Zahnproblem. Provisorische Brücke lässt sich nicht mehr lösen?
Habe vor ca. 2 Monaten meine Brücke provisorisch eingesetzt bekommen. Laut dem Zahnarzt wollte man dies erst nur provisorisch machen da sich das Zahnfleisch durch die noch heilende Wunde möglicherweise verändern wird und die Brücke später dann den Gegebenheiten entsprechend noch nachgearbeitet werden könne damit sie wirklich gut sitzt.
Hatte nach einem Monat den ersten Termin an dem die Brücke eigentlich herausgenommen, nachgearbeitet und dann fest einzementiert werden sollte. Brücke saß fest. Keine Möglichkeit sie zu lösen. Laut Arzt hätte sie sich zwar hinten schon ein wenig gelöst, vorne sitzt sie bombenfest. Keine Chance.
Einen Monat später der nächste Termin und das gleiche Spiel: Brücke ist nicht zu lösen. Arzt sagt, man könne nun die Brücke durch einen kleinen Schnitt lösen, dadurch würde die Brücke aber kaputt gemacht werden. Nächster Schritt wäre dann, dass die beschädigte Brücke ins Labor gebracht, repariert und dann endgültig eingesetzt wird.
Wir verblieben so, dass ich in zwei Wochen nochmal einen Termin haben und versuchen die Brücke ohne Beschädigung herauszubekommen.
Mein Problem 1: Da sich die Brücke von einer Seite her schon löst habe ich Bedenken ob sich durch den Freiraum in der Zeit nicht die beschliffenen Nachbarzänhne in Mitleidenschaft gezogen werden.
Problem 2: in 4 Wochen werden ich für ein halbes Jahr 600 km entfernt im Job sein. Ich kann also nicht mal kurz den Zahnarzt aufsuchen. Bin in der laufenden Behandlung aber natürlich an ihn gebunden.
Problem 3: Wenn sich in zwei Wochen die Brücke wieder nicht lösen lässt, was soll ich machen? Brücke wurde teuer bezahlt, hat sie noch die Haltbarkeit wenn sie kaputt gemacht und dann im Labor wieder geflickt wird?
Wie sieht es mit meiner Garantie aus wenn ich zustimme die Brücke kaputt zu machen um sie zu lösen?
Was soll ich tun?
2 Antworten
ja, du schreibst schon richtig: Der Zahnarzt muss dafür aufkommen wenn die provisorisch eingestzte Brücke nicht mehr rausgeht.
Soll ich also auf eine komplett neu angefertigte Brücke bestehen wenn in zwei Wochen das gleiche Problem (nichtlösung der Brücke) weiter besteht? Dann wird der Zahnarzt sicher sagen, ich könne ja noch 2 Monate abwarten.
Ich bin aber in 4 Wochen 600 km entfernt und werde den Zahnarzt nicht aufsuchen können. Ein anderer Zahnarzt wird die weiterführende Behandlung sicher ablehnen- dann wäre er ja schadensersatzhaftig.
Wahrscheinlich ist der Zahnarzt dann rechtlich in der besseren Situation, er bietet die Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt schließlich an. Ich habe nur leider keine Möglichkeit dies durchzuführen.
so einen Fall hatte ich bei meinem Zahnarzt auch, wenn es sich dabei schon um das fertige Enschtück handelt und es sich ohne "Zerschneiden" nicht mehr lösen lässt, sollte der Zahnarzt diese Brücke aus eigene Kosten Neu erstellen.
Normaler Weise werden zuerst Provisorien aus Kunststoff eingesetzt solange die Brücke noch in Arbeit ist.
Eine fertige Brücke, z.B. komplett links oben auf 5 angeschliffene Zähne sollte nie provisorisch sondern wenn sie fertig ist vom Arzt eingesetzt und solange angeglichen werden (beißen sie mal zusammen - auf so ein rotes Blatt) - ah, da muss ich noch ein wenig nacharbeiten bis sie mit "dem Biss" passt.
Dann erst wird sie z.B. mit Zement versehen und fest eingesetzt.
Lass dir da keinen Bären in Sachen Kosten aufbinden.
Wenn Du z.B. eine komplette halbseitige Brücke bekommen und der Eigenanteil 900 Euro oder so beträgt, zahlst Du ja für ein "ungebrauchtes vollständiges Produkt" und nicht für ein "repariertes mit einer "Sollbruchstelle" beim Kauen.
Der Arzt ist selbst dafür verantwortlich, wenn er zu harten Zement benutzt hat, oder seine Helferleins es hat machen lassen.
"Laut dem Zahnarzt wollte man dies erst nur provisorisch machen da sich das Zahnfleisch durch die noch heilende Wunde möglicherweise verändern wird und die Brücke später dann den Gegebenheiten entsprechend noch nachgearbeitet werden könne damit sie wirklich gut sitzt."
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wie so oft, habe ich wieder einmal die Details nicht richtig durchgelesen, sondern gleich wild drauf los geschrieben.
