sexuelle Belästigung oder schon Missbrauch?

6 Antworten

Schlaftabletten sind keine Betäubung und du bist damit auch nicht unfähig, zu reagieren. Zudem ist es dein Freund, mit dem du in einem Bett schläfst und mit dem du auch Sex hast. Dass du ihm gesagt hast, dass du es nicht befriedigend findest, wenn er dich im SChlaf berührt, bedeutet nicht, dass du es ihm verboten hast. Wenn mir meine Freundin sagt, sie hätte keine empfindlichen Brüste, berühre ich sie trotzdem. Dein Freund hat ein Recht darauf, dich zu berühren, ohne dich jedes Mal um Erlaubnis zu bitten. Da er sich dann auch entschuldigt hat, als du ihm mitgeteilt hast, dass du das nicht magst, ist das weder MIssbrauch noch sonst irgendwas und ich denke er sollte sich schleunigst von dir trennen, wenn du Gründe suchst, sein LEben zu zerstören, indem du eine sexuelle Belästigung oder gar Vergewaltigung konstruierst. Vielleicht wäre eine Frau für dich die bessere Wahl?

Meiner Meinung nach ist das schon Missbrauch. Es war nicht einvernehmlich, du warst zusätzlich "betäubt" und nur weil er dein Freund ist, heißt es nicht das er dich anfassen und befummeln darf wann immer er möchte. Dieses Recht hat er nicht.

Erst recht nicht wenn du schon mit ihm gesprochen hast und er eigentlich wissen müsste, dass du das nicht möchtest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Er hat sexuelle Dinge gegen Deinen erklärten Willen mit Dir angestellt. Ihr habt darüber gesprochen und Du hast gesagt, dass Du so etwas nicht willst. Er hat sich einfach darüber hinweggesetzt und seinen Wunsch über Deinen gestellt. Das ist Missbrauch.

Ein Nein ist ein Nein und wer das nicht respektiert, ist nicht Dein Freund.


unentschieden  21.12.2023, 18:59

Sie hat ihm gesagt, dass es sie nicht anmacht, nicht, dass er es nicht tun darf.

jsch1964  15.01.2024, 16:11
@unentschieden

Dass da traumatische Erlebnise getriggert werden, wenn er es doch tut, spielt für Dich also keine Rolle. Das ist eine interessante Einstellung...

Es ist unerwünscht, also sollte er es lassen.

Das ist eine Rechtsfrage. Sexuelle Kontakte an Willenlosen sind verboten, es sein den, es gab vorher ein Einverständnis. Das musst du rechtlich klären lassen. Minderjährig beim Opfer wäre der Fall eindeutig. Ab 18 Jahren ist es da nicht ganz eindeutig. Wenn es unklar gegen deinen Willen war, musst du dich von deinem Freund trennen. Bei sexuellen Handlungen hat er dein Willen zu erahnen und zu akzeptieren. Da gäbe es keine Diskussion bei mir. Da war im Zweifel zwar rechtlich nichts, aber menschlich ist er für eine Beziehung nicht fähig. Leidtragende bist du als Opfer. Anders, wenn man das ebenfalls so sieht, dass er sich an Wehrlosen nicht sexuell heran machen darf. Dann würde er eine enorme Geldstrafe bei Zweifel bekommen, die ihn zum Nachdenken seiner Handlungen bringen soll. Steht er erneut vor Gericht, dann geht es geradewegs mit Stahlgardinen vor dem Fenster in eine schön eingerichtete Schlaf und Sitzecke, wo er aber bis 5 Jahre nicht raus kommt.

In meiner Selbsthilfegruppe habe ich 2 Zweifelfälle in der Justiz.

Bedenke, wenn rechtlich eine Bewährungsstrafe bis 2 Jahre ausgesprochen wird, dass ein Täter sich 5 Jahre vorbildlich in allen Lebensbereichen zu verhalten hat, er sich regelmäßig einem Betreuungshelfer vorstellig sein muss und andere Auflagen bekommen kann, die er einhalten muss. Arbeitslosen werden zur Aufgabe gemacht, einen Arbeitsplatz anzunehmen, der gewechselt werden darf, wenn das Gericht dem zustimmt. Eine Kündigung ist von ihm nicht erlaubt. Eine Meldung vom Arbeitgeber ist der Widerruf möglicherweise der Bewährung. Eine Bewährungsstrafe würde ich dann als angebracht halten, da sie direkt sein Verhalten erzieht. Und nach den 5 Jahren Bewährungszeit, steht sie bis 30 Jahre im Führungszeugnis (Verjährung). Damit wäre die Bewährungsstrafe in einem neuen Urteil dann Strafverschärfend, darf aber im Urteil nicht mehr berücksichtigt werden. Als der Strafrahmen 5-10 Jahre wird dann das eher nicht bei 5 Jahre liegen.

Darum lasse dich beraten von einem Anwalt, der sich rechtlich auch besser auskennt. In meiner Selbsthilfegruppe ist der eine Fall in der 3. Instanz wenigstens mit Bewährungsstrafe und Auflagen abgeschlossen. Der 2. Fall läuft nach, hat aber in 2 Instanzen schon 5 Jahre (einfache Vergewaltigung bis 5 Jahre Haft) und liegt vom Täter im Widerspruch. Da kommt es auch auf das Auftreten vom Täter vor Gericht an. Daraus ergibt sich die Glaubwürdigkeit und der Willen, sein Verhalten zu ändern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ich hätte ihn klar gesagt was ab geht. und wenn er es noch mal macht ihm gesagt "du weißt ja wo der Maurer die Tür gemacht hat und vergesse nicht deine Sachen mit zu nehmen und ich hole die Tage meine Sachen ab"

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – weil ich seit mein 21 L. J. selber Psychisch Erkrankt bin