Kann ich einen Schwerbehindertenausweis bekommen?

Audiogramm von 2014 - (Recht, Hörgerät, Logopädie)

5 Antworten

Habe mal den Text aus einem Antragsformular kopiert, der beschreibt was laut Schwerbehindertengesetz eine Berechtigung ermöglicht.

"Gehörlosigkeit

Gehörlos ist ein Mensch, bei dem Taubheit beiderseits oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit beiderseits verbunden mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegt. In der Regel zählen hierzu hörbehinderte Menschen, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben ist."

Das Formular kannst Du online runerladen: http://www.versorgungsaemter.de/Antragsformulare/Nordrhein_Westfalen/Behinderung/Erstantrag_Aenderungsantrag_SchwebG.pdf

Ich glaube nicht das du Erfolg hast, meine Tochter ist von Geburt an Schwerhörig, sie hat nur ein richtig ausgebildetes Ohr, an einem Ohr ist die Ohrmuschel sehr klein und der Gehörgang ist nicht vorhanden, sie at nur einen GdB von 20, da wird noch nicht mal ein Ausweis ausgestellt, es gibt nur ein schreiben, das eine Behinderung festgestellt wurde,

Für Schwerhörige ist es sehr schwierig einen Ausweis zu bekommen, es sei denn man ist gehörlos.

Die Klassenkameraden auf der Schwerhörigenschule, die zum Teil noch schlechter hören konnten hatten auch keine Ausweis.

Trotzdem solltest du es versuchen schon um eine Behinderung feststellen zu lassen, dadurch kannst du dir Hilfe vom Integrationsamt holen und es wird dann auch bezahlt.

Der Entscheidung des Versorgungsamtes liegen Tabellen zur Bewertung des Hörverlusts zugrunde. Bei einer beidseitigen mittelgradigen Schwerhörigkeit, d.h. bei einem festgestellten Hörverlust ohne Hörhilfen zwischen 40-60%, erhielte man etwa einen GdB von 30. (Rechtsgrundlage sind die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit - siehe dort GdB-Tabellen im Kapitel 26.5).

Es fließen aber noch weitere Kriterien ein: z.B. in welchem Lebensalter die Hörschädigung aufgetreten ist (seit Geburt, vor dem 7. Lebensjahr oder vor dem 18. Lebensjahr) und inwieweit die Sprachentwicklung beeinträchtigt ist, ob eine Hörgeräteversorgung möglich ist und ob sich der Antragsteller noch in der Aus- oder Weiterbildung befindet und deshalb erhöhten Kommunikationsbedarf hat. Auch seelische Belastungen und psychische Probleme können eine Rolle spielen.

Lies bitte alles > http://www.best-news.de/?ausweis

Viele Grüße rulamann

Hallo 12Marc34!

Ob bei Deiner Hörbehinderung auch ein GdB infrage kommt, solltest Du mal bei Deinem HNO-Arzt abklären. Solche Fachärzte kennen sich oft recht gut damit aus, da sie ja auch schon mal die Gutachten dafür erstellen müssen. Frag einfach mal nach! Vielleicht hast Du ja noch andere Krankheiten, die dabei auch eine Rolle spielen könnten? Aber wie hoch dann ggf. die Einstufung ausfällt, kann man vorher nicht so genau sagen. Einen Ausweis bekommst Du aber erst ab einem GdB von mindestens 50%!! Für die niedrigeren Einstufungen kannst Du nur z.B. Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen.

Alles Gute wünscht walesca

Hallo Marc,

es ist schwierig zuerst sollte man einmal wie hier schon beschrieben mit dem behandelnden Arzt sprechen. Er könnte zuerst einmal eine kurze Stellungsnahme dazu schreiben, wie er das Ganze sieht. Allerdings ist es ganz schwierig da einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen. Ich würde dazu einmal ins Versorgungsamt Deiner Kommune gehen. Im Behördendeutsch heißt das Feststellung der Behinderung.

http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.5.1.htm

Wenn man doch einen Ausweis bekommt ist der zuerst befristet. Denn selbst wenn man sehr sehr schlecht hört bestünde noch die Möglichkeit mit einem Cochleaimplantat etwas zu tun. Selbst Mehrfachbehinderte bekommen nicht ohne weiteres einen Schwerbehindertenausweis.

Die genannten 20 GdB sind im Rahmen des Möglichen. Du solltest unbedingt nachfragen ob die Arbeitsagentur dei Kosten für das Integrationsamt übernimmt. Es ist Heute als Behinderter nicht ganz so einfach eine Stelle zu bekommen. Von Schwerbehinderten gar nicht zu reden. Das heißt ein Schwerbehindertenausweis kann auch ein Nachteil sein.

Die Hoffnung das man mehr Urlaub bekommt und nicht ganz so schnell gekündigt wird ist mitunter falsch. Auch Schwerbehinderten kann man ohne Riesen Aufwand kündigen.

VG Stephan