Grundsätzlich endet das körperliche Wachstum zwischen dem 19. und 21. Lebensjahr, das beinhaltet bei der Frau logischerweise auch die Brüste. Naja, deren Grundaufbau.

Die Brüste können trotzdem - je nach körperlichem Zustand und sportlicher Hingabe - wieder schrumpfen aber auch wachsen. Brüste schrumpfen ggfs. wenn man zuviel Sport macht (siehe Bodybuilderinnen) aufgrund des dann geringeren Körperfettanteils. Und wachsen möglicherweise, wenn man davon zu wenig macht. Allerdings ist das einhergehend mit einem allgemeinen Zuwachs an Körperfülle. Stichwort: Übergewicht.

Ein weiterer Grund für Brustwachstum ist eine Schwangerschaft: Die Milchdrüsen nebst dem dazugehörigen ANhängsel bilden sich aus und produzieren Milch, was die Brust voller werden lässt.

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Also Lungenschmerzen sind das nicht... Die Lungen befinden sich im Brustkorb und reichen (von außen betrachtet) bis kurz unter das Schlüsselbein (ca. 2-3 Finger breit). Die Schultern sind da somit weit entfernt. Hört sich eher nach einer Intercostalen Muskelverspannung an. Auf Deutsch: Die Zwischenrippenmuskulatur der obersten 5 Rippen könnten verspannt sein. Grund dafür kann allerdings der Husten sein.

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Japp, sowas gibt es. Schuld daran ist die Kombination Zucker und Koffein, die in Cola enthalten ist. Das Koffein putscht auf, macht wach. Der Zucker sorgt für Energie. Man ist zwar nicht betrunken, die Grundsymptomatik ist jedoch - wenn auch nur kurzzeitig - die selbe.

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So lange der Stuhlgang nicht schwarz ist bzw mit schwarzen "Flecken" übersäht und auch nicht ungewohnt stechend-metallisch-salmiakartig riecht, musst Du Dir keine Gedanken machen. Das ist ziemlich normal, weil der Darm erstmal wieder merken miuß, wozu er eigentlich da ist. Leerer Darm ist missgestimmt! ;)

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Dann empfehle ich den Gang zu einem anderen Arzt. Es gibt Menschen, die laufen seit Jahren mit einem abgebrochenen Schneidezahn rum, der einfach nur neu betoniert wurde. Das ist eigentlich Grundhandwerk eines jeden Zahnarztes. Wenn Deiner das nicht hinbekommt...

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Das ist immer so eine Sache...

Prinzipiell ist der Arzt natürlich der Schweigepflicht unterworfen. Sprich: Wenn die Oma nicht erlaubt, daß jemand anderes etwas über sie erfährt, dann muß er sich dran halten. Es steht dem Arzt aber frei, die Schweigepflicht der Lage angemessen neu zu interpretieren und zur Wahrung der Interessen und der Gesundheit des Patienten auszuweiten. Bedeutet im Klartext: Hat der Arzt Bedenken, was den psychischen Gesundheitszustand angeht, darf er direkte Verwandte einbeziehen und diese darüber unterrichten.

Auch gibt es das sogenannte "klonklusive Einverständnis". Das ist ein juristischer Leitsatz, der es dem Arzt erlaubt davon auszugehen, daß ein Patient im Falle einer Beinträchtigung der Urteilsfähigkeit das Einverständnis hat, Angehörige einzuschalten und diese über die Lage zu unterrichten.

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