Zahlt Berufsgenossenschaft spezielle Einlagen für Sicherheitsschuhe. An wen muss ich mich wenden?

5 Antworten

Aus welchen Gründen werden denn die Einlagen benötigt? Falls die Einlagen aus medizinischen Gründen gebraucht werden (Plattfuß etc.) zahlt die Krankenkasse 2 Paar Einlagen pro Jahr. Allerdings wird ein Eigenanteil fällig, der je nach Einlagentyp unterschiedlich hoch ist (zwischen 6 und 30 € pro Paar).

Die BG stellt nur dann Einlagen zur Verfügung wenn diese aufgrund eines Arbeitsunfalls benötigt werden, ein Eigenanteil wird dann nicht fällig. Zusätzliche Kosten, die nicht durch die Hilfsmittelrichtlinie der Landesverbände der BGen gedeckt sind, können entstehen wenn die Einlagen teurer sind als der Betrag, den die BG erstatten kann und darf. Diesen Mehrbetrag musst du dann selbst zahlen. Schuheinlagen die aus Gründen der Prävention gewährt werden gibt es nicht, und Arbeitsschuhe sind vom Arbeitgeber bereit zu stellen.

Um an Einlagen zu kommen brauchst du eine Verordnung von Arzt/Orthopäden. Mit dieser wendest du dich an einen orthopädischen Schumacher bzw. ein Sanitätshaus. Dort wird entweder direkt mit der Krankenkasse abgerechnet oder vorab eine Genehmigung per Kostenvoranschlag von der Krankenkasse eingeholt. Dementsprechend fällt dann auch die Höhe deines Eigenbeitrages aus.

Spezielle medizinisch notwendige Einlagen können vom Orthopäden verschrieben werden. Dann zahlt die Krankenkasse.

Sonstige Einlagen sind Deine Sache, sie können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Beruflich notwendige Einlagen, die aber nicht medizinisch angewendet werden, muss das Arbeitgeber stellen bzw. bezahlen.

Entweder der Arbeitgeber zahlt sie, oder gibt Dir einen Zuschuss dazu oder Du musst sie privat zahlen. Die BG kann nur zahlen wenn ein Versicherungsfall (Unfall oder Berufskrankheit) vorliegt oder in Ausnahmefällen noch präventiv, wenn dadurch eine Rente vermieden wird.

Weder die Krankenkasse noch die BG (ausser bei Unfall ) sind für die Einlagen in den Arbeitsschuhen zuständig. Auch der Arbeitgeber muss diese nicht unbedingt bezahlen. Der Richtige ( und legale ) weg ist der, diese bei der Rentenversicherung oder dem Arbeitsamt zu beantragen. Man hat das anrecht auf mind. 2 Paar pro Kalenderjahr.

Eine gute Anleitung und die dafür Vorgesehenen Dokumente zum Download gibts hier: http://www.fuss-check.de/wissen/orthopädische-einlagen-für-arbeitsschuhe

Muss der Arbeitgeber stellen.