Wieso habe ich mich nicht gewehrt?
Als ich 16 war habe ich in einem Camp einen Mann/Jungen kennengelernt. Noch am selben Abend haben wir geflirtet, uns geküsst... Letztlich wollte er Sex. Ich habe mehrfach Nein gesagt, er hat zunächst versucht mich weiterzubedrängen und überreden. Ich blieb nein. Mehrfach! Akzeptiert hat er dies nicht. Letztlich habe ich aufgegeben und ihn machen lassen. Körperlich wehren konnte ich mich nicht. Es ging mental nicht. Ich weiß nicht wie ich es beschreiben soll, mit einer Mischung aus Angst, Scham, Sorge und die Gegenreaktion. Es hat sich ein bisschen angefühlt wie Totstellen. Icg war nun völlig passiv. Hab nichts mehr gesagt, getan. Ich habe es also teilnahmslos geschehen lassen, wollte einfach nur dass es endlich vorbei ist. Es war mein erstes Mal.
Ich fühle mich mies und weiß nicht, wie ich es einordnen soll. Ich verstehe nicht, wieso ich nichts gemacht habe. Ich bin auch sonst ruhig und versuche aggressiven Situationen lieber aus den Weg zu gehen. Aber ich merke uch habe es falsche gemacht. Nun fühlt es sich wirklich mies an und ich trage daran die Schuld, weil ich mich nicht gewehrt hab. Dafür verachte ich mich selbst.
Es bedrückt mich sehr, da dies nicht die einzigste Situation war, in der sich jemand etwas von mir nahm und ich erstarrt bin. Ich weiß nicht, wem ich mich anvertrauen soll. Vielleicht übertreibe ich ja innerlich mit meinen Gefühlen. Aber manchmal zerreißt es mich fast.
Was denkt ihr über das alles?
2 Antworten
Dein Nein muss reichen. Dich trifft keine Schuld. Eventuell hilft es ja, wenn du ihn anzeigst.
Das war eine Vergewaltigung. Bitte mache eine Anzeige. Dazu hast du Zeit, bis du 28 Jahre dann alt bist. Die Frist von 10 Jahren beginnt erst mit 18 Jahre. Aber selbst wenn er nicht verurteilt werden würde, wüsste er, dass er so mit Frauen nicht umgehen kann und dass er mit einer Anzeige rechnen muss. Eine Bewährung als Strafe hat harte Auflagen, an die er sich auch halten muss. 2 Jahre Knast auf Bewährung sind meist 5 Jahre sich anständig zu benehmen oder es geht in den Bau. Auch können dann eine Psychotherapie den Beklagten zur Pflicht werden. Darum zeige ihn bitte an.
Meine Ansicht als Opfer ist die, dass man so Leute freisprechen soll und in die Sicherheitsverwahrung. Die kommen dann erst frei, wenn 5 Psychiater bestätigen, dass von ihm keine Gefahr aus geht. Und das kann lebenslänglich werden. Wir als Opfer müssen auch unser Leben damit leben.