Wann habe ich ein Recht auf Umschulung?
Hallo,
ich weiß nicht, ob die Frage nicht eher in ein rechtliches Forum gehört, aber vielleicht gibt es ja hier jemand mit persönlichen Erfahrungen. Also Fakt ist, dass ich die Diagnose "Bandscheibenvorwölbung" habe. Diese verläuft in vielen Fällen schmerzlos, jedoch nicht bei mir. Ich habe Schmerzen, wenn ich lange sitze, auch mit Lehne nach einiger Verzögerung, oder wenn ich stehe. Aufgrund meines Hohlkreuzes und Rundrückens ist es schwer für mich, aufrecht zu sitzen, ohne dabei zu verkrampfen. Meinen Beruf als Gärtner musste ich schon aufgeben, bzw. ich wurde gekündigt und bin jetzt in Hartz4 gerutscht. Ich habe versucht ehrenamtlich zu arbeiten, aber schon beim "leichten Kisten tragen", als ich Lebensmittel für die Tafel sammelte äußerte sich ein dumpfer Schmerz. Die Schmerzen gehen von der Lendenwirbelsäule aus, sind beim sitzen stechend und strahlen manchmal sogar ins Bein. Mein Hausarzt sagte, es wäre sinnvoll einen Bürojob zu erlernen, aufgrund der starken Schmerzen in Sitzposition bekomme ich da erhebliche Zweifel dran. Ich fühle mich am wohlsten, wenn ich gehe, dann habe ich überhaupt keine Schmerzen. Jedenfalls im Moment noch nicht Es gibt kaum Berufe, die ich ausführen kann. Eigentlich sollte ich doch einen Anspruch auf eine Umschulung in einen Beruf haben, in dem ich viel gehe. Beispielsweise als Streetworker. Es ist langsam echt deprimierend und aussichtslos, ich weiß nicht mehr was ich tun soll. Der Antrag bei der Rentenversicherung auf Erwerbsminderungsrente geht bald raus, macht es Sinn meine Schmerzen zu dokumentieren? Ich war auch beim Orthopäden, der auf jeden Fall eine schmerzbedingte Protrusion festgestellt hat. Das Arbeitsamt bzw. der kassenärztliche Dienst stellte aufgrund meiner schweigepflichtsentbundenen ärztlichen Unterlagen fest, dass man mich erstmal 6 Monate in Ruhe lassen müsse. Steigert das meine Chancen?
LG Gabber
3 Antworten
Hallo Gabber,
also mal ganz allgemein wenn ein AN aus körperlichen bzw. aus psychischen Problemen heraus seine alte Arbeit nicht mehr ausüben kann hat er schon Anspruch auf Hilfe.
Das nennt sich dann Teilhabe am Arbeitsleben
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Teilhabe-am-Arbeitsleben-398.html
Du kannst aber nun nicht hingehen und sagen OK ich will eine Umschulung. Sondern in den 6 Monaten würde ich mich schlau machen. Die Arbeitsagentur wird ja über Deine Zusammenhänge inzwischen Bescheid wissen
Das heißt gehe einmal in die Arbeitsagentur und mache Dich schlau was Du neben dem Beruf als Streetworker machen könntest den so eine Anstellung zu finden ist wirklich nicht ganz so einfach. Also als Alternative.
Wenn Du bei der Arbeitsagentur bist frage einmal nach ob Du zum Integrationsfachdienst gehen kannst den zahlt die Arbeitsagentur. Ja und frage .nach was möglich ist in Deiner Situation. Die kennen sich da gut aus weil dies ihr Job ist.
Ob man Dir dann im Endeffekt eine Umschulung zu was auch immer bezahlt ? es könnte auch passieren das man sagt da gäbe es eine Stelle wenn sie eine zwei Lehrgänge odgl. machen können sie da anfangen.
Ein weiteres Problem ist wenn man Dir eine Teilerwerbsminderungsrente zubilligt heißt das Du kannst weniger als 8 Stunden arbeiten. Also ist eine Teilzeitarbeit gefragt
Wenn Du eine Teilerwerbsminderungsrente bekommst solltest Du zwingend auf die Hinzuverdienstgrenze achtem. (siehe Rentenbescheid letzte Seite.)
Also es wird evtl. nicht ganz so einfach eine Stelle zu finden Teilzeit und ..ich denke im Moment an eine größere Firma odgl. und Postverteilung oder etwas in der Richtung wenn das mit dem Streetworker nicht klappt.
Dazu würde ich einmal zum VDK / SoVD odgl. (Sozialrechtsberatung einmal die Woche) gehen und nachfragen wie man in Deiner Situation vorgehen könnte. Denn die Kostenträger Rentenversicherung udgl. müssen die Kostengünstigste Version für Dich finden. Das heißt es kann passieren das Du schon einmal Hilfe brauchst Widerspruch schreiben usw. .
Also setze Dich einmal mit dem Thema auseinander. Inzwischen hofft die DRV , Arbeitsagentur. ugl. das Du nach sechs Monaten wieder arbeiten kannst wie als Jugendlicher.... Das heißt es wird kein Spaziergang einen Bürojob in solchen Zeiten Teilzeit ist sehr schwierig zu finden (Dein Alter..?) Allerdings musst Du da nicht zwingend die Ganze Zeit sitzen es gibt auch sogenannte Stehpulte also man könnte den Arbeitsplatz dann schon anpassen.
So das für den Anfang
VG Stephan
Zumindest in Österreich ist bis auf einige Namen (Arbeitsmarktservice statt Agentur etc.) die Situation nahezu identisch......
LG, Alois
Hallo Gabber92,
es gibt kein "Recht auf Umschulung" - die Entscheidung liegt in diesem Falle einzig und allein beim zuständigen Sachbearbeiter; und bezüglich der Dokumentation: Je mehr, desto besser!
Liebe Grüße, Alois
Streetworker sind Sozialarbeiter mit Abitur und Studium, das ist keine Umschulung. Leichte körperliche Tätigkeit im Freien mit Bewegung ist z.B. Briefträger. Die haben Fahrräder und brauchen nicht sehr viel tragen und es ist kein Lehrberuf. Informier Dich einfach mal, was es da so gibt.
An den Briefträger habe ich auch gedacht. Oder Politesse (Ordnungsamt)! Die sind auch viel unterwegs. Und ich kenne einen, der macht das auch, obwohl er vorher in einer ganz anderen Branche (Bekleidung) gearbeitet hat. Und der hat keine große Umschulung gemacht.
Akka2323 also hier in Niedersachen kann man eine schulische Ausbildung machen zum Pädagogen. Dauert insgesamt 4 (2x2, erst Assistent, dann Pädagoge) Jahre, in Hamburg sogar nur 2. Das AA übernimmt es nicht, da schulisch, die RV eventuell und das ist noch unklar Aber danke euch beiden, auch Lexi77 für die Alternativen wenn es denn nicht klappt. Ich wollte schon immer mal wie ein Sherrif rumlaufen (Politesse) :D Kleiner Scherz am Rande
PS. das Beschriebene trifft auf Deutschland zu bei AT und CH udgl. könnte das deutlich anders aussehen.