KRANKENHAUS 1-/2- Bett- Zimmer?
Hallo zusammen.
Ich hatte im November 2011 einen Schulunfall und habe auch schon eine OP hinter mir. Nun habe ich einen Termin am 1.Oktober 2012 zur einer weiteren Operation. In der Klinik gibts natürlich Wahlleistungen wie z.B. 1-Bett-Zimmer oder 2-Bett-Zimmer.
Und so lautet meine Frage: Ist es möglich, dass die Berufsgenossenschaft / Krankenkasse auch diese Kosten übernimmt ? Auf der Internetseite der Klinik steht, dass man das regeln könnte.
Hat jemand Erfahrungen damit? An wen muss ich mich wenden?
Ich bin schon so aufgeregt vor der OP und mache mir ständig Gedanken, mit wem bzw mit wie vielen ich auf einem Zimmer sein werde. Das alles macht es nur noch schlimmer, weil ich mich dann extrem unwohl fühle. Hoffe auf Antworten.
Liebe Grüße
8 Antworten
Da es sich hier um einen "SchulUNFALL" handelt kommt es auf die Leistungen der Krankenkasse oder PKV nicht an. Gemäß §26 Abs. 5 SGB VII bestimmt der UNFALLVERSICHERUNGSTRÄGER (UVT) den Umfang der Heilbehandlung nach pflichtgemäßen Ermessen.
Auch ob die Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer übernommen werden, entscheidet der UVT. Normalerweise werden nur die Kosten für ein Mehrbettzimmer getragen. Wenn es jedoch für den Heilungserfolg geboten ist (und dazu gehört auch deine psychische Verfassung bei Unterbringung im Mehrbettzimmer) kann der Sachbearbeiter auch auf Kostenübernahme bei Sonderunterbringung entscheiden (Da gehört jedoch ein bisschen mehr dazu als nur zu sagen, dass man sich im Mehrbettzimmern unwohl fühlt, da es ja nur noch selten Krankenhäuser mit wirklichen Schlafsälen gibt).
Ich rate dir, einfach mal den Sachbearbeiter beim UVT anrufen.
Wenn du wirklich "Schülerin" (Allgemeinbildende Schule bzw. Schulbesuch nach Landesschulgesetz) bist, ist der UVT nicht die Berufsgenossenschaft sondern die jeweilige Landesunfallkasse.
Wenn du "Lernende" (grob gesagt: nicht mehr Schulpflichtig) bist, ist die Berufsgenossenschaft des Bildungsträgers (Schule), dass ist meistens die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) zuständig.
Falls du nicht genau weißt, wer "dein" UVT ist, frage einfach im Sekretariat deiner Schule oder beim erstbehandelnden Arzt nach, wohin von dort die Unfallanzeige bzw. der Arztbericht geschickt wurde. Und bei der Stelle rufst du dann einfach mal an.
Die zusätzlichen Kosten muss der Patient aus eigener Tasche bezahlen. Schließlich heißt es WAHLleistung.
Ausnahme:
- Patient ist Privat versichert
- Zusatzversicherung für 1/2 Bettzimmer
- Patient ist ansteckend und muss isoliert werden
Die Wahlleistung kostet für Einzelzimmer bei uns pro Tag etwa 110€, für ein Doppelzimmer 60€ pro Tag. Von der gesetzlichen Kasse werden diese Kosten nicht übernommen.
es kommt auf deinen Versicherungsvertrag an. Du kannst ja Zusatzversicherungen abschliessen, bei denen du dann z.b. ein Einzelzimmer bekommst, oder Krankenhaustagegeld u.s.w. also rufe bei deiner Krankenkasse an und frag, ob das bei dir mit versichert ist. Alles Gute
Das sind Wahlleistungen ,die nur über deinen privaten Zusatz abgeschlossen werden können und in deiner gesundheitlichen Verfassung ,die du momentan besitzt , wird das eher nichts.. sorry.. !
HG DerMakler
Hallo,
Ansprechpartner ist die Unfallversicherung, bei der die Schule versichert ist. Die Chancen für eine Kostenübernahme gehen aber gegen null.
Wenn ein Elternteil im Öffentlichen Dienst beschäftigt ist, gibt es teilweise einen Zuschuss des Arbeitgebers zu den Kosten für 1- oder 2-Bett-Zimmer (auch für die Angehörigen). Nachfragen kann sich lohnen.
Gruß
RHW