Ab wieviel Fehltagen besteht Attestpflicht und darf ein Arzt ein Attest im Nachhineinn ausstellen?

15 Antworten

Nur Archäologen, Geschichtsprofessoren, Ahnenforscher, ..., stellen Zeugnisse aus der Vergangenheit aus.

Ab wann Attest gebrachtw erden muss, weisst Du selber am besten, das ist nicht überall gleich.

Und ein Arzt, ders einen Beruf ernst nimmt samt allen Vorgaben, die er hat, schreibt NICHT rückwirkend krank. Maximal vielleicht, wenn man z.B. Dienstag anrief, dann nen Termin für Mi-Morgen kriegt- dann wissen sie ja, da war Di schon was. Ansonsten- nein, nix im Nachhinein.

Lern das jetzt schon mal, im Arbeitsleben schiesst Du Dir sonst selbst ziemlich ins Bein.

  1. In der Schule reicht ein Telefonanruf Deiner Eltern aus, wenn er in schriftlicher Form an den Klassenleiter weitergegeben wird. Wenn Du wieder zur Schule kommst, reicht eine schriftliche Entschuldigung Deiner Eltern aus.
  2. Wenn sich jedoch Fehltage häufen, der Verdacht besteht, dass Du "blau" machst und/oder dass Deine Eltern dies decken (auch das kommt vor!!!), kann die Schule von Dir verlangen, in j e d e m Falle ein Attest beizubringen, also auch schon bei e i n e m Fehltag. Die Attestpflicht wird von der Schule Dir und Deinen Erziehungsberechtigten in geeigneter Form mitgeteilt und in der Schule schriftlich festgehalten (Aktennotiz).
  3. Ein gewissenhafter Arzt wird nur dann ein Attest ausstellen, wenn Du ihn tatsächlich besucht und seine Hilfe benötigt hast; die Ausstellung eines Attestes "im Nachhinein" halte ich für nicht vertretbar.

Normalerweise braucht man ab dem 3. Fehltag ein Attest. Bis dahin reicht die Entschuldigung der Eltern. Wenn du akut krank bist, kannst du natürlich auch zum Arzt gehen und eine Krankmeldung verlangen. Allerdings geht das nicht rückwirkend, wie sollte denn der Arzt im Nachhinein feststellen können, ob du wirklich krank warst?

jockl  07.05.2014, 08:58

Stimmt, besonders bei Durchfall !!! Damit kann man nämlich der möglichen Probleme wegen nicht zum Arzt gehen.

Kandahar  07.05.2014, 09:04
@jockl

Sie wird ja nicht immer Durchfall haben. Falls doch, sollte sie dringend mal zu einem Facharzt gehen!

Ab dem Zeitpunkt wenn die Schule im Einzelfall ein Attest verlangt, ab da besteht die Attest-Pflicht.

Ansonsten sind solche Dinge in der Schulordnung geregelt. Aber die Betonung liegt auf "Einzelfall", das So wie die Schüler auch Einzel... sind.

Ich wage dazu keine juristische Antwort. Aber bei einer Ärztekammer könnte man das erfragen ohne lange schlaue Bücher wälzen zu müssen. Ein seriöser Arzt stellt keine Gefälligkeitsatteste aus. Auch die große Mehrzahl der Ärzte sicher nicht.