der Fahrer des Rettungswagens kein Rettungssanitäter wäre (das hast du höchstens so verstanden), der ist natürlich genau so ausgebildet wie jeder andere auch, es gibt in Österreich aber eine Zusatzausbildung zum sogenannten Einsatzfahrer der eben im allgemeinen auch als Rettungsfahrer bezeichnet wird. (Siehe den Link den ich zuvor geschickt habe)

Du kannst dir ja hier mal die Rahmenvorschriften durchlesen:

https://www.roteskreuz.at/fileadmin/user_upload/PDF/Vorschriften_und_Richtlinien/Rahmenvorschrift_Sicherer_Einsatzfahrer_2013.pdf

Insbesondere möchte ich hier auf:

Um zur SEF-Prüfung antreten zu können, ist für Mitarbeiter,
-die im Rettungsdienst eingesetzt werden, zusätzlich zu den Voraussetzungen bei Aus-bildungsbeginn die vollständig abgeschlossene Ausbildung zum Rettungssanitäter (po-sitive kommissionelle Prüfung) erforderlich.

verweisen wo du erkennen kannst, dass diese Personen sogar mehr ausgebildet sind als die "normalen" Rettungssanitäter.

Also ich verstehe nicht wo du hier eine Degradierung oder Respektlosigkeit siehst wenn man eine Person als Rettungsfahrer bezeichnest, wenn die Ausbildung zu diesem bereits den Rettungssanitäter beinhaltet.

Probsteier  08.01.2021, 16:26
@PeterKremsner

Aha. Österreich.

das erklärt einiges. Sowas gibt es bei uns nicht. Hier gibt es nur Rettungsfachpersonal

PeterKremsner  08.01.2021, 19:04
@Probsteier

Naja natürlich ist jeder im Rettungswagen entsprechend ausgebildetes Fachpersonal ;)

Ich wollte damit nur, sagen dass bei uns der Begriff Rettungsfahrer nicht abwertend besetzt ist und von mir natürlich auch nicht so verwendet wurde und ich wusste auch nicht, dass es Personen gibt die diesen Begriff so empfinden würden. Also es war natürlich nie meine Intention hier Rettungssanitäter zu Degradieren oder Respektlos zu behandeln.

Ich werde diese Missverständlichkeit des Begriffs aber natürlich in meine Zukünftigen Antworten einfließen lassen.

Bei dieser Antwort musst du dir natürlich den Begriff Rettungsfahrer zB durch "Lenker des Rettungswagens" ersetzt denken, denn der Bearbeitungszeitraum ist schon abgelaufen, inhaltlich sollte sich dadurch aber eigentlich sonst nichts an der Antwort ändern.

KK2403 
Beitragsersteller
 03.01.2021, 18:09

Das mit obdachlos interessiert mich einfach nur, weil es so viele Menschen gibt, denen sie egal sind & vllt sind sie auch den Rettungskräften egal, weil die Organisation so nichts bezahlt bekommt (wahrscheinlich)...

PeterKremsner  03.01.2021, 18:21
@KK2403

Nein der Rettung sind sie an sich nicht egal. Die Notfallversorgung bekommt jeder. Auch Personen ohne Krankenversicherung und der Arzt bekommt natürlich auch die Zeit bezahlt.

Ich weiß zwar nicht von wem die Kosten am Ende getragen werden aber behandelt werden auch solche Personen.

Anders gesagt es ist nicht vertretbar einen Menschen, egal welcher Herkunft oder in welcher finanziellen Situation auf der Straße sterben zu lassen.

Leider ist es aber so, dass andere Behandlungen ohne Krankenversicherung nicht möglich sind. Sprich ohne Krankenversicherung gibt es im KH eben nur die Notfallversorgung.

Die Beiträge bei der Krankenversicherung müssen natürlich schon irgendwie nachgezahlt werden, zB vom Sozialamt. Die Obdachlosen werden ja am Ende auch von irgendeinem Amt betreut. Aber Grundsätzlich unterliegt natürlich auch ein Obdachloser der Versicherungspflicht.

KK2403 
Beitragsersteller
 03.01.2021, 22:31
@PeterKremsner

Ich danke dir! 😍

Natürlich helfen die wenn unterwegs was passiert wo die Zeuge werden, bzw. fordern die Kollegen an. Da braucht man nicht mal so ein langes beispiel aufführen... ;-)

Es würde in jedem Fall geholfen, ggf. sogar der Notarzt angefordert. Die Fahrer eines RTW sind dazu verpflichtet, Hilfe zu leisten. Wurde hier ja auch schon mehrfach erwähnt.

Das hat weder mit Obdachlosigkeit noch mit dickem Geldbeutel zu tun. Die Rechnung ist bei einem Notfall nicht sofort abzuklären.

Im Übrigen werden solche spontanen, unvorhergesehenen Einsätze über Funk an die Zentrale weiter gemeldet.