Nichtbestätigte Verdachtsdiagnose bei der Krankenkasse entfernen?
Gibt es einen Paragraphen, mit der man eine nichtbestätigte Verdachtsdiagnose bei der Krankenkasse löschen kann?
Schließlich kann man nur gesicherte Diagnosen, die falsch sind, nach SGB 5 §305 bei der Krankenkasse entfernen lassen.
1 Antwort
Die Krankenkasse hat doch damit nichts zu tun. Die Zahlt nicht mal deinen Hausarzt. Du gibst diene Karte hin. Das wird registriert über die kassenärztliche Vereinigung. Dort teilt man die Kosten auf die Krankenkassen auf, nach Anzahl der Patienten und einer evtl. Behinderung, sowie dem Alter. Es geben wenige Sachen, wo deine Krankenkasse direkt handeln muss. Das ist z. B. bei Kuren.
Ein Verdacht wird beim MVZ im Computer gespeichert, da können alle Ärzte darauf zurück greifen. Darum widerrufe deine Unterschrift zur Datenverarbeitung deiner Daten beim Arzt. Ich habe, wenn ich zusätzliche Fachärzte brauche, meine Ärzte in einem anderen MVZ-Bereich. Dann bekommt ein Hausarzt den alten Arztbrief.
Aktuell werden keine Krankendaten auf der Karte gespeichert. Das ist geplant, aber das Bedarf deiner Zustimmung.