Welche Zahlungsfrist gilt für eine Zahnarztrechnung?
Ich bin gesetzlich versichert und lasse mir gerade einen Stiftzahn machen. War gestern zum ersten Termin. Danach fragte mich die Zahnarzthelferin, ob ich meinen Eigenanteil (bin gesetzlich versichtert) nach dem nächsten (und letzten) Termin mit Karte bezahlen möchte - so nach dem Motto, wenn nicht, müsste ich die 330 Euro in bar mitbringen. Muss ich den Eigenanteil wirklich sofort bezahlen? Meine Kollegen, die bei anderen Zahnärzten sind, haben eine Rechnung bekommen und konnten den Betrag überweisen. Meine eine Kollegin hatte dafür sogar so viel Zeit, dass sie vorher noch den Zuschuss bei ihrer privaten Zusatzversicherung beantragen konnte - sie hat nach Erhalt des Zuschusses überwiesen. Meine Mutter kennt die Zahnarzthelferin näher und weiß, dass sie dort dazu angehalten sind, dass Geld sofort in bar einzunehmen. Ich will mich ja nicht vorm Bezahlen drücken, ich finde aber einfach einen solchen Umgang nicht schön (vor allem, wenn man nicht dazu verpflichtet wäre, sofort zu bezahlen). Gibt es gesetzliche Vorschriften dafür, wann so eine Rechnung bezahlt werden muss? Muss ich den Eigenanteil wirklich sofort in bar bzw. mit Karte bezahlen?
8 Antworten
Wenn Du woanders was einkaufst, nimmst du dann den Einkauf mit und überlegst dir in Ruhe zuhause, wann du bezahlst? Nein? Der Zahnarzt kann, wie jeder andere auch, sofortige Bezahlung verlangen. Alles andere ist Kulanz. Wenn du damit nicht einverstanden bist oder nicht gleich bezahlen kannst, rede mit deinem Zahnarzt. Oft gibt es Verhandlungsspielraum.
Natürlich!! Auch ein Zahnarzt muss Rechnungen bezahlen!
Guten Morgen! Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht.Üblich ist wohl, eine Rechnung zum Eingliederungstermin bzw.kurz danach zu erhalten, die dann max.14 Tag nach Erhalt bar oder per Bank bezahlt wird.Das ist zwar üblich, aber nicht zwingend.Der Zahnarzt ist nicht zur Vorlage aller Kosten sprich Dentallabor verpflichtet, daher spricht einer Zahlungspflicht direkt nach Eingliederung nichts dagegen.Bei Airflow oder Zahnsteinentfernung ebenfalls nicht, schließlich weiß der Patient, dass es etwas kostet und in der Regel auch ca. wie hoch.Schließlich gehe ich auch nicht zum Friseur ohne zu zahlen...liebe Grüße Sabine ;)
Hier kommt es auf die Kulanz des Zahnarztes an, Grundsätzlich gilt Bezahlung beim letzten Behandlungstermin.
eine Rechnung muß man binnen 14 Tagen bezahlen und ansonsten - wechsel den Zahnarzt
Na, das ist ja super. Wechseln, nur weil der Zahnarzt Honorar haben will?? Nach Gesetz ist eine Rechnung sofort (!) fällig. Zahlungsziele von 14 Tagen o.ä. sind reine Kulanz. Und zu warten, bis irgendeine Versicherung ihrerseits das Geld überweist, ist unzulässig und zeigt dem Zahnarzt nur, daß man seine Arbeit nicht so besonders schätzt. Für die zeitlich nahe Begleichung einer Rechnung ist jeder selbst verantwortlich. Man weiß ja, daß es kostet.