krankenkasse und Schlägerei?
Angenomen jemand verletze sich beim Schlagen einer anderen Person selber (z.B. Bruch des Handgelenkes) übernähme die Krankenkasse die Kosten?
(Angenommen es würde weder Anzeige erstattet noch die Polizei gerufen)
2 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
egal wie die Verletzung zustande kommt, die Kosten werden getragen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Krankenkasse
Die Kosten zahlt erst einmal die Krankenkasse des Geschädigten.
Dieser bekommt einen Unfallfragebogen, in dem er/sie schildern muss, wie es zu dem Bruch kam.
Wenn man dann angibt, dass es eine Schlägerei war und den Täter benennen kann und auch benennt, dann fordert die Krankenkasse alle Kosten vom Verursacher zurück.
Ist er nicht entsprechend abgesichert, dann zahlt er das aus eigener Tasche, ggf. über einen langen Zeitraum in kleinen Raten.