Die meisten Patientenverfügungen liegen komplett in der Diagnosehoheit von Ärzten


13.10.2024, 11:21

Da stellt sich die Frage: Welche Patientenverfügungsvorlage dient wirklich den Interessen der Patient:innen, ihre Selbstbestimmung und Würde, bis zuletzt zu wahren?

5 Antworten

Man kann seine Patientenverfügung ja selbst formulieren und dafür auch ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Man kann beispielsweise Reanimation, Dialyse, Herzoperationen, Gehirnoperationen, invasive Beatmung und andere nicht gewünschte Dinge ausschließen. Mit diesen Entwurf des Ministeriums könnte ich mich auch nicht identifizieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Arzt im Ruhestand

spade 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 18:03

Ärztliche Hilfe gibt es i.d.R. nicht umsonst und die wenigsten Ärzte kennen sich damit aus, weil sie nicht in der letzten Lebensphase behandeln. Welch Laie kennt sich selber gut genug aus, um eine Patientenverfügung und alles was dazu gehört, konkret und verbindlich selber aufzusetzen? Der Gesetzgeber hat nicht vorgesehen, dass die Beratung zur Erstellung einer Patientenverfügung eine ärztliche Aufgabe ist. Auch darum entwickelt es sich da kaum weiter.

Reha65  13.10.2024, 23:33
@spade

Jeder Intensivmediziner und viele Krankenhausärzte, Palliativmediziner und andere handeln in der letzten Lebensphase. Und würden sich auch manchmal wünschen, dass eine aussagekräftige Patientenverfügung vorliegt. Aber die behandeln eben selten ambulant und deshalb kommt man schlecht an diese ran. Das ist unbefriedigend, da stimme ich Dir zu, aber ändern können wir es alle nicht. Und jeder normal intelligente Mensch kann bestimmte Dinge ausschließen, ich habe Beispiele genannt, falls er das möchte.

spade 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 17:58

Ärztliche Hilfe gibt es i.d.R. nicht umsonst und die wenigsten Ärzte kennen sich damit aus, weil sie nicht in der letzten Lebensphase behandeln.

Meine Verfügung liegt bei meiner Frau in guten Händen !

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – langjährige Berufserfahrung in der Medizin

spade 
Beitragsersteller
 13.10.2024, 18:04

Das hilft mir nicht weiter. Was für eine Frau müsste ich mir da suchen? BTW: Was ist, wenn Deine Frau vor Dir geht; was ich Euch nicht wünsche?

Tigerkater  14.10.2024, 15:15
@spade

Wenn meine Frau vor mir sterben sollte, werde ich diese Verfügung einem meiner Söhne geben. Dort ist sie auch in besten Händen.

Übrigens : Für diese Verfügung habe ich keine Vorlage benötigt. Ich habe sie selbst formuliert.

spade 
Beitragsersteller
 18.01.2025, 09:40
@Tigerkater

»Ich habe sie selbst formuliert.« Das klingt gut, ist aber keine Qualitätsgarantie. Wenn Du magst, schaue ich mir die mal an ...

Tigerkater  18.01.2025, 16:06
@spade

Ich werde mich hüten : So viel Vertrauen habe ich nun auch wieder nicht zu Dir !

kllaura  18.01.2025, 09:38

Aber denke daran, du wirst mit deinen Tipps noch gebraucht. Wir haben beide unsere Leiden. Ich wünsche dir die Kraft, dass du es lange unter uns noch aushältst.

meine Patientenverfügung steht nur das 1 mal 1 mini Patientenverfügung drinnen und das der Rest meine Tochter alle Entscheidungen übernimmt.

da ich mit ihr alles besprochen hab und wir gleich ticken, kann ich 100%ig auf sie verlassen. selbst die Rechtliche Betreuerin kann nur das 1 mal 1 mini Patientenverfügung und dann muss sie kontakt zur meiner Tochter aufsuchen.

tut jemanden Sachen ohne ihre Zustimmung oder was im 1 mal 1 was in mini Patientenverfügung steht, wird meine Tochter mehr als auf 180 hoch gehen.

Abschriften haben auch 2 Freunde von mir und eins gut sichtbar in meiner Wohnung aufbewahrt.

ich hab selbst hier ne Tafel hängen mit Daten von meiner Tochter. was jeder sehen kann und mit ihr Kontaktaufnehmen kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erziehung, hab selber ne Tochter wo ich stolz auf sie bin.
Wenn man sich dann überlegt, dass Krankenhäuser Wirtschaftsunternehmen sind

Limburg geht sogar so weit, sich Dauerpatienten zu züchten, bis 1,5 Millionen€ in 2 Jahren über die Dialysestation verdienen, dann muss der Patient sterben.


spade 
Beitragsersteller
 18.01.2025, 09:42

»dann muss der Patient sterben« ich hätte gedacht: Dann erst darf der Patient sterben!

kllaura  18.01.2025, 20:28
@spade

Nein. Der Patient, der nicht sterben will, wir so auf eine Zeit von 2 Jahren zum Sterben behandelt. So macht das Krankenhaus Limburg mit seinem Schuldenstand das Geld.

habe die vom Ministerium genommen und hoffe das ich diese nie brauchen werde


kllaura  18.01.2025, 09:35

Das ist auch gut so.

spade 
Beitragsersteller
 18.01.2025, 09:44
@kllaura

Ministerium klingt autoritativ, dem ist aber nicht so. Die Vorlagen sind von 2004 und seither inhaltlich nicht verbessert worden, obwohl Gesetz und Gerichtsentscheide weiter gehen.