Zahnarzt bricht bei Behandlung unabsichtlich Krone an Nachbarzahn ab. Haftet er?
Komme gerade vom Zahnarzt. Bei einer Behandlung hat der Arzt o hne Absicht von einem "unbeteilgten" Nachbarzahn die Krone abgebrochen. Geht die Reparatur zu seinen Lasten?
9 Antworten
Ist der Zahn abgebrochen oder ein Teil der Krone? Wenn der Zahn abgebrochen ist, dann hatte er bereits einen Defekt. Wenn von der Krone was kaputt ist, weil er beispielsweise abgerutscht ist, sollte es der ZA richten. Das sollte nicht an dir hängen bleiben. Das ist aber keine Frage an die ZE-Spezialisten sonder eher an die Juristen hier. Evtl. auch mal bei der Kasse fragen.
Aber sicher. Er ist der Fachmann und hat arbeitet in deinem Mund. Dadurch wird er nicht arm, dafür hat er eine Versicherung.
Ich denke mit einen guten Zahnarzt sollte man sich so unterhalten können, dass das dann auch so in Ordnung gebracht wird, dass es für beide Seiten eine gute Lösung ist. Vielleicht ist ja eine Erneuerung der Krone nicht die beste Lösung. Oder man könnte eine "bessere Krone" machen oder was weiß ich.
Ich würd aber die Frage auch mal an Zahnärzte stellen. Geh doch mal noch hier rein
http://www.zahnarzt-empfehlung.de/
da findest Du ein Zahnarztforum. Das liefert Dir vielleicht noch wertvolle weitere Informationen.
Das denke ich mal schon. Er wird ja sicher auch eine Haftpflichtversicherung für derartige Fälle haben.
Das müßte er Dir doch gleich gesagt haben. Das muß er wieder in Ordnung bringen.
nein, noch besser. Er sagte die hätte sich gelöst und er macht sie erst mal provisorisch fest. Zuhause habe ichgesehen, dass sogar ein Stück der Krone fehlt = Totalschaden. Davon sagt er KEIN WORT!