Zahlt die Krankenkasse Beschneidungen aus Religiösen Gründen?
Wenn ich möchte das mein Sohn beschnitten wird muss ich dies selbst zahlen, oder muss dies die Krankenkasse bezahlen?
Bzw. Unterscheidet die Krankenkasse zwischen Religiösen und medizinischen Beschneidungen?
12 Antworten
Die Krankenkasse zahlt nur bei medizinisch notwendigen Beschneidungen, also z. B. bei einer Vorhautverengung. Eine religiöse Beschneidung ist ein religiöses Ritual, ohne medizinischen Hintergrund, was natürlich nicht von der Krankenkasse finanziert wird. Eine Beschneidung kostet durchschnittlich zwischen 300 und 600 Euro, die du auch selber bezahlen musst.
Bevor du aber deinen Sohn beschneiden lässt, würde ich dir raten, dich auch mit den Nachteilen einer Beschneidung zu befassen.
Hier sind einige Meinungen von Ärzten, die du dir durchlesen solltest:
Ansonsten würde ich dir raten, mindestens 2 bis 3 Kinderärzte und Kinderurologen zu befragen, die dir die Vor- und Nachteile dieser Operation schildern können. Dabei solltest du immer bedenken, dass es die Möglichkeit gibt, deinen Sohn das später selbst entscheiden zu lassen. Dann kannst du auch nichts falsch machen. Ein unbeschnittener Sohn kann sich jederzeit beschneiden lassen, wenn er beschnitten sein möchte. Ein beschnittener Sohn, der gerne eine Vorhaut hätte, kann sie aber nicht zurückbekommen. Ich finde so eine intime Entscheidung über die eigenen Geschlechtsorgane, sollte jeder Mensch selber treffen können. Es ist ja sein Körper und er wird mit dem Penis leben und Sex haben müssen, nicht du. Im Kindesalter hat ein Penis außer zum Pipi machen, noch keine besondere Bedeutung.
Hier kannst du etwas über die Funktionen der Vorhaut lesen und wozu sie gut ist:
Kommt darauf an in welchem Land du lebst. Soweit ich weiß, werden in Österreich und Deutschland nur Beschneidungen von der Kasse übernommen die medizinisch notwendig sind.
Eine verstümmlung, wie das was du mit deinem Kind vor hast, wird nicht von der Kasse übernommen. Und etwas anderes als verstümmlung tat das nicht. Du respektiert weder den freien Willen noch die Privatsphäre noch die körperliche Unversehrtheit deines Kindes und trampelst darauf sogar herum. Du zeigst damit, dass die deine Religion wichtiger ist als dein Kind und es wird sein Leben lang die Folgen deines Egoismus zu tragen haben.
Wenn es medizinisch notwendig ist, zahlt es die Kasse. Wenn nicht, sollte dein Sohn es selber zahlen.
Das dürfte in die Kategorie IGEL-Leistung fallen. Sprich: medizinisch nicht notwendig und daher keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Tipp: Nächste Woche einfach mal bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen. Das wäre meine Vorgehensweise zur Erlangung einer verlässlichen Auskunft gewesen.
Religion ist die Sache der Person selbst.
Ich bin als Kind auch beschnitten worden weil es medizinisch relevant war und da hat es die Krankenkasse übernommen.
Wie wäre es denn wenn du ein paar Jahre wartest und deinen Sohn selber fragst ob er das überhaupt möchte anstatt das über seinen Kopf hinweg zu entscheiden?