Brustkrebs / 450 Euro Job / Unterhalt / Gelder
Hallo zusammen, ich hab die Diagnose Brustkrebs. Ich bin alleinerziehende Mutter von einer 6 und einer 2 jährigen Tochter. Im Moment arbeite ich auf 450 euro Basis und beziehe noch Unterhalt von meinem Ex-Mann. Da ich nur auf Basis arbeite und unterhalt bekomme zahle ich meine Krankenkasse selbst. Es war geplant dass ich ab März halbtags arbeite und dann wieder über dem ARbeitgeber versichert bin. Dies ist ja nun hinfällig da ich für längere Zeit ausfalle. Ich mache mir nun große Sorgen bezüglich des Geldes. Mein Anwalt meinte dass mein Ex-Mann noch Unterhalt für mich zahlen müsse bis die Kleine 3 Jahre alt ist. Aber es fallen dann ja auch die 450 Euro weg und die Krankenkasse muss ich ja trotzdem selbst zahlen. da wird es sehr eng mit dem Geld. Vielleicht kann mir jemand helfen. Hab ich Anspruch auf Lohnfortzahlung ? Bekomm ich Geld vom Amt ? Soll ich meinen Arbeitgeber fragen ob er mich auf Stundenbasis einstellt damit ich über ihn versichert bin oder geht dass nicht ? Was ist da am besten in meiner Lage ? Versicherungen hab ich nur die üblichen wie Unfallversicherung, Haftpflicht. Meine Berufsunfähigkeitsversicherung die an einer Lebensversicherung gekoppelt war musste ich leider leider vor 1 1/2 Jahren kündigen da ich kein Geld mehr hatte. ich hoffe wirklich sehr dass einer von Euch mir ein wenig helfen kann.... Lila
7 Antworten
Hallo,
nun mal der Reihe nach:
- zum Unterhalt für Dich, Dein Anwalt wird das wissen, es wird also so sein wie er sagt. Das bedeutet max. noch 12 Monate Unterhalt
- trotz Deiner Diagnose muss es nicht ausgeschlossen sein eine Anstellung zu finden, es ist eine Frage ob und wie man sich arrangieren kann. Ich würde mich auf alle Fälle mit dem Amt unterhalten ob es ggf. Fördermöglichkeiten geben kann, die es einem möglichen Arbeitgeber schmackhafter machen könnten den Weg zu gehen. Im Gesetzbuch wird man darüber nichts finden, jedoch sind Ämter auch flexibel und können so durchaus auch auf Einzelsituationen reagieren. Klar, dass man hartnäckig sein muss, der Versuch kostet nichts
- im Minijob bekommst Du 6 Wochen Lohnfortzahlung, danach ist Schluss
- die Frage an den AG ist eine Möglichkeit, aber auch hier würde ich, wie unter 2 erst das Gespräch mit dem Amt suchen, auch wenn es keine Garantie gibt, so ist es doch eine Möglichkeit
- Ergibt sich bzgl. der Arbeit keine Möglichkeit, bleibt die Möglichkeit der Grundsicherung. Diese musst Du beim Sozialamt beantragen, die Anträge sind umfangreich und gleichen schon eher einer Doktorarbeit. Mit ein wenig guten Willen aber ist es zu schaffen auch dann, wenn sie einem Offenbarungseid gleich kommen. Mit dieser Sicherung aber kommt Du wieder annähernd an Deinen derzeitigen Lohn.. ich glaube es sind aktuell € 380,-- +-. Hinzu kommt ggf. Wohngeld und besondere Zuwendungen eben für die Kinder
- ob eine BU in Deinem Fall eingesprungen wäre. wage ich zu bezweifeln. Aber egal die Versicherung ist eh gekündigt.
