Zahnzusatzversicherung - gilt eine Schlägerei als Unfall?

7 Antworten

Ja.
Dein Versicherer wird das in deinem Sinn regulieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist die Folge einer Straftat - und somit ist der Straftäter schadenersatzpflichtig.

JA, auch Prügeleien gelten als Unfall. Was Regressansprüche oder Leistungskürzungen im jeweiligen Einzelfall nicht ausschließt...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du ohne selbst beteiligt zu sein einen Schlag ins Gesicht bekommst ist das ein Unfall.

Ich denke die werden schon zahlen und sich die Kohle beim Täter wiederholen. Aber genau kann ich dir das nicht sagen. Steht sicher irgendwo im Kleingedruckten... ;)

qugart  05.12.2018, 14:21

Das steht nicht im Kleingedruckten, sondern kommt aus dem Haftungsrecht

Nennt sich dann Regressforderung.

In der Versicherung ist es § 86 VVG