450€ Job auf anderen Namen anmelden strafbar?
Angenommen , um ein zweiten 450€ Job , aus Sicht des Arbeitnehmers, ohne Abgaben den Mindestlohn zu verdienen, meldet man seine Mutter für den Job an.
Da es nur Zeitungen sind kommt nur die ersten 3 male jemand mit und guckt ob es klappt, ab dann kann ja Sohnemann den zweiten 450€ Job steuerfrei machen ( Mama hat schon Vollzeit ihr reicht das ).
9 Antworten
Hallo,
ja, das ist strafbar.
Kranken- und Rentenversicherung bekämen weniger Beiträge und die Pflege- und Arbeitslosenversicherung bekämen gar keine Beiträge.
Ggf. sind noch weitere staatliche Stellen negativ betroffen (z.B. Bafög-Amt). Oder Steuerbetrug der Eltern durch falsche Steuererklärung (Angaben zu den Einkünften des Sohnes).
Oder unrechtmäßige Unterhaltsansprüche gegenüber den beiden Eltenteilen.
Oder ....
Gruß
RHW
Und was soll das dir bringen?
450Euro mit Zeitungen im Monat zu verdienen ist ein Knochenjob. Wenn du Hochhäuser drin hast geht es mit viel Glück.
Davon abgesehen ist es Betrug zwei auf unterschiedliche Personen anzumelden. Lass es. Such dir lieber ne Tätigkeit über 16 Stunden in der Woche zusätzlich.
Betrug an Staat, Steuer und Sozialversicherungen.
Ich kann nachvollziehen, weshalb man dazu neigt, dies zu tun, aber es ist leider dennoch strafbar und ich würde davon abraten.
aber es ist leider dennoch strafbar
Wieso "leider"?
Es geht um die Hinterziehung von Abgaben zur Sozialversicherung zu Lasten der Allgemeinheit!
Bei 450€ musst du nichts abgeben.. darüber schon.
egal wie du es dir schön reden willst, es ist Betrug
Ja, das ist steuerbetrug
Und Betrug an den Sozialversicherungen .
Wieso , der Arbeitgeber zahlt doch Sozialabgaben on top
Aber mehr als Mindestlohn gibt es eh nicht , was der Arbeitgeber an Abgaben zahlt ( weniger als beim Vollzeit Job ) würde er sich sonst in die eigene Tasche stecken. Und so hat Sohnemann Abgaben und Steuern zu zahlen vom Mindestlohn , bei 2 450€ Jobs.
Der steckt nichts in die eigene Tasche und wenn du über 450€ kommst, musst du sozialabgaben zahlen
Nein ich meine wenn er nichts zahlen müsste an Abgaben gäbs trotzdem nicht mehr Geld für den Arbeitnehmer
Weil der Arbeitgeber sich das Geld selbst einstecken würde
Nein ich meine wenn er nichts zahlen müsste an Abgaben gäbs trotzdem nicht mehr Geld für den Arbeitnehmer
Weil der Arbeitgeber sich das Geld selbst einstecken würde
der AG muss auch für einen 450€ Job sozialabgaben abführen
Genau aber weniger als bei einer Vollzeitstelle. Weil Arbeitnehmer nichts abgeben muss , den Mindestlohn voll behalten darf.
Ändert aber nichts daran, dass du dich strafbar machst… und es ist logisch, dass man bei einer Vollzeitstelle mehr zahlt, als bei einem 450€ job
Wieso vom Mindestlohn noch so viel Geld abgeben
450€ , da arbeite ich weniger Stunden als ich Unterrichtszeit in der 1. Klasse hatte ( 4 Unterrichtsstunden täglich ).