Zahnzusatzversicherung, wann gilt der Sofortschutz?
Servus,
ich versuche meine Situation kurz und knapp zu fassen:
Vor paar Wochen hatte ich für einen Zahn eine Schmerzbehandlung, die von der Krankenkasse übernommen wurde, da sich die alte Kunstofffüllung abgesetzt hat. Der Zahnarzt hat daher die alte Füllung bis zur Wurzel weggebohrt, daher muss eine Wurzelbehandlung mit neuer Füllung her.
Viele Zahnzusatzversicherungen werben für Sofortschutz, allerdings bin ich verunsichert, ob dies für mein Szenario zutrifft.
Die Schmerzbehandlung habe ich nachts in einer Notdienstpraxis durchführen lassen, daher möchte ich die Wurzelbehandlung mit der neuen Füllung beim Zahnarzt meines Vertrauens machen.
Werden die Kosten der Leistungen übernommen, wenn ich vor der Behandlung eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz abschließe?
Vielen Dank!!
2 Antworten
Sofortschutz heißt, dass die Versicherung Behandlungen sofort (aber nur bis zu einem pro Jahr steigendem Maximalbetrag) übernehmen, also keine Wartezeiten gibt. Nach (sehr oft) 5 Jahren hast du den vertraglich festgelegten vollen Schutz. Dies gilt aber nicht für begonnene oder schon anstehenden Behandlungen, die sind ausgeschlossen. Ergo direkt hat eine die auch diese übernimmt, aber da musst du genau ausrechnen, ob es sich lohnt. Sie ist teuer, mind. 2 Jahre Laufzeit und zahlt nicht alles und auch nur zum Teil.
Die Wurzelbehandlung wird meines Wissens auch von der Krankenkasse bezahlt.
Da hast du voll Recht. Aber wen er bestimmte Sachen haben will muß er selber zahlen ☺️aber an sich hast du mit deiner Antwort Recht