Therapiestunde rechtzeitig abgesagt?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo...

zu diesem Thema gab es bisher unterschiedliche Aussagen/Beurteilungen!

Eigentlich dürfen Sie es nicht! Termine sind lediglich ein Hilfsmittel der Arztpraxen um organisatorische Abläufe zu regeln! Stellen also keinen rechtsverbindlichen Vertrag dar!

Aber anders ist es wohl wenn man einen Behandlungsvertrag eingeht,z.B.bei ambulanten Operationen;-oder aufwendigen Zahnbehandlungen.Was dann aber schriftlich dargelegt werden muß!

Nun gibt es aber ein Urteil vom Amtsgericht Bremen welches man sich mal durchlesen sollte:

www.heilberufsrecht.de/aerzte/urteile/ag-bremen-urt-v-09022012---9-c-0566-11/--index.html

AH


Meine Psychaterin hat mir die Rechnung von 60 euros gestellt, weil ich meinen letzten Termin (letzte Woche) nur 24 Std vorher abgesagt hatte. Der Grund: Mein 5 jaehriger Sohn hatte ploetzlich Magen-Darm Entzuendung und ich musste leider zu Hause mit ihm bleiben. Sie hat leider kein Ersatzpatient innerhalb von 24 Std finden koennen, deswegen musste ich die Sitzung zahlen... Leider kann ich nichts dagegen sagen: auf dem unterschriebenen Vertrag steht es mind. 48 Std vorher Absagen...:-( Persoenlich finde ich es ein bisschen uebertrieben, weil mein Grund relevant war. Wenn ein Kind krank ist, kommt es ploetzlich. Tja... Beim naeschten mal, falls mein Sohn wieder krank ist, dann komme ich trotzdem zur Sitzung mit dem kranken Kind und es ist mir Wurst, ob der Klein auf ihrem Teppisch kotzt...