Versorgungsamt
Ich habe kürzlich einen Verschlechterungsantrag an das Versorgungsamt gestellt der noch in Arbeit ist. Heute bekam ich eine neue Diagnose: Karpaltunnelsyndrom. Macht es Sinn wenn ich dem Versorgungsamt noch Bescheid darüber gebe und noch einen Bericht von der heutigen Diagnose anfordern lasse oder würde das eher nicht in die Berücksichtigung mit einfliessen?
2 Antworten
Im Einzelfall ist es natürlich von hier aus absolut nicht zu beurteilen, ob eine Diadnoseergänzung sinnvoll und zielführend ist. Dazu fehlen viel zu viele Details.
Grundsätzlich trägt natürlich jede zusätzliche medizinische Information zur Komplettierung des Gesamtbildes bei und erleichtert somit die Antragsbearbeitung.
Aber, wie wäre es denn einfach mal beim zuständigen Sachbearbeiter nachzufragen?
Es kommt darauf an, ob die bereits dargestellten Diagnosen mit der neuen in Zusammenhang gebracht werden können und der Zustand sich dadurch veschlechtert. Z.B. ein defekter Ellenbogen oder Schulter und dazu dann das Karpaltunnelsyndrom - das würde da den Gesamtzustand des Armes verschlechtern und Berücksichtigung finden.