Die meisten Patientenverfügungen liegen komplett in der Diagnosehoheit von Ärzten
Die allermeisten Patientenverfügungsvorlagen orientieren sich an den Empfehlungen des Bundesjustizministeriums (BMJ) von 2004, die in ihrer Reichweitenvorgabe sehr eingeschränkt waren und leider heute noch sind, obwohl das Gesetz von 2009 weitergehende Festlegungen zulässt.
Die erste Situationsbeschreibung des BMJ zeigt schon, wie beschränkt die Vorgaben sind, sie lautet: „Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde.“ Nun kann keiner genau sagen, wann bei einem Menschen der Sterbeprozess begonnen hat, was damit vollständig in die Diagnosehoheit von Ärzten gelegt ist.
Wenn man sich dann überlegt, dass Krankenhäuser Wirtschaftsunternehmen sind, die mit Behandlungen Geld verdienen wollen/müssen, dann darf unterstellt werden, dass das Interesse, zu diagnostizieren, diese Situation sei eingetreten, aus wirtschaftlicher Sicht gering ist. Was diese Situationsbeschreibung aber noch unwirksamer macht, ist der Umstand, dass sie durch drei Einschränkungen eingeleitet ist, nämlich „aller Wahrscheinlichkeit nach“, „unabwendbar“ und „unmittelbar“.
Die drei weiteren Situationsbeschreibungen sind nicht besser und eignen sich dazu Übertherapie in der letzten Lebensphase zu legitimieren.
Der Palliativmediziner Matthias Thöns sieht im Effekt ein Sterbeverlängerungskartell (siehe Kapitel 14) am Werk, das am Lebensende teilweise mit Übertherapie noch hohe Gewinne einstreichen will. Zu seinem Buch »Patient ohne Verfügung« hat Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach ein zustimmendes Vorwort geschrieben (hervorzuheben, der letzte Absatz).
Da stellt sich die Frage: Welche Patientenverfügungsvorlage dient wirklich den Interessen der Patient:innen, ihre Selbstbestimmung und Würde, bis zuletzt zu wahren?
3 Antworten
Man kann seine Patientenverfügung ja selbst formulieren und dafür auch ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Man kann beispielsweise Reanimation, Dialyse, Herzoperationen, Gehirnoperationen, invasive Beatmung und andere nicht gewünschte Dinge ausschließen. Mit diesen Entwurf des Ministeriums könnte ich mich auch nicht identifizieren.
Jeder Intensivmediziner und viele Krankenhausärzte, Palliativmediziner und andere handeln in der letzten Lebensphase. Und würden sich auch manchmal wünschen, dass eine aussagekräftige Patientenverfügung vorliegt. Aber die behandeln eben selten ambulant und deshalb kommt man schlecht an diese ran. Das ist unbefriedigend, da stimme ich Dir zu, aber ändern können wir es alle nicht. Und jeder normal intelligente Mensch kann bestimmte Dinge ausschließen, ich habe Beispiele genannt, falls er das möchte.
Ärztliche Hilfe gibt es i.d.R. nicht umsonst und die wenigsten Ärzte kennen sich damit aus, weil sie nicht in der letzten Lebensphase behandeln.
Meine Verfügung liegt bei meiner Frau in guten Händen !
Das hilft mir nicht weiter. Was für eine Frau müsste ich mir da suchen? BTW: Was ist, wenn Deine Frau vor Dir geht; was ich Euch nicht wünsche?
Wenn meine Frau vor mir sterben sollte, werde ich diese Verfügung einem meiner Söhne geben. Dort ist sie auch in besten Händen.
Übrigens : Für diese Verfügung habe ich keine Vorlage benötigt. Ich habe sie selbst formuliert.
meine Patientenverfügung steht nur das 1 mal 1 mini Patientenverfügung drinnen und das der Rest meine Tochter alle Entscheidungen übernimmt.
da ich mit ihr alles besprochen hab und wir gleich ticken, kann ich 100%ig auf sie verlassen. selbst die Rechtliche Betreuerin kann nur das 1 mal 1 mini Patientenverfügung und dann muss sie kontakt zur meiner Tochter aufsuchen.
tut jemanden Sachen ohne ihre Zustimmung oder was im 1 mal 1 was in mini Patientenverfügung steht, wird meine Tochter mehr als auf 180 hoch gehen.
Abschriften haben auch 2 Freunde von mir und eins gut sichtbar in meiner Wohnung aufbewahrt.
ich hab selbst hier ne Tafel hängen mit Daten von meiner Tochter. was jeder sehen kann und mit ihr Kontaktaufnehmen kann.
Ärztliche Hilfe gibt es i.d.R. nicht umsonst und die wenigsten Ärzte kennen sich damit aus, weil sie nicht in der letzten Lebensphase behandeln. Welch Laie kennt sich selber gut genug aus, um eine Patientenverfügung und alles was dazu gehört, konkret und verbindlich selber aufzusetzen? Der Gesetzgeber hat nicht vorgesehen, dass die Beratung zur Erstellung einer Patientenverfügung eine ärztliche Aufgabe ist. Auch darum entwickelt es sich da kaum weiter.