Zahnarzttermin kurzfristig abgesagt - nun Rechnung wegen Ausfallzeit 400€!?
Hallo! Ich habe einen 2 Stunden Termin beim Zahnarzt kurzfristig absagen müssen. Nun stellte er mir die 2 Stunden als "Ausfallzeit" in Rechnung.. Darf er das, obwohl er mich vorher darüber nicht aufgeklärt hat? Ich habe diesbezüglich auch nichts unterschrieben, keine Belehrung usw. Wäre froh wenn hier einer einen Rat hat!
6 Antworten
Das kann Dir die Kammer beantworten oder - vielleicht schneller - die Krankenkasse. Es gibt Regeln dafür, wann ein Arzt für ausgefallene Termine Rechnungen stellen darf. Die Kasse weiß da bescheid. Gruß, q.
Das darf er nicht machen! Das ist rechts und sittenwidrig! Erkundige dich aber bei der Zahnarztkammer!
Das darf ein Zahnarzt sehr wohl. Ob der Preis berechtigt ist, steht auf einem anderen Blatt.
lächerlich. diese forderung kannst du getrost ignorieren. bei weiterer forderung würde ich zum anwalt gehen. der zeitpunkt deiner absage ist nicht nachweisbar.....-)
Also jeder Arzt darf einen Termin abrechnen, wenn du ihn nicht wahr nimmst, ohne abzusagen! Ich weiß allerdings nicht in welcher Höhe! Frag doch einfach mal bei deiner Krankenkasse an! Liebe Grüße... http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Arztkosten-Arztkosten-Schadenersatz-bei-Terminausfall-18611-18611/
Der Zahnarzt darf dir die Kosten, die durch dein Absagen entstanden sind, in Rechnung stellen, wenn du zu kurzfristig oder gar nicht abgesagt hast. Z.b. bei einer abgesagten Behandlung für eine Zahnreinigung den Preis für diese. Allerdings nur, wenn er in dieser Zeit nicht die Möglichkeit hatte, andere Patienten zu behandeln. Wenn deine Behandlungsabsage ihn also so beeinträchtigt hat, kann diese Rechnung durchaus berechtigt sein. Frage zuerst bei deinem Zahnarzt, dann bei der Zahnärztekammer nach. Dann bist du auf der sicheren Seite.