Bei der polizeiärztlichen Untersuchung der Bundespolizei, unwissentlich, abgeschlossene psychotherapeutische Behandlung nicht angegeben. Wie soll ich handeln?
Ich habe mich bei der Bundespolizei beworben und habe bei der ärztlichen Untersuchung durch Unwissen nicht angegeben, dass ich eine abgeschlossene psychotherapeutische Behandlung hinter mir habe. Als ich danach gefragt wurde, ging ich davon aus, dass es um schlimme psychische Erkrankungen ging, die einen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik erfordert. Daher habe ich dieses verneint. Zuhause wurde ich durch meine Familie und Freunde darauf hingewiesen, dass es in jedem Fall angegeben werden muss. Ich weiß jetzt nicht wie ich handeln soll. Wenn es wirklich Wahr ist, würde ich angeben müssen, dass ich bei der ärztlichen Untersuchung eine Falschaussage gemacht habe, oder ich warte ab, was mir die Bundespolizei zuschickt und ich erkläre Ihnen woran es gelegen hat. Untersucht die Behörde in jedem Fall meine Krankenakte? oder wie denkt Ihr soll ich mit der Situation umgehen? Ich habe auf jeden Fall Unterlagen die bescheinigen, dass meine leichte Depression behandelt und erfolgreich abgeschlossen ist. Bitte um Information.
5 Antworten
würde ich angeben müssen, dass ich bei der ärztlichen Untersuchung eine Falschaussage gemacht habe
Ja, korrekt.
Jedes andere Vorgehen würde Dich charakterlich als ungeeignet für den Polizeiberuf erscheinen lassen.
Ehrlichkeit ist angesagt.
Du hast gelogen. Fertig. Wenn es rauskommt, bist du weg vom Fenster. Egal, wann das passiert. Wenn du damit leben, lernen und arbeiten kannst, lass es drauf ankommen. Ich könnte es nicht - jeder Tag mit der Angst, daß sie es erfahren.
Wenn du es sagst, bist du ebenso raus. Es ist ein Ausschlussgrund und sie haben ja auch ihre Gründe, explizit danach zu fragen. Du bekommst eine Waffe in die Hand.
So oder so. Damit leben muss DU. Wenn ein Polizist, bevor er richtig anfängt, bescheißt, muss man sich ja um Deutschlands Zukunft und den Ruf der Polizei keine Sorgen machen ...
Gruß S.
Das kann man wohl kaum vergleichen. Ein privater Arbeitger ist ein ganz anderes Ding als Bund oder Land.
Gruß S.
Als ich danach gefragt wurde,
es steht ganz klar, dass alle Erkrankungen (und natürlich insbesondere Therapien) anzugeben sind; gerade eine psychotherpeutische Behandlung ist da natürlich relevant.
Abwarten ist das schlechteste was du tun kannst; wenn das rauskommt führt das in jedem Falle dazu, dass du die Ausbildung nicht antreten kannst bzw rausgeschmissen wirst.
Und die Wahrscheinlichkeit das das rauskommt ist nicht gerade gering.
Wenn du das ihnen mitteilst musst du natürlich damit rechnen, dass das zur Polizeidienstuntauglichkeit führen kann; aber es ist auf jedenfall deine beste Chance.
Du solltest dich natürlich nachträglich melden und erklären, dass du nicht wusstest, dass du es hättest angeben müssen - diese Tests gibt es nicht umsonst, wenn sie meinen du bist deswegen nicht geeignet, hast du bei der Bundespolizei auch nichts zu suchen.
Du musst ehrlich sein, sonst hast du da nichts zu suchen!
Die kann jeder in Deutschland in die Hand bekommen, brauchst Dich nur bei ner Wachklitsche bewerben in ner Woche hast Du ohne größere Probs die Waffensachkunde durch, da kontrolliert auch keiner ob Du nen Sprung in der Schüssel hast, oder nicht.