Grundsätzlich also ist anzumerken, dass der Staat für solche Situationen sehr wohl Programmen hat damit keiner unter die Räder kommt, auch wenn diese oft umständlich zu beantragen sind und sich viele schämen diese zu beantragen. Beides kann und darf kein Grund sein darauf zu verzichten, zumal wir ja alle auf eine vorübergehende Situation bei Dir hoffen.
Sicher muss man dazu einiges an Zeit aufwenden und Unmengen an Unterlagen beibringen, ein Aufwand bei dem man schnell den Überblick verlieren kann. In einer solchen Situation sind aber z.B. auch die Kirchen, ja tatsächlich die Kirchen, kompetente und vor allem hilfsbereite Ansprechpartner. Ein nur etwas engagierter Pfarrer findet Mittel und Wege, auch das ist also einen Versuch wert.
Was ist Schlussendlich damit sagen möchte ist, dass eben gerade für Situationen wie die Deine die sozialen Netze der BRD gestrickt wurden, sicher kein einfacher Weg aber einer der zur Verfügung steht. Diese Sorge kann Dir zumindest auf eingeschränkte Dauer genommen werden und Du kannst Dich auf Deine hoffentlich baldige Genesung konzentrieren.
Kopf hoch und vor allem gute und schnelle Besserung!
Gesetzlich gesehen hast du auch bei einem 450 € Job das Recht auf 6 Wochen Lohnfortzahlung. Aber leider halten sich viele Unternehmen nicht daran und was ist nach den 6 Wochen?Du kannst bzw.musst ALG II beantragen dann bist du auch krankenversichert ohne es aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen.denn wie willst du sonst alle weiteren Kosten bestreiten wenn dir 450 e wegfallen wenn du auf Grund der Erkrankng nicht arbeiten kannst?
Alles Gute!
Du solltest vielleicht mal, so schnell wie möglich, einen Sozialdienst aufsuchen und dich beraten lassen. Rufe auc mal beim Caritas an und schildere deine Lage.. Die können dir vielleicht Kontakte geben an die du dich zur Beratung wendn kannst.
Lasse deinen RA klären ob der Unterhalt von deinem Ex erhöht werden kann wen du krankheitsbedingt nicht arbeiten und zuverdienen kannst.
Bescheuerte Situation in der du bist. Vesuche dich durch deine finanzielle Situation nicht runter ziehen zu lassen. Wenn du eine Vertrauensperson hast, dann lege dieser lieer mehr in die Hände als zu wenig.
Ich wünsche dir den besten Verlauf für alles was vor dir liegt.
Hallo,
der Arbeitgeber hat für 6 Wochen Entgeltfortzahlzung zu leisten (wird bei Minijobs aber unrechtmäßigerweise häufig nicht gemacht)
die Krankenkasse zahlt danach kein Krankengeld
wenn die Einahmen nicht reichen, kann ggf. beim Jobcenter Arbeitslosengeld II beantragt werden.
ggf. beim Jugendamt nach Hilfen erkundigen: z.B. Unterhaltsvorschuss
beim Wohnungsamt der Stadt nach Wohngeld erkundigen
bei der Arbeitsagentur nach Kindergeldzuschlag erkundigen
bei der Krankenkasse zu den Themen Zuzahlungsbefreiung und Fahrkosten beraten lassen.
Wenn man mehr als 450 Euro brutto verdient, entfallen die bisherigen freiwilligen Krankenkassenbeiträge und es besteht auch Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Noch Fagen offen?
Gruß
RHW
Das Thema Haushaltshilfe bei der Krankenkasse ansprechen!
Zuerst sollte mal geklärt werden,was du an KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zu zahlen hast,was du Brutto / Netto verdienst,wie hoch deine KK - Beiträge sind und was dein EX - Mann an Nettoeinkommen hat !
Der Unterhalt bis zum 3 Lebensjahr des jüngsten Kindes würde dir zustehen,wenn dein EX - nach der Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als 1100 € Netto hätte,das ist nämlich sein Selbstbehalt,wenn es um deinen Unterhaltsanspruch geht.