Überweisung nachträglich einreichen
Ich war kürzlich beim Arzt und hatte die Überweisung dorthin zu Hause vergessen. Netterweise wurde ich aber dennoch behandelt, mit der Bitte diese nachzureichen. Dazu bin aber krankheitsbedingt leider nicht mehr gekommen. Nun haben wir ja ein neues Quartal und die Überweisung hat ja damit wohl die Gültigkeit verloren.Muss ich dann nun nur die Praxisgebühr für dieses neue Quartal zahlen, oder auch rückwirkend für das letzte? Wie funktioniert das dabei mit der Abechnung?
1 Antwort
Hallo, da das neue Quartal erst begonnen hat,gehe sobald wie möglich zu dem Arzt und reiche sie nach,eventuell macht er eine Ausnahme und das kann noch nachbearbeitet werden,normalerweise müssen die Überweisungen bis Ende des Quartals (in diesem Fall Ende März)abgegeben werden.