Sättigung und Partialdruck sind, wie Sie selbst erkannt haben, nicht gut. Wie die anderen Werte der BGA aussehen, kann man aufgrund fehlender Informationen nicht sagen.
Röntgen oder Ultraschall wären in diesem Fall nicht indiziert, abgesehen davon würde sich die Zerrung (oder auch ein möglicher Riss eines Ligaments) nicht im Röntgen darstellen lassen.
Schonen, Kühlen und Hochlagern ist vollkommen ausreichend. Sie müssen sich aber auch gedulden. Auch eine Zerrung kann sich über mehr als nur ein paar Tage ziehen.
Kurz und knapp:
Die Spritzen-Therapie ist unnötig und totaler Humbug.
Ich kann es am Beispiel der Chirurgie erklären...
Die Facharztausbildung zum Viszeralchirurgen dauert 6 Jahre. Gegliedert in 2 Jahre Common Trunk (vergleichbar mit den Basics der Chirurgie), 1 Jahr assoziierte und letztendlich 3 Jahre Special Trunk (die Spezialisierung auf einen bestimmten Teilbereich, z.B. Viszeralchirurgie).
Möchte man nun zusätzlich neben dem Viszeralchirurgen auch noch die Thoraxchirurgie auf dem Papier haben, so würden weitere 3 Jahre Special Trunk erforderlich werden.
Deshalb: mindestens 6 Jahre, maximal: Ende offen.
- ausschließlich auf die Chirurgie bezogen.
Servus,
Sie haben einen Verschleiß in den Bandscheibenfächern vom 4. bis 7. Halswirbel. Dazu zeigt sich auf Höhe des 3./4. Halswirbel eine leichte Einengung der Wurzelaustrittsöffnungen (Neuroforamen) beidseits und auf Höhe des 4./5. Halswirbel eine Bandscheibenvorwölbung (Protrusion) mit leichtem Kontakt zum Rückenmark. Auch hier leichte Einengung der Wurzelöffnung links.
Wenn Leukozyten, CRP und Blutsenkung unauffällig waren, ist an eine Entzündung eigentlich nicht zu denken. Inwieweit eine erneute Laboruntersuchung (oder ergänzende Untersuchungen) erforderlich sind, müssen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt klären. Eine Peritonitis kommt jedenfalls nicht in Betracht.
Nichts. Sie sind zunächst zur Zahlung verpflichtet. Ganz egal, was die Versicherung zahlt und was nicht. Sie sind der direkte Vertragspartner des Arztes bzw. der Einrichtung, nicht Ihre Versicherung.
Alles andere müssen Sie, völlig unabhängig von der Zahlung, mit Ihrer Versicherung ausmachen.
Zahlen Sie nicht den Eigenanteil (wie auch immer es vorher ausgemacht war), warten Mahnungen, Inkasso, Mahn- und letztendlich der Vollstreckungsbescheid.
Hört sich schlimm und direkt an, dass ist aber das Risiko, welches man als Privatpatient eingeht.
TIA ist eine reine Durchblutungsstörung, bei der neurologische Ausfälle auftreten. Im Gegensatz zum ischämischen Insult bildet sich bei der TIA die Symptomatik zurück. Das wäre Punkt Nr. 1.
In diesem Zusammenhang bedeutet "vertebrobasilär", dass in der Arteria vertebralis und in der Arteria basilaris die o.g. Störung der Durchblutung vorlag.
Könnte gut möglich sein, dass ich Ihnen eine Vorstellung empfohlen habe. Das übliche Problem im Internet ist einfach, man kennt die Untersuchungsbefunde nicht. Das Problem kann am Zäpfchen liegen, es können auch vergrößerte Tonsillen verantwortlich sein. Deviation der Nasenscheidewand bzw. vergrößerte Nasenmuscheln ebenso.
Die Therapiemöglichkeiten sind groß. Von konservativen Ansätzen bis hin zur operativen Therapie. Angefangen bei einfachen Gaumenspangen über Protrusionsschiene bis hin zu einer sogenannten UPPP (kurz Uvula-Plastik), STP (Septumplastik) + MTR (Muschelteilresektion) oder eine einfache TE (Entfernung der Tonsillen).
