Hallo zusammen.
Unzwar habe ich am 9 Mai einen Termin bei einem Gutachter , so wie die Aok es vorsieht.
Nun meine Frage , wie sieht es aus , wenn der Gutachter den Zahnersatz ablehnt bzw. Ihn nicht befürwortet?
Wenn er der Meinung ist , dass dieser Zahnersatz nicht notwendig ist und eine Regelversorgung reichen muss , muss ich dann die regelversorgung nehmen?
Das ganze kam so zustande mir wurden im "Esszimmer" insgesamt 10 Zaehne gezogen , einer fehlte mir zuvor schon.
Um Genau zu sein , sind es 7 im Oberkiefer & 4 im Unterkiefer.
Der Zahnarzt schlug mir 2 Varianten des Zahnersatzes vor , er wieß mich darauf hin , dass ich es die Regelversorgung gibt , in dem fall wäre es eine Klammerprothese , wo die Krankenkasse fast alles uebernimmt.
Er sagte zu mir aber auch , dass er mich verstehen wuerde , wenn ich in meinen jungen Jahren noch keinen losen Zahnersatz
haben will und schlug mir die Variante der festen bruecken vor und wieß mich darauf hin , dass die deutlich teurer sind und ich so gut wie alles ausser dem seit 2005 festgesetzten Zuschuss alleine tragen muss.
Er rechnete mir dann kurz zusammen , auf was fuer einer Summe ich kommen wuerde und ich war mit dem Zahnersatz einverstanden und entschied
mich also für die Brücken.
Der Zahnarzt sendete also den Heil und Kostenplan zur Krankenkasse und die wollen nun , dass
ich zu einem Gutachter gehe um das ganze zu begutachten , ob das alles so seine richtigkeit hat.
In dem Brief steht was davon , von dem von Ihrem Zahnarzt empfohlenen Zahnersatz.
Er wollte Ihn nicht von sich aus machen , sondern ich wollte Ihn , er zwang mir den nicht auf oder sonst was.
Nun meine Frage , was soll ich machen , wenn er diesem ganzen nicht zustimmt?
Immerhin zahle ich doch alles alleine und im grundegenommen kann mir das auch kein Gutachter
verbieten , was ich mit meinem Geld mache oder sehe ich das falsch.