Ab wann ist eine Verletzung "ernsthaft"? Polizei-Bewerbung
Hey liebe Community, ich habe eine Art Rechts- oder Definitions-Frage. Und zwar bewerbe ich mich bei der Bundespolizei. Im Bewerbungsbogen wird dabei nach "ernsthaften Erkrankungen, Verletzungen" usw. gefragt.
Jetzt habe ich mich gefragt, was ich bei so einer Fragestellung alles angeben muss?
Also:
Gibt es einen festen Zeitraum oder Schweregrad einer Verletzung, ab welchem diese als "ernsthaft" angesehen wird?
Oder eine andere Definition für "ernsthafte Verletzung"
Cheers ;)
5 Antworten
Ich würde lediglich Dinge aufführen, die dich heute noch beeinträchtigen bzw. von denen du erwartest, dass sie zu einem langwierigen Problem für dich und/oder für die Ausführung des Polizeiberufes werden können.
Ich denke, dass du das wahrscheinlich am besten selbst einschätzen kannst. Schlussendlich musst du selbst damit ok sein, was du aufführst und was nicht. Ich persönlich kann dir nur sagen, dass ich jemanden kenne, die eine Knieverletzung aufgeführt hat, welche ihr eigentlich keine Probleme mehr bereitet hatte. Sie wurde deswegen nicht zum Beruf zugelassen und hat sich ziemlich über sich selbst geärgert und bereut die Verletzung aufgeführt zu haben.
Wie gesagt, gewisse Verletzungen sollten trotz allem nicht verschwiegen werden - ich würde nach Bauchgefühl gehen...
Viel Erfolg bei der Bewerbung!
Eine ernsthafte Erkrankung wäre Diabetes oder ein Bandscheibenvorfall.
Wenn du Brillenträger bist, kann das auch wichtig sein. Ein Sehtest wird aber trotzdem gemacht.
Ein ausgeheilter Beinbruch ist keine ernsthafte Verletzung, aber wenn du z.B. dauerhafte Knieprobleme hast, ist das wichtig.
Alle Verletzungen, welche beim Sport hinderlich sind, würde ich als "ernsthaft" einstufen.
Wenn du mehrmals beim Fußballspielen die Hand gebrochen hast, ist das eigentlich verheilt. Wenn die Hand weiterhin Probleme macht, solltest du das angeben.
Die Kopfoperation beim Baby kann eine Nasenkorrektur sein, das interessiert nicht. Wenn es heute noch Auswirkungen hat ( Wetterfühligkeit ) , ist das von Interesse.
Sehschwäche, Leistenbruch, Wirbelsäule - sind wohl die verbreitesten und sollten auch angegeben werden, falls da etwas vorliegt.
Ebenso alle Krankheiten die eine dauerhafte Einnahme von Medikamenten erfordern.
Geh da einfach mit gesundem Menschenverstand dran, das du dir den Finger in der 5ten Klasse gebrochen hast interessiert die nicht, wohl aber wenn du dauerhafte Knieprobleme hast.
Diabetes wie Gelenkschwäche und Sehbeeeinträchtigung. Knochenmarksentzündung wie angehende Athrithis oder Athrose. Blutkrebs wie andere arten der verbreitungen im eigenen Körper. Lungenschwäche der Atemmuskeln. Weiche Knie wie Lauf und Beckenprobleme, etc. usw.
Der Begriff ist natürlich dehnbar. Grundsätzlich würde ich sagen, lieber einen grippalen Infekt zuviel angeben, als eine Grippe zu wenig.
Zu den "Bagatell-Erkrankungen" gehören die infektiösen Dinge wie eben der grippale Infekt, die Magen-Darm-Grippe und kleine Blessuren, Prellungen usw.
Ernsthafte Verletzungen/Erkrankungen sind die, mit denen man länger als 3-5 Tage krank war. Eine Fraktur der Mittelhandknochen - sogar mehrmals, warum denn das? Prügelst du dich gerne? - gehört schon dazu. Würde ich angeben, obwohl es wahrscheinlich nicht mehr relevant ist.
Die OP am Kopf - hm, kommt drauf an, was es war ...
Gruß S.
Das heißt, auch wenn ich mehrmals die Mittelhand gebrochen hatte, und als Baby am Kopf operiert wurde, müsste ich nichts angeben?