Wenn beim Überstrecken des Kopfes das Schnarchen nachlässt bzw. erträglicher wird, wäre der beste (konservative) Ansatz wohl eine Protrusionsschiene. Ein Versuch wäre es wert. Vor allem tolerieren Patienten diese Schienen eher, als evtl. andere Hilfsmittel. Denn dann ist das "Zäpfchen" eher weniger verantwortlich..
Viele Grüße
Das kann von keiner seriösen Quelle kommen. Sie werden nicht ohne UDCA (und evtl. weiteren Medikamenten) auskommen. Egal was Sie machen. Es bleibt nur die Möglichkeit, den Verlauf zu beeinflussen. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn alle Stricke reißen, ist die letzte Station: Transplantation. Wer Ihnen andere Aussichten (und alternative Wege) einredet, belügt Sie.
langen Tragen einer zu engen Hose mal im Bett gemerkt bzw. gesehen, wie sich der linke Hoden Richtung Körper bewegt..
Das hat rein gar nichts, aber auch gar nichts, mit einer Hodentorsion zu tun.
Jetzt tritt das aber häufiger auf.. nämlich immer, beim Onanieren, besonders, wenn ich mir dabei keine Zeit lasse.
Schon einmal abklären lassen, ob eventuell eine Leistenhernie vorliegt?!
Auch ein sogenannter Pendelhoden kann hierfür verantwortlich sein.
Es ist schlicht und ergreifend einfach nur eine eventuelle Lageanomalie. Und eine solche hat in keinster Weise etwas mit einer Hodentorsion am Hut.
An dieser Stelle vielleicht noch einmal sorgfältig informieren, was eine Hodentorsion ist und welche Beschwerden eine solche hervorruft. Dagegen sind Ihre genannten Beschwerden ein Witz - um es ganz direkt zu sagen.
Hallo,
ignorieren Sie die im Beipackzettel genannten Nebenwirkungen. Dieser Zettel richtet mehr Schaden an, als er der Menschheit nutzt. Das mal vorweg. Wie heißt es so schön? "Wer überzeugt ist, Nebenwirkungen zu bekommen, wird wahrscheinlich auch welche spüren"... Und das liegt in sehr vielen Fällen noch nicht einmal am Präparat selbst.
Cannabis? Nein, können Sie nicht. Vorher gibt es noch eine recht große Palette an Präparaten, die man alternativ einsetzen kann. Ein Sprung von Ibuprofen auf Ihr gewünschtes (med.) Cannabis ist nahezu unmöglich.
Abgesehen davon:
Sie haben lediglich eine Vorwölbung. Da gibt es genügend Therapiemöglichkeiten neben schmerzadaptierter analgetischer Therapie.
War der Crp 1,3 heute wurde wieder abgenommen da War er bei 2,7 , 0,5 ist normal.
und
Habe eine Entzündung am Fuß und hätte gestern eine Neckrotischer Abzess Entfernung
Erklärt doch eigentlich alles, wieso und weshalb ein erhöhtes CRP vorliegt.
Wenn Sie nicht mehr in der Probezeit sind, kann Ihr Arbeitgeber Sie wegen eines Krankheitsausfalls nicht einfach so entlassen. Sind Sie noch in der Probezeit, das wissen Sie sicherlich auch selbst, kann der Arbeitgeber ohne Angaben von Gründen fristlos kündigen.
Die Entfernung der Gallenblase und auch die postoperative Phase ist völlig unkompliziert. Die üblichen Wundschmerzen verschwinden recht zügig, eine besonders große Einschränkung ist nicht zu erwarten. Mittlerweile werden solche Eingriffe minimal-invasiv, also im Schlüsselloch-Verfahren, durchgeführt, sodass Sie schon am gleichen Tag wieder vollständig mobil sind. Nach ein paar Tagen werden Sie dann auch aus dem Krankenhaus entlassen.
