Ab wann gilt eine Erwerbsminderung
Hallo, ich bin 51 Jahre alt. Im Januar hatte ich eine Knie-OP (rechtes Knie) wegen Arthrose. Nach der OP wurden die Beschwerden zwar besser aber Treppensteigen und kniehen ist immer noch sehr schmerzhaft. Im linken Knie habe ich ebenfalls Arthrose und Probleme. Anscheinend ebenfalls durch die Arthrose wölben sich jeweils 2 Bandscheiben im Bereich der LWS und HWS heraus. Eventuell wird hier eine OP zum Einsatz einer künstlichen Bandscheibe durch geführt werden müssen. Nun habe ich vor einer Woche auch noch eine OP wegen einem Nabelbruch gehabt. Es wurde ein Netz eingesetzt. Da ich immer körperlich schwer gearbeitet habe und das nun vermutlich nicht mehr geht, frage ich mich, ob ich irgend etwas beantragen könnte. Etwa Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente. Zur Zeit versuche ich mit Hilfe meiner Krankenkasse eine Reha zu bekommen. Vielleicht hat jemand Tipps für mich was ich versuchen könnte da ich absolut ratlos bin.
4 Antworten
Erwerbsminderungsrente bekommst du wenn du weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten kannst.
Berufsunfähgkeitsrente nur wenn du eine BU Versicherung hast und definitiv NICHT mehr in deinem Beruf arbeiten kannst
Erwerbsunfähig ist man wenn man weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann.
Das muss der Amtsartz feststellen.
Du kannst erst mal einen Antrag auf Arbeitsunfähigkeit bzw Erwerbsminderung stellen. Der vermutlich abgelehnt wird. Dann legst du Widerspruch ein. Die Rentenversicherung bestimmt dann einen Arzt der dich untersucht und sagt in wie fern eine Beeinträchtigung vorliegt.
Es geht um folgendes. Mein Vater wollte wegen einem Erbe einen Rechtsstreit führen. Da er finanziell dazu nicht in der Lage war, bat er mich im das erforderliche Geld für Anwalt usw. vor zu strecken. Wenn er den Prozess gewinnt, würde ich eine zusätzliche Summe für meine Hilfe erhalten. Dies wurde in einer Verfügung fest gehalten die von meinen beiden Eltern unterschrieben wurde.
^^ sehr gute Antwort,dem ist nicht´s hin zu zu fügen.....
gibt es auch in deiner Nähe , die beraten dich kostenlos
Berufsunfähigkeitsrente gibt es für deinen Jahrgang nicht mehr.
Eine Erwerbsminderung wird von einem Arzt der Rentenversicherung festgestellt, wenn du weniger als 3 Stunden täglich IRGENDEINE Tätigkeit ausüben kannst.
Bei weniger als 6 aber mehr als 3 Stunden gibt es die halbe Erwerbsminderungsrente.
Der Weg dahin führt über eine REHA: Durch den Rentenantrag wird eine REHA fast automatisch ausgeöst. Der dortige behandelnde Arzt spricht dann eine Empfehlung für die RV aus
Einen "Katalog" für die Erwerbsminderungsrente gibt es nicht.
Vielen Dank für die Antworten. Wie gesagt ist meine BKK sehr bemüht das ich in eine Reha komme. Dann hoff ich zunächst mal, dass das funktioniert. Da wäre ich dann ja an der richtigen Stelle.
Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente
Sie sind in Folge von Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden am Tag zu arbeiten, können Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen:
Nachgewiesene medizinische Notwendigkeit
Aus ärztlichen Unterlagen oder Gutachten geht eindeutig hervor, dass Sie in Ihrem oder einem anderen Beruf nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können.
Erfüllung der Mindestversicherungszeiten
Sie sind mindestens fünf Jahre versichert und haben in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge bezahlt
Welcher Amtsarzt den? Nach welchen Kriterien wird eingestuft.