Patientenverfügung - Verminderte Flüssigkeitszufuhr?

3 Antworten

eine patientenverfügung machst du am besten formlos.

die ganzen fragebögen taugen nicht für 50 cent.

die DAK hatte mal eine sehr gute broschüre, was alles in eine patientenverfügung rein muss und wie man sie verfasst.

Hallo homer092,

eine gute Frage. Man kann sie aber nicht eindeutig mit Ja oder Nein beantworten. Ich denke, das man hier situationsbedingt, nach Art und Schwere der Erkrankung entscheiden bzw. urteilen sollte. Frage doch deinen HA bzw. bitte ihn um Hilfe. Es gibt auch hier im Netz Beratungsangebote.

Ich persönlich würde im Falle eines Nierenversagens jede Flüssigkeitszufuhr ablehnen. Meine Mutter hatte eine Patientenverfügung, nur war diese nicht konkret genug. Die Folge war, das der Körper massiv Wasser einlagerte und sie hat sich bis zu ihrem Tod sehr gequält. Das möchte ich auf keinen Fall. Es war schwer für mich das anzusehen. Als Grund wurde mir vom Arzt genannt, dazu in einem nicht gerade freundlichen Ton, " sie wollen ja wohl auch nicht, das ihre Mutter verdurstet, deswegen werden wir ja wohl noch Flüssigkeit geben dürfen" .....

Lasse dich da wirklich am besten beraten. 

LG 

Bei einer Patientenverfügung geht es darum festzulegen, wann Du – wenn Du schon nicht mehr kommunizieren kannst – an Deiner Erkrankung lieber natürlich versterben willst und deshalb auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichtest. Wenn Du in der Situation eine Infusion erhälst, kann sich Dein Sterben in seiner Länge verdoppeln bis verdreifachen. Wenn Du das willst, nur zu. Wenn Du dann aber lieber schneller versterben möchtst, solltest Du auf künstliche Flüssigkeitszufuhr verzichten, aber verlangen, dass Du Flüssigkeit geboten bekommst, wenn Du noch selber schlucken kannst (und willst) und sonst gute Mund- und Schleimhautpflege erhälst, damit Du keinen Durst leiden musst.