Rechnen Sie mit etwa 2-3 Wochen, dann steht auch einer höheren körperlichen Belastung nichts mehr im Weg. Schwimmen, je nach Wundheilung, sollte auch dann schon wieder problemlos möglich sein.
Viele Grüße
Nein. Das wird nichts. Schwimmbad (und auch Baden in der heimischen Badewanne) erst nach 2-3 Wochen.
Ein Reizdarmsyndrom ist eine reine Ausschlussdiagnose. Also Darmprobleme unbekannter Genese. Eine Darmspiegelung ist, bevor die Diagnose "Reizdarmsyndrom" gestellt wird, Pflichtprogramm. Keine Darmspiegelung, keine Diagnose namens Reizdarmsyndrom.
Entgegengesetzt der hier geschriebenen Antworten muss ich leider sagen, dass die intramuskuläre Injektion in den Gesäßmuskel nicht mehr üblich ist und auch nicht mehr empfohlen wird. Lokalisation der Wahl ist, bei Impfungen, der Deltamuskel (Oberarm).
Grüße
Sie können bzw. sollten nicht einfach das Präparat abrupt absetzen. Die Gefahr eines Absetzsyndroms (SSRI-Discontinuation Syndrome) ist bei Einnahme eines SSRI's recht hoch. Die Dosis muss schrittweise reduziert werden.
Cont. ped. sin
= Contusio = Prellung
= pedis = Fuß
= sinister = links
Folglich: Prellung linker Fuß
Es gibt verschiedene Anlaufstellen. Sie können Ihre Krankenkasse mit ins Boot nehmen, die Sie dann an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen verweisen wird. Dort werden notwendige Gutachten erstellt.
Ebenso haben Sie auch die Möglichkeit, eine Schlichtung über die Ärztekammer einzuleiten. Hier wird auch ein Gutachten erstellt und die Frage geklärt, ob ein Ärztliches Fehlverhalten vorliegt oder nicht.
Klärung über den MDK oder die Ärztekammer geht jedoch nur, sofern kein straf- oder zivilrechtliches Verfahren läuft. Sobald eine Anzeige erstattet wird, kann und wird keine der beiden Einrichtungen auch nur einen Finger rühren - sollte man ehrlicherweise erwähnen. Da dann prinzipiell erst das Ergebnis der Ermittlungen (und des möglichen Verfahrens) abgewartet wird.
"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" gibt es fast nicht mehr. Sicher, wenn Sie zu einem Kollegen des Kollegen gehen, wird es schwierig. Aber deshalb gibt es die Einrichtungen wie die Schlichtungsstelle oder der Medizinische Dienst.
Eine Chance haben Sie, wenn der befürchtete Fehler nicht länger als 3 Jahre zurückliegt. Denn die Behauptung eines Behandlungsfehlers ist nur innerhalb von 3 Jahren (bzw. ab Kenntnisnahme) möglich. So einfach ist es dennoch nicht.
Erfahrungsgemäß hat der, der die Beweislast trägt, schlechtere Karten. Wenn Sie also "Beweise" FÜR einen Fehler haben sollten - z.B. Berichte, aus denen der Fehler möglicherweise hervorgeht, kommt es zur Umkehr der Beweislast. Das heißt, der beschuldigte Arzt müsste beweisen, dass dies KEIN Fehler war - schier unmöglich, wenn alles dafür spricht.
Haben Sie nichts in der Hand und können auch kein bisschen klar machen, dass ein Fehler passiert ist, so tragen Sie die Beweislast. Sie müssen dem Arzt dann nachweisen, dass etwas nicht so gelaufen ist, wie es hätte sein sollen - da helfen aber eben auch besagte Gutachten.
Ich würde Ihnen den Weg über die Schlichtungsstelle bzw. den Medizinischen Dienst empfehlen. Es ist für Sie die kostengünstigere und schnellere Variante. Und sie bekommen, ohne Geld zahlen zu müssen, ein Gutachten und eine Einschätzung Ihrer "Chancen".
Anwälte werden mit der Zeit teuer - sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Davon abgesehen ist es eine sehr lang andauernde Angelegenheit. Mehrere Monate bis Jahre sind keine Seltenheit.
Viele Grüße