Zahnarztrechnung nach 2 Jahren bekommen, ohne "Vorwarnung", ist das rechtens?
Meine ehemalige Zahnärztin hatte Ende 2008 meine Zähne mit Provisorien gefüllt. Als Sie eine neue Mitarbeiterin bekam, wurde ich prompt ohne gefragt zu werden von ihr versorgt. Da ich aus vierschiedenen Gründen damit nicht einverstanden war, habe ich mich ohne die ZA zu informieren nach einem anderen ZA umgesehen und gewechselt.
Heute (Feb 2011) kam eine Rechnung, dass Kosten aus vier Behandlungstagen von 2008 nur zur Hälfte von der Krankenkasse übernommen wurden. Den Diff-Betrag soll ich nun innerhalb von 30 Tagen überweisen.
- war ich nicht informiert, dass die von ihr geleisteten Füllungen teurer, als KK würden.
- liegt mehr als ein Jahr zwischen Leistung und Rechnung.
Wie verhält es sich in so einem Fall mit einer Verjährungsfrist?
3 Antworten
Also: eine Verjährung ist noch nicht eingetreten, die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre zum Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist.
Aber: evt. Mehrkosten, die Du nicht ausdrücklich "bestellt" hast, musst Du auch nicht bezahlen. D.h. es besteht gar kein Anspruch.
Genau so.
Korrekt.
Der Arzt muss beweisen, dass die Teile der Behandlung, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, vom Patienten gewünscht wurden. Er muss m.W. den Patienten sogar vor der Behandlung auf diesen Umstand ausdrücklich hinweisen.
Also eine Verjährung gibt es. Aber nicht schon nach 2 Jahren. Da du die Behandlung abgebrochen hast und nichts gesagt hast, wird die ZÄ gewartet haben, ob du nochmal wieder kommst. Daher hat sie dir wohl erst jetzt geschrieben.
Was die Kosten angeht, solltest du eine Erklärung unterschrieben haben und die Kosten sollten mit dir Abgesprochen wurden sein. Wenn du nichts unterschrieben hast, findet sich in deiner Krankenakte meist eine Notiz, dass du über die Kosten aufgeklärt wurdest.
Allerdings verstehe ich nicht, warum du nicht zahlen willst, wenn du die Leistung erhalten hast. Wenn du etwas kaufst und die Rechnung erst nach einem Jahr kommt, zahlst du doch auch, oder?
Grüße ZES (ZA)
Dass ich mehrere Zusatzleistungen bekomme, war mir damals nicht klar. Zudem habe ich wegen schlechtem Service und Zahnschmerzen gewechselt, weil der ZA jedoch angeblich nichts finden konnte, der neue ZA aber fast alles nochmal von vorne öffnete, ist mir nicht nachvollziehbar, wie man so arbeiten kann. Angenommen, ich bin Handwerker und ich muss alle Leistungen im Vorfeld besprechen und bei möglichen Fehlern diese beheben. Das würde doch kein Kunde hinnehmen, wenn er nur schlechte Qualität bekommt, nach Aufforderung der Mangelbeseitigung den Fehler nicht behoben bekommt und dann überraschend mehr dafür zahlen soll, oder??
Der Beitrag ist schon alt aber das Thema immer noch aktuell.
Mit einem Arzt schließt man einen Dienstvertrag, keinen Werkvertrag wie mit einem Handwerker. Juristisch betrachtet bedeutet das, daß die Arbeit des Arztes bezahlt werden muss, nicht der Erfolg der Arbeit. Als Beispiel: Ein Patient geht mit einer Erkältung zum Arzt. Die Erkältung ist nach der Behandlung natürlich nicht weg. Trotzdem muss die Rechnung bezahlt werden. Im Fall des Zahnarztes muss daher die Rechnung auch bezahlt werden, wenn der Patient hinterher nicht beschwerdefrei oder "zufrieden" mit der Behandlung ist. Es muss schon ein grober Behandlungsfehler nachgewiesen werden, um die Bezahlung der Rechnung zu verweigern. Das geht aber i.d. R. nur mit einem Gutachten.
Für solche sog. außervertaragliche Maßnahmen (diverse Füllungarten) muss eine schriftliche Vereinbarung Zwischen patienten und Zahnarzt vor der Behandlung erfolgen. Liegt diese nicht vor, muss Du nichts zahlen. Hast Du allerdings irgendwan so etwas unterschrieben, muss Du zahlen.
Daher werde ich die Rechnung "unbearbeitet" zurück schicken, weil ich nicht in Kenntniss gesetzt wurde, dass Mehrkosten entstehen, richtig?