Zwangsurlaub an Brückentag, wenn Arbeit geschlossen ist als Azubi?
Hallo,
Ich bin Azubi als MFA in Berlin und meine Praxis hat am 30.4. und 11.5. zu weil das halt Brückentage sind. Muss ich dann Urlaub dafür nehmen? Bei meinen Kollegen ist das klar, aber ich bin ja Auszubildender und kann nicht für den Ausfall meiner Ausbildung an diesen Tagen.
Besonders ins Grübeln darüber hat mich Punkt 8 hier gebracht: https://www.aerzteblatt-sachsen-anhalt.de/ausgabe/kammermitteilungen/109-kammermitteilungen-10-2013/354-wichtige-hinweise-zur-ausbildung-von-medizinischen-fachangestellten
LG
5 Antworten
Auch du als Azubi hast dich an die Regelung im Betrieb halten, wenn das bei allen anderen auch so ist, dann gilt das auch für dich.
An Tagen an denen der Betrieb geschlossen ist, hast auch Du dir frei zu nehmen. Auch als Azubi, das spielt keine Rolle.
Das ist eben so.
Ja, musst du.
Bei den zwei Brückentagen handelt es sich um Betriebsferien und die gelten auch für Azubis.
Der von dir verlinkte Punkt bezieht sich auf eine andere Situation. Wenn du nach hause geschickt werden würdest, weil in der Praxis nichts zu tun ist oder ihr nicht arbeiten könnt, weil Stromausfall ist oder das Computersystem abgestürzt ist, dann dürfte dir dafür kein Urlaubstag gestrichen werden bzw. es dürfen dir dafür keine Minusstunden aufgeschrieben werden, die du dann später wieder einarbeiten musst.
Es ist aber legitim von AG Betriebsferien anzuordnen. Zwar auch nur in einem gewissen Umfang, aber zwei Tage sind definitiv in Ordnung.
Wenn der Betrieb an diesen Tagen geschlossen hat, kann er den Arbeitnehmer dazu verpflichten dafür Urlaubstage in Anspruch zu nehmen, dabei ist es unerheblich, ob Du Azubi bist oder nicht. Für Dich gilt das Gleiche.
Pflichturlaub
Macht ein Unternehmen Betriebsferien, müssen auch alle Beschäftigten Urlaub nehmen.
http://www.ausbildung.info/urlaub-in-der-ausbildung
Aus diesem Grund nie den ganzen Urlaub verplanen.