Rettungswagen mit Unterschrift nicht mit ins Krankenhaus?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn "die Sanis" sagen, dass sie keinen Grund sehen dich ins Krankenhaus mitzunehmen, dann kannst du ggf. sagen "okay, ich bleibe hier". Da kommt es darauf an, in wessen Aufsicht man dich übergeben kann oder ob du reif genug erscheinst, dass man dich allein loslassen kann.

Wenn die Sanis sagen, dass sie dich mitnehmen wollen, hast du als Minderjähriger keine andere Wahl, als mitzukommen. Du müsstest den Transport per Unterschrift und gegen medizinischen Rat verweigern, was aber nur dein Erziehungsberechtigter tun darf.

Wenn du dich weigerst mitzukommen, hast du die Option, dass deine Eltern kommen und unterschreiben. Findet das nicht statt (der Rettungswagen wartet nicht lange!), kommt ggf. die Polizei, um dich notfalls mit Handschellen als Paket verpackt in den Rettungswagen zu legen.

Hi,

das ist eine Einzelfallentscheidung, die von deiner Einwilligungsfähigkeit abhängt - Minderjährige unter 14 Jahren gelten grundsätzlich als "nicht einwilligungsfähig", darüber ist es eine individuelle Entscheidung.

Somit ein ganz klares "Es kommt drauf an"...

Nämlich darauf, ob Du in der Lage bist, die Situation zu erfassen und die Konsequenzen deines Handelns zu verstehen - und es hängt auch von einer gewissen geistigen Reife ab. Bei akut lebensbedrohlichen Situationen ist das im Falle einer Ablehnung i.d.R. zu verneinen.

Und im Zweifelsfall haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs eben die Eltern das letzte Wort.

LG

Das ist eine Einzelfallentscheidung, bei Minderjährigen haben die Erziehungsberechtigten die Gesundheitsfürsorge, sie müssten also also anstelle des Minderjährigen aufgeklärt und die Behandlungs-/Transportverweigerung unterschreiben. Ab dem 15. Lebensjahr können Minderjährige gemäß der Rechtsprechung jedoch eventuell selber eine rechtskräftige Verweigerung aussprechen, wenn sie die Aufklärung verstehen und sich der Tragweite ihrer Entscheidung vollumfänglich bewusst sind (Einzelfallentscheidung). Die Rechtsprechung sagt jedoch auch eindeutig, umso schwerwiegender die möglichen gesundheitlichen Folgeschäden einer Verweigerung sind, umso eher liegt die Entscheidung bei den Erziehungsberechtigten, in einer lebensgefährlichen Situation, kann ein Minderjähriger also in aller Regel keine rechtskräftige Verweigerung aussprechen, mit "nur" einem gebrochenen Arm vermutlich schon. Wie gesagt, dies ist eine Einzelfallentscheidung und in der Praxis würde dann ein Notarzt hinzugezogen werden, um ärztlich über deine Einsichtsreife zu urteilen und davon ist dann das weitere Vorgehen abhängig. Wenn der Arzt sagt, dass du alles verstehst und rechtskräftig verweigern kannst, dann kannst du das, wenn er sagt du musst zur Weiterbehandlung in ein Krankenhaus gebracht werden, dann bleiben im Ergebnis zwei Möglichkeiten: freiwillig mitfahren oder man muss wegen der Hilfeleistungspflichten dann die Polizei hinzuziehen, welche dann ggf. körperliche Zwangsmaßnahmen anwendet und den Transport im Rettungswagen begleitet. Mfg.

wenn Ich einmal den Rettungswagen anrufe und die Notfallsanitäter wollen mich zum weiteren Untersuchen in das nächstgelegene Krankenhaus bringen, UND ICH SAGE NEIN ICH MÖCHTE NICHT MITGEHEN INS KRANKENHAUS

Wieso rufst du den dann?