Therapiestunde rechtzeitig abgesagt?
Meine Schwester hatte heute einen Termin beim Psychotherapeuten. Sie konnte jedoch den Termin kurzfristig nicht wahrnehmen und hat ihn ca. 2 Stunden vor dem Beginn angerufen und aufs Band gesprochen, dass sie nicht kann. Er hat aber das Band nicht abgehört und ist nun sauer und behauptet, sie hätte nicht rechtzeitig abgesagt. Ist die Stunde nun futsch? Kann sie diese nicht mehr nachholen?
2 Antworten
Hallo...
zu diesem Thema gab es bisher unterschiedliche Aussagen/Beurteilungen!
Eigentlich dürfen Sie es nicht! Termine sind lediglich ein Hilfsmittel der Arztpraxen um organisatorische Abläufe zu regeln! Stellen also keinen rechtsverbindlichen Vertrag dar!
Aber anders ist es wohl wenn man einen Behandlungsvertrag eingeht,z.B.bei ambulanten Operationen;-oder aufwendigen Zahnbehandlungen.Was dann aber schriftlich dargelegt werden muß!
Nun gibt es aber ein Urteil vom Amtsgericht Bremen welches man sich mal durchlesen sollte:
www.heilberufsrecht.de/aerzte/urteile/ag-bremen-urt-v-09022012---9-c-0566-11/--index.html
AH
Meine Psychaterin hat mir die Rechnung von 60 euros gestellt, weil ich meinen letzten Termin (letzte Woche) nur 24 Std vorher abgesagt hatte. Der Grund: Mein 5 jaehriger Sohn hatte ploetzlich Magen-Darm Entzuendung und ich musste leider zu Hause mit ihm bleiben. Sie hat leider kein Ersatzpatient innerhalb von 24 Std finden koennen, deswegen musste ich die Sitzung zahlen... Leider kann ich nichts dagegen sagen: auf dem unterschriebenen Vertrag steht es mind. 48 Std vorher Absagen...:-( Persoenlich finde ich es ein bisschen uebertrieben, weil mein Grund relevant war. Wenn ein Kind krank ist, kommt es ploetzlich. Tja... Beim naeschten mal, falls mein Sohn wieder krank ist, dann komme ich trotzdem zur Sitzung mit dem kranken Kind und es ist mir Wurst, ob der Klein auf ihrem Teppisch kotzt...
www.heilberufsrecht.de/aerzte/urteile//ag-bremen-urt-v-09022012---9-c-0566-11/--index.html
Falls es wieder nicht geht hier das Urteil : AZ.:9c 566/11 Amtsgericht Bremen