Zahnarzt macht ohne Nachfrage kostenpflichtige Füllung -> muss ich bezahlen?
Hallo,
war beim Zahnarzt, brauchte Füllungen, da meine alte rausgefallen ist und ich auch noch Löcher hatte. Bisher hat es mich nie Geld gekostet, da ich immer die Kassenfüllung hatte (von anderen Zahnärzten). Am Ende der Behandlung hieß es, ich bekomme eine Rechnung (3stelliger Bereich). Frage: Muss ich das bezahlen? Ich habe überhaupt nicht zugestimmt/signalisiert, dass ich eine Füllung haben möchte, bei der ich privat zuzahlen muss.
Kann mir jemand hilfreiche Info zu dem Thema geben?
Danke
4 Antworten
Es ist klar entschieden,das vor der Behandlung eine Aufklärung über die Möglichkeiten und Arten von Behandlungen gesprochen werden soll.Zwingend ist eine Igelleistung oder jedwede andere Behandlung,für die Du zahlen sollst,anzukündigen,bzw.diese kann empfohlen werden.Gehst Du davon aus,das es nichts weiter kostet,bist Du gutgläubig und der Arzt verstößt gegen Treu und Glauben .Bitte wende Dich an die kassenzahnärztliche Vereinigung.Diese kann den Zahnarzt anschreiben,damit es erst gar nicht zum Widerspruch gg.die Rechnung kommt.Deine Krankenkasse könntest Du auch anrufen.Einmal zur Info und zum anderen können diese aus Kulanz im Einzelfall Leistungen übernehmen.Beste Grüße
Hallo,
ich mag mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber theoretisch müsstest du etwas unterschrieben haben, wenn dein Zahnarzt eine Leistung mit Zuzahlung vornimmt, denn immerhin handelt es sich dabei um einen Vertrag, der nur durch gegenseitige Zustimmung zustandekommen kann. Wenn du nichts unterzeichnet hast, ist dadurch auch kein rechtsgültiger Vertrag entstanden.
Der nach Aussage des Fragestellers offenbar ebenfalls nicht zustandegekommen ist.
Völlig richtig.Und die freie Entscheidung des Patienten lag weder vor,noch mußte dieser annehmen,das er zu(zu) zahlen hat.
leider kommt das immer wieder vor, dass ärzte mit kassenvertrag KEINE kassenleistungen mehr anbieten ... das ist eine frechheit
a) sprich mit dem doc, dass das so mit dir nicht abgesprochen wurde
b) wende dich an die kk
c) wechsle den zahnarzt
Ich kann Dir leider keine hilfreiche Info geben. Aber ich verstehe, dass Du das nicht ok findest und nicht zahlen möchtest. Würde mir genauso gehen.
Fall nicht raus ... Mündlicher Vertrag ist auch verbindlich.