Zahnzusatzversicherung, wann gilt der Sofortschutz?

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Sofortschutz heißt, dass die Versicherung Behandlungen sofort (aber nur bis zu einem pro Jahr steigendem Maximalbetrag) übernehmen, also keine Wartezeiten gibt. Nach (sehr oft) 5 Jahren hast du den vertraglich festgelegten vollen Schutz. Dies gilt aber nicht für begonnene oder schon anstehenden Behandlungen, die sind ausgeschlossen. Ergo direkt hat eine die auch diese übernimmt, aber da musst du genau ausrechnen, ob es sich lohnt. Sie ist teuer, mind. 2 Jahre Laufzeit und zahlt nicht alles und auch nur zum Teil.

Die Wurzelbehandlung wird meines Wissens auch von der Krankenkasse bezahlt.

Hannover16  24.07.2021, 07:18

Da hast du voll Recht. Aber wen er bestimmte Sachen haben will muß er selber zahlen ☺️aber an sich hast du mit deiner Antwort Recht