wurzelbehandlung selber zahlen? DAK
Hatte leichtes ziehen im Unterkiefer, der Zahnarzt stellte fest, dass dieser Zahn "tot" ist und eine Wurzelbehandlung gemacht werden soll. Der betreffende Zahn ist überkront und Teil einer 3er Brücke.
Mein Zahnarzt möchte die Behandlung nächste Woche privat abrechnen, Kosten ca. 150 Euro. Im Schreiben steht, es wäre eine "negative Prognose weil durch die Überkronung der Zahn schwer zugänglich ist"
Meine Frage ist nun, was besser ist, zuerst mit dem Zahnarzt reden, ob er die "negative Prognose" nochmal überdenkt oder gleich bei der DAK anrufen und da mal nachfragen. Welche Argumente gibt es, damit die Kasse die Kosten übernimmt?
Und, was würde denn passieren, wenn ich keine WB machen lasse und der Zahn so wieder verschlossen wird?
7 Antworten
Würde an Deiner Stelle erst einmal mit der DAK darüber reden. Wurzelbehandlungen werden i.d.R. übernommen, nur ein minimaler Betrag (Versiegelung), je nach ZA muß privat entrichtet werden. Der ZA hat einen höheren Aufwand bei Dir und seinen Kostenkatalog, dagegen kann er nichts machen. Die Krankenkasse über nimmt nur das Notwendigste und diese Lösungen sind selten attraktiv.
Das Problem ist wohl, dass die gesamte 3er Brücke mit an dem einen Zahn hängt.
Evtl. könnte sich dieser Zahn weiter entzünden und dann muss die gesamte Brücke runter.
Dann kommen weitere und wohl auch größere Kosten auf dich und die Krankenkasse zu.
Die Wurzelbehandlung ist wohl eine Chance, die jetzige Brücke so zu erhalten.
Die DAK arbeitet mit Zahnärzten zusammen, die sowohl als Gutachter tätig sind, als auch selber Zahnärzte sind.
Ich war mal bei so einem, der auch gleichzeitig günstigen Zahnersatz in seiner Praxis anbietet.
Es wäre eine Möglichkeit, dir eine 2. Meinung, eine Alternative und evtl. Kosten aufzeigen zu lassen.
Einen toten unbehandelten Zahn kann man leider nicht einfach im Kiefer lassen. Es entsteht dann eine große Entzündung, Folgen können sein: Fistel, Abszess, Zyste, Kieferbruch. Wenn du die Brücke erhalten willst, sprich doch parallel noch mal mit Zahnarzt und Krankenkasse. Du könntest dir auch eine zweite Meinung einholen.
ruf doch mal bei der Medizinhotline der DAK an um eine weitere medizinische Meinung einzuholen. DAKGesundheitdirekt 040 325325800 http://www.dak.de/dak/leistungen/Hotlines-1077290.html
Hallo,
ggf. bei Zahnarzt und Krankenkase nachfragen, wo diese Gewährleistung geregelt sein soll. Meines Wissens gibt es nur bei Zahnersatz (Dauer: 2 Jahre nach Einsetzen) und Zahnfüllungen eine Gewährleistung. Oder ist die Brücke noch keine 2 Jahre alt?
Gruß
RHW
Die Gewährleistung bei Wurzelbehandlung ist sehr seltsam. Hier sind die verbindlichen Regeln für den Zahnarzt beschrieben:
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-78/RL-Z_Behandlung_2006-03-01.pdf
Evtl. handelt es sich um einen speziellen Vertrag der DAK? Evtl. auch bei anderen Krankenkassen erkundigen! Ggf. eine Kopie der Regelung bei der DAK einsehen.
Danke RH,
hab mittlerweile mit Zahnarzt und Kasse gesprochen, seit 2004 verlangt die Kasse auch für Wurzelbehandlungen 2 Jahre Gewährleistung, d.h. der Arzt müsste im Falle einer Entzündung innerhalb dieser Zeit die Folgebehandlung bzw. Kosten übernehmen.
Der ZA meint zwar, dass die nächsten Jahre Ruhe sein wird, garantieren kann er das aber verständlicherweise nicht.
Wir haben es jetzt so geregelt, dass die Wurzelbehandlung gemacht wird und wir dann noch 3-4 Wochen abwarten, ob sich der Zahn nochmal "meldet".
Wenn alles ok ist, zahle ich die 150 Euro. Falls nicht, kommt der Zahn raus und ich brauch auch die WB nicht zahlen.
Wie Vivi oben schon schreibt, die Regelung sollte abgeschafft werden. Die Kasse schiebt den schwarzen Peter dem Arzt zu, sie würde ja zahlen, wenn...