Zahnarzt verklagen? Lohnt sich das?
Ich war vor 2 Wochen beim Zahnarzt und hatte eine Behandlung wo mir Quecksilberfüllungen eingesetzt wurden. Dabei hat der Arzt versehentlich bei der Betäubung ein Stück meiner Zunge erwischt und seit dem hab ich auf der linken Zungenhälfte so gut wie kein Gefühl mehr und kann auch nix schmecken. Nun spiele ich mit dem Gedanken Schadenersatz zu verlangen! Hat jmd Erfahrung damit gemacht? Geht das überhaupt? immerhin ist ja ein Sinn betroffen!
12 Antworten
Rede doch erstmal mit ihm, anstatt ihn sofort zu verklagen.
Deine Krankenkasse hat normalerweise eine Stelle wo man sich in so einem Fall auch beraten lassen kann. einfach mal da anrufen. Zudem wenn ein Nerv beschädigt wurde währe ein Neurologe die richtige Adresse um sich zu erkundigen ob es eine dauerhafte Schädigung ist. Mit dem Zahnarzt würde ich auch nochmal reden, jedoch erwarte nicht das er sagt ja da hab ich einen Fehler gemacht, das darf er aus rechtlichen gründen eh nicht zugeben da er sonst mit seiner Haftpflicht ärger bekommen würde wenn er freiwillig Fehler zugibt.
Wie gesagt einfach mal zu einem Facharzt der deine Zunge untersucht und die Krankenkasse informieren.
Es wird Dir nicht erspart bleiben - so oder so - zu einem Arzt Deines Vertrauens (ggf. Neurologe, nach Überweisung) zu gehen und ihm die Lage zu schildern. Sollte dann dessen Behandlungsversuch nicht erfolgreich sein, kann man die Klage ins Auge fassen.
Ich denke allerdings, Du hast nicht die besten Karten, weil die Annahme grober Fahrlässigkeit oder eines Kunstfehlers sich nicht automatisch aus der Sache ergibt.
Bei Behandlungsfehlern dagegen vorzugehen, ist schwer. Die Beweislast liegt beim Patienten. Lass dich bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beraten. Die können am besten einschätzen, wie die Chancen sind. http://www.unabhaengige-patientenberatung.de
danke für die info
Es ist dir kein materieller Schaden enstanden, womit du auch keinen Schadensersatz fordern kannst. Es könnte lediglich Schmerzensgeld in Betracht kommen, ist in diesem Fall aber unmöglich durchzusetzen.