Zwei Ärzte gleichzeitig konsultieren?
Kann oder darf man eigentlich zwei Ärzte gleichzeitig in Anspruch nehmen, mit den gleichen Beschwerden, wenn der eine einem Anwendungen / Massagen oder Medikamente nur noch gering fügig zwecks Kürzen des Bugets, aufschreibt, der andere aber schon? Und man aber bei beiden Ärzten die Praxisgebühr bezahlt. Also wenn man praktisch zwei Hausärzte hat. Merkt das die Krankenkasse nicht? Und was geschieht, wenn es erst die neue Krankenversicherungskarte gibt? Werden wir dann alle zum gläsernen Patienten? Abba08
5 Antworten
Natürlich kannst Du das.Es ist doch freie Arztwahl.Dagegen kann keiner was machen.Du mußt ja schließlich das Vertrauen des Arztes gewinnen.Das kann und wird dir die Krankenkasse nicht verwehren.
Stimmt, zu dem einen habe ich mehr Vertauen, seelisch, aber der andere ist halt Internist, da erfahre ich viel mehr über meine Gesundheit. Ich hab das einfach so gemacht, aus dem Bauchgefühl heraus, da ich nur einmal im Monat zu dem einen gehe aber nur alle drei Monate zu dem anderen. Es gibt sogar lehreiche Infos zu meiner Gesundheit, ich will garnicht erst groß überwiesen werden!
Generell wird es mir niemand verbieten können, einen weitern Arzt aufzusuchen, um mir eine zweite Meinung einzuholen. Grundsätzlich jedoch zwei Ärzte aufzusuchen, um Leistungen der Krankenkasse zu erhalten, die ich sonst nicht bekäme, wird wohl auf kurz oder lang Ärger geben. Immerhin wird die Krankenkasse die Leistungen bezahlen müssen und der wird es auffallen, wenn jemand regelmäßig bei zwei Ärzten wegen der gleichen Sache vorspricht.
Ich möchte es mal ganz deutlich ausdrücken:
Leider ist gegen diesen Missbrauch und die sinnlose Geldverschwendung durch Doppelkonsultationen (noch) nichts zu machen. Die Kassen registrieren es zwar, jedoch fehlt die gesetzlich Grundlage, dagegen vorzugehen. Solche verhaltensweisen tragen u.a. dazu bei, dass die Kassenbeiträge weiter steigen.
Hallooo? Isartaucher!!!Es geht hier um jeweils ein neues Quartal. Also 3 Monate dort u. drei Monate woanders, damit ich wenigstens meine Massagen und Blutverdünner sicher habe. Habe mit dem einen Arzt darüber gesprochen, der Internist ist, und ein wenig mehr weiß, als der andere, der eher Hausarzt ist. Obwohl der Hausarzt menschlicher mit mir umgeht, aber sein Buget nicht sprengen kann. Normal entlasste ich ihn doch nur damit. Zahle aber freiwillig meine Praxisgebühren bei beiden, weil ich nicht möchte, das mein geliebter Hausarzt denkt, das ich ihm nicht ganz traue. So meinte ich das eigentlich. Das ist doch kein Mißbrauch.Oder? Das ganze fing doch nur an, mit der neuen Gesundheitspolitik.
Klar kannst Du.
Du musst halt nochmal die 10 EUR zahlen, falls nicht gerade Quartalswechsel ist/war.
Eventuell will aber die Krankenkase eine Begründung (gleichartige Ärzte im selben Quartal) dafür. An sich kann sie aber froh sein, wenn eine Diagnose eindeutig geklärt ist, und sie dadurch Geld spart.
Absetzen von Arztkosten in der Steuererklärung: http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.php#aussergewoehnliche_belastung
du kannst sicher sein, daß die Krankenkasse das merkt und dann wird sie die Leistungen finanziell von dir zurückfordern..
mein Sohn hat gestern ein Schreiben bekommen von seiner KK, wo er sich dazu äußern sollte, warum er am 23.01.2006 eine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen hat..
also noch Fragen..:-))
Nach zwei Jahren, Wers glaubt wird selig
Ja, dann kann man doch klar und ordentlich seine Meinung wiedergeben und die Fragen der Krankenkasse beantworten,oder?