Wartezeit bei Zahnzusatzversicherung?
Hallo,
bei mir steht demnächst ein Zahnersatz an, der bekanntlich ziemlich teuer wird. Mein Zahnarzt hat mir geraten, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, damit ich nicht allein für die Kosten aufkommen muss.
ich habe in vielen Policen etwas von einer Wartezeit gelesen.. Was soll das bedeuten? Dass mir das Geld erst nach der Wartezeit erstattet wird und dass ich es selbst vorschießen muss?
LG
3 Antworten
Wartezeit bedeutet, dass die in der Versicherung angebotene Leistung ( also Kostenerstattung ) erst nach Ablauf dieser Frist erfolgt.
Soll heißen : Erst Kosten von Behandlungen nach dieser Wartezeit werden erstattet.
Wie schon richtig erwähnt wurde bedeutet die Wartezeit (leider) nicht, dass die Kosten erst nach ihrem Ablauf erstattet werden. Wird die Behandlung vor Ablauf der angegebenen Wartezeit durchgeführt, musst du die Kosten selbst tragen (das müsste dein Zahnarzt eigentlich auch wissen). Der Grund dafür liegt auf der Hand, auch wenn es im Kontext der meisten Versicherungen wohl eher unüblich ist:
Zahnbehandlungen sind teuer und man möchte den Leuten den "Garaus" machen, die nach Ablauf der gesetzlichen Vertragsbindung und nach Bezahlung der Behandlung die Versicherung kündigen. Soll heißen: Einmal Behandlung bezahlen lassen und dann so schnell es geht kündigen ist nicht.
Das kannst du auch hier genauer nachlesen: https://www.zahnzusatzversicherungtest.net/#wartezeit
Weiterhin ist es so, dass auch nach der Wartezeit nur ein Teil der Kosten erstattet wird. Das hängt dann von der jeweiligen Versicherung ab. Die "guten" bezahlen dann schon einen Großteil der Behandlungskosten, andere lassen da jahrelang auf sich warten.. sozusagen ein erzwungener Treuebonus.
Wartezeit bedeutet, dass du erst nach Ablauf dieser Leistungen in Anspruch nehmen kannst. Meist sind das acht Monate.
Das heißt, du musst erstmal acht Monate versichert sein, bevor die Versicherung etwas bezahlt. Dabei geht es nicht um den Zeitpunkt der Rechnungsstellung, sondern der Leistungserbringung. D. h., es reicht nicht, wenn die Rechnung, die du einreichst, erst nach Ablauf der Wartezeit ausgestellt wurde, sondern der Arzt darf dich auch erst dann behandelt haben.
Ich verstehe ... sehr schade, dachte so kann man sich etwas Geld sparen. Aber gibt es auch ZZV ohne diese Wartezeit, weißt du/wisst ihr da was?
Und ich frag mich außerdem, wieso mein Arzt mir das nicht gleich mitgeteilt hat.