Kann mein Psychologe mich, ohne meine Einwilligung, in eine Psychiatrie einweisen?
Ich möchte hier jetzt bitte keine moralischen oder ethischen Meinungen lesen, sondern jedeglich eine Antwort auf meine Frage. Wenn ich meinem Psychologen von Suizidgedanken und einem Suizidversuch erzähle, der allerding schon 2 Monate zurück liegt, kann ich dann trotzdem weiter bei ihm in Behandlung bleiben oder wird er mich, wenn er mich für Suizidgefährdet hält in eine Psychiatrie einweisen?
2 Antworten
Ein Psychologe darf sowieso nicht zwangseinweisen, das dürfen nur Notärzte und die Polizei. Und das auch nur für Akutfälle und nicht für Aussagen die schon zwei Monate zurückliegen.
Das ist nicht ganz richtig und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Polizei darf es nach meiner Kenntnis in Bayern. In Brandenburg beispielsweise der sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises und der Notarzt, aber nicht die Polizei. Natürlich hat jeder Psychologe die Möglichkeit, die jeweilig zuständige Institution zu alarmieren.
Allen Bundesländern ist mehr oder weniger gemeinsam, dass innerhalb von 24 oder 36 Stunden nach Einweisung ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden muss und auch innerhalb dieser Zeit ein Vormundschaftsrichter einen Beschluß fassen muss. Meistens verlassen sich die Vormundschaftsrichter auf das psychiatrische Gutachten und schauen sich den Patienten nicht selbst an.
Das entscheidet dann Dein Psychologe und nicht wir. Es hängt davon ab, ob er bei Dir eine weitere Suizidgefahr sieht oder nicht.
Gegen den Willen geht es nur, wenn eine akute Eigengefährdung besteht. Dazu musst Du Dich im PsychKG Deines Bundeslandes belesen.