Gemäß §12 SGB V müssen die gesetzlichen Kassen jene Verfahren erstatten, die wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig sind (sog. WANZ-Kriterien). Die VNS-Analyse erfüllt wohl mindestens eines dieser Kriterien nicht.
Ein Hausarzt darf - wie andere Nicht-Neurologen oder -Psychiater auch - nur ausnahmsweise Medikinet (Methylphenidat) verordnen, jedoch nicht regelmäßig und nicht als Erstverordnung. Von einem solchen Ausnahmefall kann man hier aber getrost ausgehen.
Du solltest das evtl. vorher telefonisch mit der neuen Praxis klären und auf jeden Fall einen originalen Arztbrief deines bisherigen Arztes mitnehmen. Im Zweifelsfall kann der Hausarzt telefonisch Kontakt mit seinem Kollegen aufnehmen, um sich abzusichern.
Die Münze wird einen Körper auf natürlichem Weg wieder verlassen und du wirst feststellen, dass das Sprichwort pecunia non olet nicht immer stimmt.
Wenn der Gips oder die Schiene abgenommen wird, kannst du wieder mit dem Schwimmtraining beginnen. Es sollte aber vielleicht nicht gleich das Training für den "Ironman" sein. ;-) ... und Vorsicht bei der Wende!
Wenn auch der Arzt damit einverstanden ist, spricht gar nichts dagegen. Um eine peinliche Situation von vorne herein auszuschließen, sollte deine Freundin deine Begleitung schon bei der Terminvereinbarung anmelden.
Ich als Arzt bin zumindest immer ein wenig verwundert, wenn ein erwachsener Patient in Begleitung eines anderen Erwachsenen ins Sprechzimmer kommt, und ich mir die Umstände der Begleitung erst erklären lassen muss. Meistens bin ich natürlich mit einer "Fremdbegleitung" einverstanden, wenn es dafür einen nachvollziehbaren medizinischen oder psychologischen Grund gibt. Ich habe mich aber schon dagegen ausgesprochen, denn die "Hoheit" über mein Sprechzimmer habe natürlich ich.
In eurem Fall hätte ich persönlich allerdings gar nichts dagegen einzuwenden.
Es handelt sich am wahrscheinlichsten um petechiale Einblutungen, die beim mehrfachen Blutdruckmessen am selben Arm auch mal ohne weitere Ursache auftreten können. Sicherheitshalber sollte, wie Chilili und Marieli bereits empfohlen haben, ein Test der Gerinnungsfaktoren od Thrombozyten erfolgen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Petechien
Wenn du unter Hustensaft einen Schleimlöser verstehst, wie z.B. Mucosolvan, zahlt es weder die Kasse, noch benötigst du dafür ein Rezept des Arztes.
Für Husten stillende Mittel (z.B. Codeinsaft) benötigst du ein Rezept, der Einsatz eines solchen Mittels sollte auch immer nur vom Arzt empfohlen werden. Trotzdem werden die Kosten für das Medikament bei Erkältungskrankheiten nicht von den Kassen erstattet.
Keine Angst, eine Tollwutinfektion ist so gut wie unmöglich. Deutschland ist seit einigen Jahren frei von Tollwut (außer bei Fledermäusen) und Kaninchen bekommen als Pflanzenfresser ohnehin viel seltener Tollwut, als bspw. Füchse.