Überweisung nachreichen im neuen Quartal?
Hallo.
Hatte am 25.3 einen Termin bei einem Andrologen, der mir dann mitteilte dass ich die Überweisung des Hausartzes/Urologen nachreichen könnte - mir wurde ursprünglich nicht mitgeteilt dass ich überhaupt eine Überweisung brauche. Habe dann einen Termin gemacht und diesen nun nächste Woche. Nun habe ich ein Schreiben bekommen datiert vom 31.3. dass ich 10 Tage Zeit hätte die Überweisung nachzureichen. Nun: Es hat ja ein neues Quartal begonnen! (was mir entgangen ist, worauf ich auch nicht hingeweisen wurde, also kein "denken sie daran es muss eine Überweisung aus dem ersten Quartal sein"). Könnte es nun probleme geben? Müsste ich versuchen, die Überweisung rückdatieren zu lassen? Ist das legitim? Da ich vor 6 Jahren genau bei dem Andrologen schonmal einen Termin gehabt habe, gehe ich davon aus dass mein Urologe mir damals auch eine Überweisung erstellt hat, bringt mir das was? - habe online gelesen dass man Überweisungen rückdatieren lassen kann wenn diese Überweisung schonmal existiert hat? War also ein "folgetermin" - auch wenn 6 Jahre her. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
1 Antwort
Seit es die Krankenkassenkarte gibt, liest die jeder Arzt beim ersten Termin im neuen Quartal ein, und dann kann er die Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen. Ein Überweisungsschein ist also für die Abrechnung nicht nötig.
Manche Fachärzte wollen aber trotzdem einen Überweisungsschein - ich kenne es (beruflich) vom Kieferchirurgen - damit eindeutig klar ist, welche Behandlung der Chirurg machen soll. Auf die Angaben von Patienten verlässt man sich in dem Fall besser nicht.
Diese Überweisung ist nur ein Wunsch des Chirurgen; sie hat nichts mit der Abrechnung zu tun und ist somit vom Quartal unabhängig. Dein überweisender Arzt kann dir also jederzeit auch rückwirkend eine Überweisung geben.
Warum die Praxis die Überweisung bis zum 10. des neuen Quartals unbedingt haben will, ist im Zusammenhang mit der Abrechnung nicht ersichtlich. Die Quatalsabrechnung muss zwar bis zum 10. des Folgequartals bei der KV eingereicht worden sein, aber ein Überweisungsschein ist dafür nicht nötig.
Meine Kenntnisse beziehen sich allerdings nur auf die Beziehung Zahnarzt - Kieferchirurg - Kieferorthopäde.
aber da der abrechnungszeitraum am 10.4 endet macht natürlich die 10 tage frist von dem schreiben vom 31.3 irgendwie sinn. habe jetzt auch gelesen dass eine überweisung vorgelegt werden muss bevor der abrechnungszeitraum endet und nicht unbedingt aus dem quartal stammen muss. beispiel: eine überweisung ausgestellt am 6.4 ist also anscheinend noch ok wenn man den termin, wie ich, am 25.3 hatte.
danke für die antwort :) online habe ich oft gelesen dass man eine überweisung nicht rückdatieren kann - dann hätte ich also ne überweisung vom 2. quartals für eine behandlung die im 1. stattgefunden hat. und da habe ich eben gelesen dass eine überweisung zwar im nächsten quartal noch gültig ist aber eine überweisung nicht für eine behandlung im vorangegangen quartal herhalten kann. und dass die überweisung für die abrechnung nicht nötig ist wundert mich auch, weil auf dem schreiben vermerkt ist dass wenn die überweisung nicht in 10 tagen da ist ich selbst für die behandlung aufkommen muss. ich würde die info natürlich einfach selbst bei dem andrologen einholen wenn nicht heute sonntag und morgen feiertag wäre. ich hoffe es ist einfach wie du es sagst und die überweisung die ich nächste woche erhalte reicht denen