Welche Wunde soll denn erst noch heilen? Wurde Dir noch ein Zahn gezogen?
Bei mir waren viele Zähne (schon Jahre vorher) gar nicht mehr vorhanden, das Zahnfleisch schon um den Knochen geschrumpft, so dass die Brücken oben links/rechts nach dem Anschleifen der Zähne und Anfertigen der Abdrücke 100% passte.
Damals 2005 habe ich 5000 Euro Eigenleistung für beide Seiten mit Keramik bezahlen müssen, um oben wieder alles einheitlich zu haben.
Wenn aber Zähne noch gezogen werden kurz bevor eine Brücke angefertigt werden soll muss sich ja zuerst die Wunde schließen, verheilen und zusätzlich noch (als Laie sag ich mal) aushärten oder schrumpfen.
Und deshalb hast Du wohl schon das Original eingesetzt bekommen, aber mit dem Hinweis des Arztes, dass es noch einmal runter muss um es anzupassen.
Tja, ich bin ja weder ein Zahnarzt, noch Rechtsanwalt für Medizinische Fragen.
Ich würde so ewas (am besten schriftlich) vor dem Herausnehmen mit dem Arzt klären.
Denn raus muss sie auf jeden Fall, ich kenn das noch von meiner Brücke her, da fing es beim Schneidezahn an und lockerte sich bis zum Eckzahn.
Wenn die Brücke irreparabel beschädigt werden MUSS um sie heraus zu bekommen. z.B. zwischen 2 Zähnen geteilt werden muss dann sollte der Zahnarzt kostelos eine Neue Brücke anfertigen lassen, oder Dir Vollkeramik Ersatz anbieten.
Denn diese Brücke wird nach der Reparatur (z.B. löten und Aufsetzen einer ZahnHÜLSE) über die Bruchstelle dort immer eine Schwachstelle/Sollbruchstelle haben.
Das kann bedeuten, dass Du z.B. auf eine harte Brotkruste beißt und durch einen ungüstigen Bisswinkel und dem Kaudruck es genau an dieser Stelle wieder durchbricht.
So wurde z.B. meine Linke obere Brücke repariert weil ich "MIST" doch wieder auf ein Bonbon "beißen" wollte KNACK und da war sie (dort wo kein Zahn war) durchgebrochen. Das war 2013, jetzt 2018 hat sich der Stift im Schneidezahn gelöst, und auch die Bruchstelle mit der Zahnhülse darüber wackelt.
Unsere Kiefermuskeln sind ja die stärksten im Körper.
Ich würde Dir jetzt einfach mal raten, dass Du die Zeit nutzen solltest dich z.B. telefonisch mit einer Beratungsstelle in Verbindung zu setzten, die Krankenkasse mal anrufst oder den "medizinischen Dienst". notfalls auch bereit zu sein die Kosten für ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt zu zahlen ohne Ihm "das Mandat zu erteilen" - nicht ALLE (aber doch die meisten) Anwälte sind Abzocker, die schon für unverbindliche Beratung bis zu 250 Euro haben wollen.
Die für mich entscheidende Frage ist "mit welcher Begründung" hat der Zahnarzt, obwohl er schon wusste, dass die Brücke wieder heraus muss keinen weicheren Zement mit z.B. nur Härtegrad 1 benutzt.
Dass sich bei solch einer Überganslösung mit weicherem Zement die Brücke auch beim Kauen schneller wieder lösen, und bei einem Kurztermin noch einmal neu einzementiert werden müsste gehört doch fast schon als "normal" dazu.
Mein Zahnarzt hat damals (auch weil ich Ihm erklärt hatte, dass ich zu diesen Stressträumern gehöre die nachts stramm zubeißen) bei der zweiten Brücke gleich eine härtere Zementmischung für das Provisorium benutzt, damit ich nicht nach 3 Tagen anrufen musste Dr. Dr. mein Prov ist lose, kann ich einen Termin bekommen?
Tut mir wirklich leid, dass ich Dir hier rechtlich nicht helfen kann.
du schreibst schon richtig: Der Zahnarzt muss dafür aufkommen wenn die provisorisch eingestzte Brücke nicht mehr rausgeht.
Soll ich also auf eine komplett neu angefertigte Brücke bestehen wenn in zwei Wochen das gleiche Problem (nichtlösung der Brücke) weiter besteht? Dann wird der Zahnarzt sicher sagen, ich könne ja noch 2 Monate abwarten.
Ich bin aber in 4 Wochen 600 km entfernt und werde den Zahnarzt nicht aufsuchen können. Ein anderer Zahnarzt wird die weiterführende Behandlung sicher ablehnen- dann wäre er ja schadensersatzhaftig.
Wahrscheinlich ist der Zahnarzt dann rechtlich in der besseren Situation, er bietet die Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt schließlich an. Ich habe nur leider keine Möglichkeit dies durchzuführen