Das Röntgenbild meines Unterkiefers zeigt links große dunkle Stelle, ausgehend von einem Wurzelbehandelten Zahn vor 4 Jahren. Ist das Kieferknochen Krebs?

3 Antworten

Nein. Kein Krebs.

Du hattest an dem Backenzahn Karies, dadurch sind Bakterien in den Zahn gekommen, die zu einer Entzündung der Pulpa (Nerv und Blutgefäß im Zahn) geführt haben. Deswegen die Wurzelbehandlung.

An der Spitze der Zahnwurzel ist ein Loch, durch das die Bakterien bis in den Kieferknochen gelangt sind. Dadurch kommt es zu einer Entzündung des Kieferknochens. Ist die Entzündung akut, hast du starke Schmerzen; ist die Entzündung chronisch, muss es nicht weh tun.

Durch die Entzündung verändert sich das Knochengewebe, es wird an der Stelle röntgendurchlässiger, auf dem Röntgenbild sieht die Stelle dunkler aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das deutet eher auf eine Entzündung hin. Im Kieferknochen.

Warum besprichst du diese Frage denn nicht mit dem Zahnarzt, der die Röntgenbilder gemacht hat? Der wäre doch der einzig richtige Ansprechpartner dafür.


mariontheresa  27.07.2021, 01:47

Wenn du die Frage nicht beantworten kannst, warum antwortest du dann? Die Frage kann jede Zahnarzthelferin beantworten.

Lexi77  27.07.2021, 11:32
@mariontheresa

Weil ich mich immer wieder frage, warum die Leute denn nicht mehr mit ihren Ärzten sprechen, obwohl eben diese ja dafür da sind, bei Unklarheiten zu fragen. Das fällt mir in der letzten Zeit immer häufiger auf. Und der Arzt wird ihm das Bild ja nicht in die Hand gedrückt haben, ohne etwas dazu zu sagen. Da muss man doch dann die Möglichkeit nutzen und dort alle Fragen stellen, die man hat.

mariontheresa  28.07.2021, 00:58
@Lexi77

Der ZA drückt dem Patienten das Röntgenbild nicht in die Hand, der ZA hat ein digitales Röntgengerät und zeigt dem Patienten die Aufnahme auf dem Bildschirm. Hat der ZA wirklich noch ein analoges Gerät, ist das Röntgenbild 2 x 3 cm groß, entsprechend schlecht ist für den Laien etwas darauf zu erkennen, und der ZA gibt die Aufnahme nicht dem Patienten, der ZA hat nämlich für 10 Jahre die Aufbewahrungspflicht.

In beiden Fällen sollte der ZA dem Patienten die Aufnahme erklären. Leider scheint das nicht immer der Fall zu sein, oder der Patient versteht die Erklärung nicht, oder er hat vor Aufregung die Hälfte wieder vergessen, oder er traut sich nicht, nochmal nachzufragen, oder die Fragen fallen ihm erst hinterher ein...

In jedem Fall ist es legitim, hier noch mal zu fragen. Manchmal hat man ja Glück, und es finden sich Leute mit Ahnung, die die Frage beantworten können.